Attest für die Kündigung wg. Rheuma

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von ronniRonja, 7. November 2005.

  1. ronniRonja

    ronniRonja Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. August 2005
    Beiträge:
    27
    Hallo zusammen,
    vor kurzem hat mir meine rheumatologin ziemlich unmissverständlich von meiner jetzigen ausbildung abgeraten. ich werde also aus gesundheitlichen gründen ausscheiden und das ohne die 3monatige kündigungsfrist.
    dafür muss mir die ärztin doch ein attest oder so schreiben. wer von euch hat so etwas schonmal zu gesicht bekommen? ich wüßte gern, was dabei vom arzt alles angegeben werden muss. die diagnose wahrscheinlich schon. aber auch den beginn der krankheit??
    und wer bekommt das dann eigentlich zu gesicht? die vom arbeitsamt? der arbeitgeber auch?
    gibt es bei städt. abgestellten nochmal extra regelungen?
    ich würd mich sehr freuen, antwort zu bekommen!
    grüße aus bielefeld!
    ronniRonja
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    das Arbeitsamt hat ein Formular dafür. Darin bescheingt der behandelnde Arzt in Kurzform (DinA4 Blatt, unten ca 1/4 der Seite als Bescheinigung bereits vorgedruckt)

    - die Diagnose der Erkrankung
    - kurz welche Tätigkeiten eingeschränkt sind ( nur wenige Worte)
    - dass er Dir geraten hat baldmöglichst/schnell/in absehbarer Zeit die Tätigkeit aufzugeben
    - Das Datum, wann er Dir dazu geraten hat (muss logischerweise vor der Kündigung liegen)

    Das Formular reichst Du dem Arbeitsamt zurück, damit umgehst Du eine Sperre der Geldzahlung bei eigener Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
     
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