Hallo Leidensgenossen, heute bekam ich völlig überraschend eine Einladung zur BEM und weis gar nicht wie ich damit umgehen soll. Dieser Brief hat mich total verunsichert. Ist das die Vorstufe zur Kündigung? würde mich über Hilfestellung freuen! Danke Davidos
Die neue Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX - in Kraft getreten bereits am 01.05.2004 - verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist innerhalb eines Jahres, unabhängig von der Betriebsgröße. Ich vermute mal du warst länger krank und dsie wollen jetzt mit dir gemeinsam gucken inwieweit du wieder arbeiten kannst. Ob du zu Anfang stundenweise kommst und das dann steigerst, auch ob du chronisch krank bist und somit solche Krankheitszeiten sich wiederholen. Evtl. wird auch eine Reha empfohlen. Gruß Kuki
Dann würde ich dort mal anrufen und fragen ob die sich nicht versehen haben? Behörden sind manchmal langsam...