Autofahren unter Morphin

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Ulla32, 11. Oktober 2003.

  1. Ulla32

    Ulla32 Guest

    Hallo, da bin ich wieder,

    also ich habe mich nun genauestens darüber informiert und die Aussagen von der Polizei fand ich absolut sch....

    Unter Einfluss von Morphin Autofahren ist genauso strafbar wir unter Alkohol bzw. anderen berauschenden Mitteln. Solange man nicht erwischt wird und keinen Unfall baut passiert ja nichts. Falls man aber in einen Unfall verwickelt ist, und die Polizei findet dann raus dass man Morphin genommen hat, wird man genauso bestraft wie jemand der unter Alkoholeinfluss oder Drogen steht. Es ist auch so, dass selbst wenn man keine Schuld an dem Unfall hat, man eine Teilschuld bekommt. Die höhe der Strafe wird an der Konzentration des Morphins das im Blut gefunden wird bemessen. Unter solchen Umständen ist es dann natürlich auch so dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

    Der Tipp von dem Polizisten (er war wirklich sehr nett und verständnisvoll) war:

    Ehrlich zu sich selber sein, und dass Auto stehen lassen, wenn man merkt, dass man nicht ganz bei der Sache ist.
    Übervorsichtig fahren, aufpassen, dass nichts passiert, und keinem der es nicht wissen sollte, erzählen was los ist. Auch sollte man aufpassen, das die Versicherung nichts davon erfährt.

    Solange man nicht auffällt, und die Polizei keinen Grund hat eine Blutuntersuchung anzuordnen kann nichts passieren.

    Ist doch echt ätzend, da wird man dann im Endefekt noch dafür bestraft, das man krank ist.
    Als ob man damit nicht schon genug zu tun hätte.

    Ach, die Untersuchung auf Polyarthritis ist negativ ausgefallen. Leider kann mir aber keiner sagen, woher nun meine Schmerzen in den Kniegelenken, Fingern und Ellbogen kommen. Die Gelenke schwellen an, sind ganz heiß und verursachen unheimliche Schmerzen. Weiß von Euch jemand, worauf ich mich noch untersuchen lassen könnte.

    Liebe Grüße

    Ulla
     
  2. Teddy2003

    Teddy2003 Guest

    Hallo Ulla !

    Habe auch eine Zeitlang Morphium genommen.
    Ich habe meine Ärzte gefragt, ob ich damit Auto fahren darf, und die haben mir gesagt, dass es immer auf die Person drauf ankommt, wie man es verträgt, zudem haben Sie mir den Tipp gegeben, eine MPU (mediz.Pchys.Untersuchung) beim Tüv zu machen.

    Dieses habe ich dann wahrgenommen. Ich musste sowas wie den "typischen Idiotentest" machen, bei mir ist dann rausgekommen, dass ich wohl Autofahren darf, aber nur, wenn ich nicht gerade in der Anfangswirkungsphase vom Morphium bin, und man soll generell nicht fahren, wenn man starke schmerzen hat, da es zu sehr ablenkt.

    Aber, falls es dann zum Unfall kommen sollte, könnte man sich dann damit auch nicht freisprechen, so die Antwort :-(

    Ich bin dann schließlich nur noch kurze Strecken gefahren, wenn es möglich war.

    Ich wünsche Dir alles Gute, und viel Erfolg
    Gruß, Teddy2003
     
  3. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    15. Juli 2003
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    Westerwald
    Hallo

    habe letztens von meinem Hausarzt das Schmerzmittel DHC bekommen und der Apotheker bei dem ich das geholt habe, hat mir einen Vortrag darüber gehalten, daß ich auf keinen Fall Auto fahren dürfe, wenn ich das genommen habe und natürlich auch keine gefährlichen Maschinen bedienen dürfe. :confused:
    Ich habe es bisher aus verschiedenen Gründen noch nicht genommen, kann daher nicht sagen wie man sich danach fühlt, aber ich habe bis vor kurzem monatelang Tilidin (Valoron) und das nicht wennig, genommen, aber da nie jemand was zur Fahrtüchtigkeit gesagt.

    Aber ich denke es ist in jedem Fall, ob Morphin oder Opiat, besser nicht Auto zu fahren wenn es irgendwie geht.

