Berrechnung der Einnahmen für Zuzuahlungen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von christine631, 2. Januar 2009.

  1. christine631

    christine631 Neues Mitglied

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    Auch ich brauche mal Hilfe.

    Es geht um die Berrechnung der Höhe der Einnahmen für die Zuzahlungen bei der KK.
    Wie sieht es aus, wenn der Rentenantrag bei Sozialgericht liegt? Ich habe ja demnach derzeit kein Einkommen. Nur Mann und Sohn (wurde im August 19 und Azubi) arbeiten.

    Welches Einkommen wird für die Berrechnung der Zuzahlung herangezogen.

    Ein Dankeschön im Voraus für die Hilfe.

    Christine
     
  2. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo Christine,

    zuerst einmal die Frage wie Du versichert bist? Über Deinen Mann, oder eigene KV?

    Schau doch mal nach, ob Deine Krankenkasse eine Homepage hat, meist wird die Frage dort erklärt, ansonsten würde ich dort anrufen.

    Ich selbst bin Rentner und lege den letzen "Gehaltszettel" vom Vorjahr vor.

    In dem Jahr als ich umgestellt wurde, hatte ich ja noch keine Bescheinigung für das ganze Jahr. Habe dann die Belege die ich hatte eingereicht und die Kasse hat das dann hochgerechnet.

    Da ich selbst versichert bin, wird nur mein Einkommen gerechnet. Das Einkommen meines Mannes bleibt unberücksichtigt.

    Gruß Claudia
     
  3. christine631

    christine631 Neues Mitglied

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    Hallo Claudia!

    Als Rentenantragstellerin bin ich derzeit beitragsfrei bis zur Entscheidung bei meiner Krankenkasse.

    Dass manche KK nicht wissen wie die Zuzahlung berechnet bzw. angesetzt wird, davon kann ich ein Lied singen. Ich hatte sogar darüber schon einen Artikel in der Zeitung.

    Ich denke mal du solltest dir die von dir angegebenen Seiten genauer durchlesen. Es wird das Einkommen des gesamten Haushalts angesetzt und davon die Zuzahlung berechnet. Also dein Einkommen (Rente), das deines Mannes und evtl zum Haushalt zugehörende Kinder. Egal ob alle bei einer KK sind oder jeder bei einer anderer.

    Christine

     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo Claudia,

    nur dein einkommen wird gerechnet, das einkommen deines mannes wird nicht mitangerechnet.? in welcher kasse bist du?

    bei mir wird sogar das einkommen von lege miteingerechnet. lege ist "privat" versichert.

    bitte, bitte kläre mich auf. das wäre endlich mal eine "Wunder"tüte für längst fällige anschaffungen.

    gruss
    bise
     
  5. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo Christine, hallo bise,

    es wird tatsächlich nur mein Einkommen berechnet. Das Einkommen meines Mannes wird nicht einmal abgefragt.

    Befreit werde ich seit 2004, das Prozedere ist immer das Gleiche, mein Einkommensbescheid, davon werden dann noch ein paar Prozent abgezogen (wofür habe ich vergessen) von dem was übrig bleibt zahle ich dann die 1% als Zuzahlung.

    Versichert bin ich bei einer privaten Betriebskrankenkasse während mein Mann bei einer GKV ist.

    Ich nenne Euch gerne die Homepage meiner Kasse, wenn dann immer noch Zweifel bestehen.

    Gruß Claudia
     
  6. Der Zuzahlungsbeitrag wird immer für alle im Haushalt lebenden errechnet. Wenn einer davon privat versichert ist, läuft das wohl anders.
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    dann bist du also privat versichert? kein GKV-mitglied?

    ich muss alles angeben. dass lege riesige unkosten hat wird überhaupt nicht berücksichtigt. er hat i.s. der gkv keine zuzahlungen geleistet. also ausgaben nicht anerkannt. doch 2 einkommen zusammengezählt,

    gruss
     
  8. Angelika Anna

    Angelika Anna Mitglied

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    Hallo,

    bei mir wird mein Jahres-Einkommen und die Jahres-Rente meines Mannes dazu gerechnet. Dann wird ein bestimmter Freibetrag (ca. 4250 €) abgezogen und davon die 1% Grenze errechnet.
    Wie hoch jetzt der Freibetrag ist kann ich nicht sagen.
    Ich will nächste Woche zu meiner KK und wieder wie jedes Jahr Antrag stellen.


    LG
    Angelika Anna
     
  9. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Mein Mann meint auch, das der Unterschied zur Berechnung der Zuzahlung zwischen PKV und GKV zu sehen ist.

    Wie bereits geschrieben bin ich in einer Privaten Betriebskrankenkasse. Ob das nun bei allen privaten Krankenkassen so ist weiß ich nicht.

    Also, das Einkommen des Ehegatten ist bei meiner Versicherung nur dann nötig, wenn er bei mir mitversichert wäre.

    Das ist aber mal wieder typisch Versicherung. GKV meine ich jetzt. Wenn jeder separat versichert ist, dürfte meiner Meinung nach das Einkommen des anderen auch keine Rolle spielen.
    Ich muß meine Versicherungsbeiträge ja auch von meinem Einkommen bestreiten und nicht von dem meines Mannes.

    Gruß Claudia
     
  10. nicht-hase

    nicht-hase Neues Mitglied

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    Dafür ist aber der mitberücksichtigte Ehepartner dann ebenfalls von der Zuzahlung befreit.
     
  11. CrazyDevil

    CrazyDevil Guest

  12. carocat

    carocat Neues Mitglied

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    Ort:
    Berlin
    Hallo zusammen...

    ...ich lebe mit meinem Lebenspartner zusammen (nicht verheiratet) und habe 1 Sohn der bei seinem Leiblichen Vater nach der Scheidung weiter mit versichert ist.

    Bei mir in der GKV wird mein Einkommen nur berechnet vom montl. brutto Einkommen wird der eigene Zuzahlung Betrag gerechnet für ein Jahr. Von den restlichen kosten muss ich nur 1% zuzahlen. :cool:

    Da bei mir erst letzes Jahr RA fest Diagnostiziert wurde haben sie ab den Zeitpunkt gerechnet wo ich das erste mal darauf krank geschrieben war. Da mein Einkommen immer wieder mit Krankengeld wechselt, kann ich nicht in voraus berechnet werden. Also alle Belege und Quittungen sammeln und wieder ein Jahr später erneut einreichen.

    LG aus Berlin
     
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