Sonja Labenski
Neues Mitglied
Hallo,
Ende letzter Woche habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt auf meinen Widerspruch erhalten.
Nachdem das Versorgungsamt beim ersten Bescheid noch der Meinung war, mir stünde ein GdB von 50 % zu und keine weiteren Merkzeichen, wurde der Bescheid jetzt auf 70% und "G" sowie ein "B" geändert.
Mein Problem ist jetzt das "B". Auf dem Ausweis steht " Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen", im schriftlichen Bescheid steht nur "ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich".
Meine Frage ist jetzt, wie hat diese Begleitung auzusehen? Reicht meine sieben- bzw. neunjährige Tochter als Begleitung aus oder muß diese Begleitung volljährig sein?
Bisher bin ich immer noch selbständig vom Arzt mit der BVG nach Hause gefahren, nachdem mein Mann mich auf dem Weg zur Arbeit dort abgesetzt hatte. Wo soll ich denn jetzt eine Begleitperson herzaubern, die mich bei meinen häufigen Arztbesuchen und zur KG begleitet?
Weiß jemand was für Konsequenzen es hat, wenn ich trotzdem ohne Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutze und sich kein Mitfahrer findet, der kostenlos fahren will, dafür aber im Zweifelsfall meine Begleitung ist?
Muss jetzt mein Arzt zum Hausbesuch kommen, wenn ich keinen "Babysitter"( ich dachte aus dem Alter sei ich raus!) finde?
Hoffentlich wisst Ihr Antworten auf meine Fragen!
Sonja,
die sich bisher nicht bewußt war, eine ständige Gefahr für sich und andere zu sein!
Ende letzter Woche habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt auf meinen Widerspruch erhalten.
Nachdem das Versorgungsamt beim ersten Bescheid noch der Meinung war, mir stünde ein GdB von 50 % zu und keine weiteren Merkzeichen, wurde der Bescheid jetzt auf 70% und "G" sowie ein "B" geändert.
Mein Problem ist jetzt das "B". Auf dem Ausweis steht " Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen", im schriftlichen Bescheid steht nur "ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich".
Meine Frage ist jetzt, wie hat diese Begleitung auzusehen? Reicht meine sieben- bzw. neunjährige Tochter als Begleitung aus oder muß diese Begleitung volljährig sein?
Bisher bin ich immer noch selbständig vom Arzt mit der BVG nach Hause gefahren, nachdem mein Mann mich auf dem Weg zur Arbeit dort abgesetzt hatte. Wo soll ich denn jetzt eine Begleitperson herzaubern, die mich bei meinen häufigen Arztbesuchen und zur KG begleitet?
Weiß jemand was für Konsequenzen es hat, wenn ich trotzdem ohne Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutze und sich kein Mitfahrer findet, der kostenlos fahren will, dafür aber im Zweifelsfall meine Begleitung ist?
Muss jetzt mein Arzt zum Hausbesuch kommen, wenn ich keinen "Babysitter"( ich dachte aus dem Alter sei ich raus!) finde?
Hoffentlich wisst Ihr Antworten auf meine Fragen!
Sonja,
die sich bisher nicht bewußt war, eine ständige Gefahr für sich und andere zu sein!
ich bin 100 % schwb. und kann ein lied davon singen... nimm es nicht zu verbissen, kann ich dir nur raten. benutze das "B" da wo es dir nutzt und ansonsten kannst du es ja ignorieren. auf eigene gefahr leben wir sowieso, denn keine versicherung kommt ohne kampf z.b. dafür auf, wenn dir jemand hilft und sich dabei verletzt oder sogar du selbst eine verletzunge davonträgst. in diesem falle könnte das "B" dann sogar hilfreich sein... vermute ich, rechte einzuklagen zumindest für die begleitperson.