    Noch besser wäre natürlich wenn wir das Zeug überhaupt nicht bräuchten :(

    schönes Wochenende wünsche ich euch

    Samira
     
  4. Farera

    Farera Neues Mitglied

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    NRW
    Hallo Ulla und alle anderen "Drogenkonsumenten"

    das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss ist im § 24a des StVG geregelt. Hier der Gesetzestext:

    § 24a 0,5 Promille-Grenze
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

    (3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

    (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausendfünfhundert Euro geahndet werden.

    (5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.


    _____________________________________________________________________

    Für uns als chronisch Kranke und Drogenkonsumenten gilt insbesondere der letzte Satz des 2. Absatzes

    <b>Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.</b>

    Solange Du gut eingestellt bist und keine Probleme mit dem entsprechenden Medikament hast, kannst Du ohne Bedenken fahren. Während einer Medikamentenumstellung oder Dosisänderung sollte man in jedem Fall nicht fahren.
    Selbst bei einer Kontrolle darfst Du die Frage nach einem evtl. Drogenkonsum verneinen! Es sei denn, es wurden bei Dir sogenannte Ausfallerscheinungen festgestellt. Dazu gehören

    unangepasste Geschwindigkeit
    unsichere Fahrweise (z. B. Schlangenlinien fahren)
    glänzende Augen
    keine oder verlangsamte Pupillenreaktion
    Teilnahmslosigkeit/ Desinteresse/ Desorientierung oder aber das Gegenteil
    starke Enthemmung / Aggressivität/ Nervosität
    unsicherer/ schwankender Gang
    fahrige Bewegungen

    werden diese Erscheinungen festgestellt, wird in jedem Fall eine Blutprobe angeordnet.
    Ich denke, ein jeder von uns besitzt so viel Eigenverantwortung, dass er seine Fahrtauglichkeit selbst einschätzen kann. Grundsätzlich gilt, wer sich nicht wohl fühlt, Schmerzen hat oder ähnliches, sollte eh die Finger vom Lenkrad lassen. Oft wird gesagt, man solle den Arzt befragen...... kein (verantwortungsvoller) Arzt wird eine generelle "Fahrerlaubnis" erteilen.

    Also lange Rede, kurzer Sinn.....fühlst Du Dich wohl, so darfst Du ohne weiteres fahren... hast Du Probleme, lass das Auto stehen! Sollte es mal zu einem Unfall kommen, platz in keinem Fall damit heraus, dass Du entsprechende Medikamente nimmst, dann hast Du direkt den "Schwarzen Peter". Denn dann würdest Du in jedem Fall eine Teilschuld bekommen und der Versicherungsschutz würde erlöschen. Solange Du Dich nicht auffällig verhältst, kommt keiner auf die Idee, Dich nach evtl. Drogenkonsum zu befragen.

    Ich hoffe, das kommt jetzt nicht oberlehrerhaft rüber. Mein Mann hält entsprechende Seminare ab, daher bin ich in dem Thema ein wenig bewandert Und da ich selbst ein "Junkie" bin, hatte und habe ich natürlich die gleichen Bedenken.

    Vielleicht konnte ich Euch ein paar Sorgen damit nehmen.
    Liebe Grüße
    Farera
     
  5. Monsti

    Monsti das Monster

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    6.938
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    am Pillersee in Tirol
    Hi Ulla,

    dank Ferera kennst Du ja jetzt die Gesetzeslage.

    Aber: Ich würde mein Auto unter Morphinen stets stehen lassen. Das hat nix mit Bestrafung chronisch Erkrankter zu tun (bin ich ja selber), sondern damit, dass ich mich unter Morphinen (oder auch nach jedweder lokalen Betäubung beim Zahnarzt oder anderen Docs) nicht 100%ig fit fühle (und ich bin wirklich eine sehr sichere Autofahrerin!). Das hat mit chronischer Erkrankung gar nix zu tun. Sogar nach meinen Mtx-Spritzen hatte ich mein Auto stehen gelassen, weil ich mich eben nicht ganz fit fühlte. Und? Dann stimmte ich den Arztbesuch halt nach unseren Busfahrzeiten ab. Wir leben in den Alpen auf dem fettesten Lande, das man sich vorstellen kann, trotzdem komme ich auch ohne Auto von A nach B. Ist nur eine Frage des Willens und der Organisation.

    Liebe Grüße und schönes Wochenende!
    Monsti
     
  6. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    30. April 2003
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    106
    Hallo Ulla32,

    Schau einmal auf die Internetseite www.schmerzhilfe.de de nach. Dakannst Du alles über Opiate nachlesen.

