Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Schreiben vom 21.05.2010 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln in der Zweitlinientherapie bei der rheumatoiden Arthritis beauftragt. die mit einiger spannung erwarteten berichte sind seit heute da, ich werde mir die dokumente heute abend in ruhe durchlesen, wer interesse hat, und "sein" biologica recherchieren möchte, hier sind die links...... kurzfassung vorbericht (43 seiten) https://www.iqwig.de/download/A10-01_Kurzfassung_Vorbericht_Biologika_Zweitlinientherapie_bei_rheumatoider_Arthritis.pdf übersicht berichtsdokumente https://www.iqwig.de/a10-01-biotechnologisch-hergestellte-arzneimittel.986.html?tid=1280&phlex_override_command=element Pressemitteilung Grundsätzlich positive Effekte bei den meisten Wirkstoffen / Allerdings fehlen Langzeitdaten und belastbare Direktvergleiche Bei fünf Wirkstoffen (Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab) ließen sich Belege für einen Nutzen bezüglich der Zielkriterien Remission, Symptome (z. B. Schmerzen, Schwellungen der Gelenke, Morgensteifigkeit), körperlicher Funktionsstatus und/oder Lebensqualität ableiten. Bei den weiteren vier Biologika (Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab) gab es zwar keine Belege, aber Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen Vorteil in Bezug auf mindestens eines der Zielkriterien. Bei vier Wirkstoffen (Adalimumab, Certolizumab pegol, Infliximab und Tocilizumab) zeigten sich aber auch mindestens Anhaltspunkte für Schäden durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen... weiterlesen.... Pressemitteilung nachtrag: warum ist das für uns interessant, um nicht zu sagen wichtig: die vorberichte werden dem gemeinsamen bundesausschuss vorgelegt. dieser entscheidet welche medikamente in den leistungskatalog der krankenkassen aufgenommen werden. mittel die nicht im leistungskatalog enthalten sind werden von den krankenkassen nicht bezahlt. die entscheidung des GB geht auch an das gesundheitsministerium, dies hat ein beanstandungsrecht innerhalb einer bestimmten frist. lg marie