Bezug von zwei Renten nebeneinander her?? ....

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von klaraklarissa, 29. September 2004.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Muß auch mal wieder etwas fragen,

    habe mich jetzt mal zurückgelehnt und so überlegt, wo ich so stehe ... ööööööhhhh sitze ;) und da ist mir so eingefallen, das ich zusätzlich zu der EU - Rente eine Unfallrente wegen einer Berufserkrankung beziehe. Toll für mich. Aber es drängt sich mir die Frage auf, da man ja ein ehrliches Wesen ist, ob ich beide Renten zusammen beziehen darf, oder ob sie mir die Unfallrente nicht wegnehmen werden :eek:. Ist zwar nicht sehr viel Geld, aber hat sich ja nun, durch die rückwirkende Bewilligung der EU-Rente von 2003 an doch über ziemlich 15 oder 16 Monate angesammelt.... mich gruselts bei dem Gedanken, die Taschen umkrempeln zu müssen :( :( ... gut, dann würde ich "Ratenzahler" werden, aber trotzdem.
    Zu allen anderen Renten habe ich gefunden, das sie nicht mit einer EU - Rente zusammen ausgezahlt werden, bzw. das die höher ausfallende Rente gezahlt wird, aber eben nur eine, aber über diese spezielle Unfallrente kann ich nix finden.
    Ich könnte meinen Nachdenkprozess verkürzen, indem ich zum Telefon greife und die Berufsgenossenschaft anrufe .......schwupppppps würde es sich klären, aber irgendwie sagt da was in mir, das ich mal lieber nicht anrufen sollte ;) ..... naja klären muß ichs ja doch. Hätte nur gern schon vorab gewußt, was mich für eine Antwort trifft.
    Ich bin in so einem Zwiespalt ;) ... und ehe ich mich spalten lasse, dachte ich, fragst hier mal und dann erst an der Stelle, die mir die Kohle dann wegnimmt und viiiiiiiiiiiel zu viiiiiiiiiiiiel zurückgezahlt haben will.

    Wäre toll, wenn Ihr eine oder auch mehrere Ideen hättet.

    Dankeschön und gute Nacht .... hmmmmm fast guten morgen
     
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo liebe klara..

    leider weiß ich dazu garnichts. meine aber mal gehört zu haben, das unfallrenten von jeglicher anrechnung unberührt bleiben..aber das alles nur "ohne GEWÄHR"..du darfst mich also schubsen, treten aber ja nicht erschießen...:p !

    kann deine unruhe sehr gut verstehen.

    vielleicht kannst du einfach jemanden bei den rentenberatern der bfa (die meist in den rathäusern sitzen-ehrenamtlich-)telefonisch anfragen lassen wie es sich damit verhält. und schwupps,weißt du es...!na, wäre ein versuch wert.

    ich bekomme jetzt eine ges.rente
    dann erwarte ich noch eine betriebsrente (voll zu versteuern so wie ich das gelesen habe)
    und dann noch aus einer zusatzvers.(weiß aber noch nicht wieviel...).

    was wird denn wogegen angerechnet?

    vielleicht kannst du mir was dazu schreiben....

    drück dich und schlaf gut..
    liebi (die nen krummen schmerzhaften rücken hat...kann kaum richtig sitzen oder liegen..*brüll*)
     
  3. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo liebi,

    vielendank für deinen beitrag. zu deinem problem habe ich folgende seite für dich gefunden, die natürlich auch für mich selbst und andere hier bei ro von bedeutung sein kann. man muss nur ein wenig stöbern :

    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb6fr.htm

    das wärs zu deiner frage gewesen.
    ich für meinen teil habe vorgestern, weil mir das alles ja keine ruhe mehr gelassen hat, bei einer hotlinenummer der bfa angerufen (kostenloses Servicetelefon 0800 3331919) und mal so ganz vorsichtig nachgefragt, wie das nun ist.

    ja, unfallrenten bleiben wirklich von jeglicher anrechnung frei, aber es wird andersherum passieren, auf meine eu - rente wird die unfallrente angerechnet :mad: ... das heist ..zurückzahlen. obwohl ich da eventuell drumherumkommen könnte. die sachbearbeiterin der bfa hat in meine kontounterlagen geschaut und gemeint, das ich die unfallrente bei der rentenantragsabgabe nicht mit angegeben habe, das stimmt aber nicht!! im gegenteil. ich habe sogar eine quittung von der bfa, das ich diesen bescheid persönlich nachgereicht habe :D
    also werde ich jetzt bei der bfa ganz unverbindlich nachfragen, das ich im rentenbescheid nicht sehen kann, ob sie die unfallrente hinzugezogen haben. das mache ich natürlich schriftlich. dann wird die antwort kommen: nein wir haben sie nicht berücksichtigt ... bitte zahlen sie zurück € xxxx,xx .......oder so. ich werde daraufhin antworten ..... fällt mir gar nicht ein zurückzuzahlen, denn ihnen waren alle sachverhalte bekanntgegeben und ich kann nichts dafür wenn sie zu ..... sind, dies mit einzubeziehen.
    zu dieser vorgehensweise hat mir die beraterin der bfa sogar geraten,(arbeiten die immer so kontraproduktiv gegen ihren arbeitgeber?????? :eek: ) aber ich weis das selbst auch, denn so ein verfahren habe ich schon einmal mit dem arbeitsamt ausgefochten und ....gewonnen :D. auch dort sollte ich zurückzahlen, obwohl alle unterlagen für die berechnung vorgelegen haben.
    ich kann das auch alles so laufen lassen wie es jetzt läuft, bis zu vier jahren müßte man wohl dann zurückerstatten, wenn die bfa es noch merkt. aber dafür bin ich viel zu ehrlich und außerdem hat die bearbeiterin ja während unseres telefonates auf mein bfa - konto geschaut :confused: .... macht sie dann dort auch einen vermerk???? ... schon komisch, wenn einem die eigenen berater dieser versicherung tipps geben, wie man manche hürden gegen die bfa am besten meistern kann, oder situationen für sich ausnutzen könnte ......... nach dem motto: "gewußt wie" . im zweifel für den versicherten.

    naja, dann lies mal schön alles, was du unter dem link findest, vielleicht ist da auch etwas für dich dabei.
    gibt es denn niemanden bei ro, der schon einmal vor einem ähnlichen problem stand?

     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Schlafende Hunde .....

    sollte man nicht wecken :)

    Mein Nachbar bezieht beides ungekürzt; er hat halt nie darüber nachgedacht - und ich denke mal, dass es schon richtig ist: was die BfA nicht weiss, macht sie nicht heiss.

    Wenn du belegen kannst, dass du gemeldet hast, sollte es zumindest nicht für den zurückliegenden Zeitraum eine Rückzahlung geben; ausserdem kommt es auch auf die Höhe an und wenn du nachweisen kannst, dass du OHNE das Unfallrentengeld Sozi bräuchtest, muss die BfA es unangetastet lassen.

    Schönes WE

    Pumpkin
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    merci...

    für den link liebe klara...mir fehlt mom nur das hirn dazu, den text zu lesen gedenke denn zu verstehen.

    werde mich,wenn es etwas besser geht damit auseinandersetzen..
    (hab mich bisher schon ganz gut durchgewuselt..aber noch nichts passendes gefunden....

    aber ich bleibe am ball...).

    dir drück ich mal die daumen....alles gute und "knuddel"

    liebi:)
     
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