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Thomas
Guest
Hallo ihr alle,
ich habe eine Anerkennung als Schwerbehinderter beim Versorgungsamt beantragt und einen GdB von 30 zugesprochen bekommen (Bechterew). Mein ISG ist durchgesteift und zieht sich die Wirbelsäule hoch, mittlerweile bis zur Lendenwirbelsäule. Dazu habe ich heftigen Entzündungsschmerz in Schultern, Hüften und Knien.
Nehme täglich 2x Celebrex 200 und kann mich noch relativ gut bewegen, wenn ich einen "guten" Tag habe. Da habe ich nur Einschränkungen beim Bücken, schnellen Laufen und Heben. Also eigentlich nix, was eine "Schwer"behinderung ausmacht.
Habe ich einen "schlechten" Tag, dann kann ich nur Schritte von 30 cm machen, habe heftigen Schmerz in allen Lagen und bin in meiner Beweglichkeit sehr eingeschränkt. Dann kippe ich notgedrungen Opiate (Tilidin, Tramal) ein. Dann kann ich mich wieder gut bewegen, allerdings zum Preis der für Opiate typischen Nebenwirkungen (Verstopfung, "wie besoffen sein", keine Autofahrt mehr, plötzlich einsetzender Schlaf).
Ich sehe das so: Nehme ich keine Opiate, habe ich das Bewegungs- und Schmerzbild "schwerbehindert". Dröhne ich mich mit den Medis zu, dann kann ich mich wie ein "Nichtbehinderter" nach 3 Flaschen Bier bewegen. Also nicht schwerbehindert?
Kann so eine "Dröhnung" Maßstab für die Bewertung einer Schwerbehinderung sein? Könnte mein Widerspruch abgelehnt werden, weil Opiate zumutbar sind?
Frage mich also gerade, ob ich Widerspruch einlegen soll um auf GdB 50 zu kommen.
Lieben Gruß
Thomas
ich habe eine Anerkennung als Schwerbehinderter beim Versorgungsamt beantragt und einen GdB von 30 zugesprochen bekommen (Bechterew). Mein ISG ist durchgesteift und zieht sich die Wirbelsäule hoch, mittlerweile bis zur Lendenwirbelsäule. Dazu habe ich heftigen Entzündungsschmerz in Schultern, Hüften und Knien.
Nehme täglich 2x Celebrex 200 und kann mich noch relativ gut bewegen, wenn ich einen "guten" Tag habe. Da habe ich nur Einschränkungen beim Bücken, schnellen Laufen und Heben. Also eigentlich nix, was eine "Schwer"behinderung ausmacht.
Habe ich einen "schlechten" Tag, dann kann ich nur Schritte von 30 cm machen, habe heftigen Schmerz in allen Lagen und bin in meiner Beweglichkeit sehr eingeschränkt. Dann kippe ich notgedrungen Opiate (Tilidin, Tramal) ein. Dann kann ich mich wieder gut bewegen, allerdings zum Preis der für Opiate typischen Nebenwirkungen (Verstopfung, "wie besoffen sein", keine Autofahrt mehr, plötzlich einsetzender Schlaf).
Ich sehe das so: Nehme ich keine Opiate, habe ich das Bewegungs- und Schmerzbild "schwerbehindert". Dröhne ich mich mit den Medis zu, dann kann ich mich wie ein "Nichtbehinderter" nach 3 Flaschen Bier bewegen. Also nicht schwerbehindert?
Kann so eine "Dröhnung" Maßstab für die Bewertung einer Schwerbehinderung sein? Könnte mein Widerspruch abgelehnt werden, weil Opiate zumutbar sind?
Frage mich also gerade, ob ich Widerspruch einlegen soll um auf GdB 50 zu kommen.
Lieben Gruß
Thomas