    Klaus
     
  7. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    Hallo Ulla,

    wenn die Polizei zu mir sagen würde: " Hemde hoch! " :D , dann würden sie auf meinem Rücken ein fettes Transtec - Pflaster kleben sehen. lol aber das Hemd bleibt erst mal schön unten.
    Ich nehme seit einigen Jahren nun schon solche Mittel, komme rein körperlich damit gut zurecht, bin aber leider trotzdem nicht schmerzfrei. Wenn ich dieses Medikament und einige andere nicht einnehmen würde, wäre ich meines Erachtens kaum in der Lage mich aufrecht zu halten. Mit der Einnahme dieser Mittel ist mir aber eine ganz andere Lebensqualität ermöglicht, ich kann teilhaben...und das ist mir sehr sehr wichtig.

    Ich fahre gern Auto, lasse es aber stehen, wenn ich merke, das mir nicht nach fahren ist, oder wenn eine Medi - Umstellung erfolgt. Von meinem Wohnort aus ist es sehr schwierig mit Bus und Bahn von A nach B zu kommen, also bleibt mir fast nur das Fahrzeug oder das zu Hause hocken. Zu Hause hocken und nicht mehr können, werde ich noch früh genug :( , aber ich bin bestrebt diesen Zeitpunkt durch das Erhalten meiner Mobilität mit Hilfe der Einnahme von Morphinen so lange wie möglich hinauszuzögern.

    Farera hat das sehr gut erklärt und so weit ich mich erinern kann, sagt die Seite der Schmerzhilfe, die Klaus angeführt hat, das Gleiche aus. Aber sicher werde ich nochmal lesen "gehen".

    Ich wünsche Euch einen schönen Tag ...hier scheint sogar heute die Sonne :cool:
     
  8. engel

    engel Guest

    Medikamente und Autofahren

    danke für deinen Bericht
    ich finde das müsste doch der Arzt auch noch ausdrücklich einem dazu sagen
    das man damit kein Auto fahren darf
    ich fahre auch amit Auto
    alelrdings wenn ich merke das es mir überhaupt nicht gut geht dann lasse ich es auch lieber sein

    Gruß Engel:confused:
     
  9. eb

    eb Guest

    Hallo Ulla 32,

    ich habe dir schon einmal auf dein Anliegen geantwortet.

    Ich kann dir nur raten, das, was dir der Polizist gesagt hat, ernst zu nehmen, denn der weiss wovon er spricht.
    Ich bin selbst pensionierter Polizeibeamter und kann das alles so bestätigen.
    Wenn nichts passiert, ist alles in Ordnung.
    Wirst du in einen Unfall verwickelt, bekommst du in jedem Fall eine Teilschuld, wenn du unter Einfluss von Morphium gefahren bist. Ein Gutachter wird nachweisen, dass dein Reaktionsvermögen nicht ausreichend war.
    Auch die Versicherung wird den vollen Schaden nicht erstatten.

    Viele Grüsse

    Erwin
     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo erwin

    ....hmmm wenn man sich derart strikt danach richten würde, würde das ja heissen, das man schon allein durch die Einnahme von Morphinen schwerbehindert sein müßte, denn die Teilhabe am Berufsleben und am normalen Leben müßte ja dann, laut Verboten wegen Maschinen und Fahrzeugen und allem was beweglich ist...kaum noch möglich bzw. rechtlich vertretbar sein ... also ist man ja kaum noch Fußgängertauglich ??? (auch als Fußgänger nehme ich am Straßenverkehr teil).

    Das war jetzt nen bisschen krumm geschrieben, aber ich hoffe, trotzdem irgendwie verständlich, wenn nicht, muss ich noch einmal sortieren :D
     
  11. eb

    eb Guest

    Liebe Klaraklarissa,

    da hast du ganz recht, streng ausgelegt.
    Aber es ist ja nur von Bedeutung, wenn ein Schadensfall bzw. Unfall eintritt. Dann stellt ein Sachverständiger fest, in wieweit du noch fähig warst, am Straßenverkehr teil zu nehmen ( Verzögerung des Reaktionsvermögens usw.).
    Von dieser Verantwortung kann dich niemand befreien.
    Deshalb sollte jeder seine Fahrtüchtigkeit v o r Antritt einer Autofahrt richtig einschätzen.

    Viele Grüsse

    Erwin
     
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