Arbeitsunfähigkeits Richtlinie / Änderung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von merre, 7. Dezember 2023.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Heute hat der Gemeinsame Bundesauschuß beschlossen, daß nach telefonischer Anamnese die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von bis zu fünf Kalendertagen möglich ist. ( siehe BAnz AT 13.03.2023 B / Änderung )...(kurz erklärt)

    Der komplette Beschluß ist unter "www.g-ba.de" einsehbar.
    "merre"
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.763
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Hat mein Hausarzt schon immer so gemacht.:D

    Mal ne Frage, du kennst dich doch aus und bevor ich einer Person dummes Zeug erzähle... Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist doch besser als Berufsunfähigkeitsvers.? Oder verwechsel ich das?
    Das ist schon so lange her, dass ich das erklärt bekam...
     
  3. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    22. August 2009
    Beiträge:
    8.399
    Verstehe ich das richtig:
    Wenn ich Donnerstag krankgeschrieben werde, dann muss ich Dienstag wieder arbeiten gehen?
    Also Samstag/Sonntag werden nicht anders behandelt als die "normalen Werktage" Mo bis Fr.?
     
    #3 8. Dezember 2023
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2023
  4. Katzenmutti

    Katzenmutti Mitglied

    Registriert seit:
    15. Februar 2016
    Beiträge:
    135
    Ort:
    Südeifel
    @Maggy63 Der Name der jeweiligen Versicherung erklärt es schon.

    Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
    Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
    Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

    Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie keine Telzeitbeschäftigung finden können und deshalb arbeitslos sind. Quelle: Deutsche Rentenversicherung
    ------------------------------------------------------------------------------------
    .Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Seit 1. Januar 2001 können keine neuen Ansprüche mehr gestellt werden. Anstelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente tritt nun die teilweise Erwerbsminderungsrente.
    ------------------------------------------------------------------------------
     
  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.763
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich meine doch die Versicherung und nicht Rente.
     
  6. Katzenmutti

    Katzenmutti Mitglied

    Registriert seit:
    15. Februar 2016
    Beiträge:
    135
    Ort:
    Südeifel
    Ja, das weiss ich doch, aber aus den Infos der Rentenversicherung kann man doch Infos für die Versicherung ableiten. Ich weiss nur, dass allgemein von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeraten wird. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Du hast gefragt, welche Versicherung besser wäre. Ich persönlich meine, gar keine. In einem sehr hohen Prozentsatz müssen solche Versicherungen nämlich gar nicht leisten. Man zahlt also viele, sehr viele Jahre viel Geld ohne Gegenleistung. Aber wie gesagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
     
  7. Lütten

    Lütten Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    4. Dezember 2019
    Beiträge:
    2.883
    Diese Aussage finde ich sehr allgemein und kann ich so nicht bestätigen.
    Aber das ist hier nicht der richtige Thread dafür.
     
  8. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    22. August 2009
    Beiträge:
    8.399
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bessere Versicherung. Sie ist teurer, leistet früher und mehr als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet schon ab 50% Berufsunfähigkeit (wer mag, einfach mal Gliedertaxe googeln).

    Wenn man aber Vorerkrankungen hat, handwerklich tätig ist oder nicht so ein dickes Portemonnaie, dann ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative bzw. besser als gar nichts.
     
  9. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    18. April 2007
    Beiträge:
    20.582
    Ort:
    wo es schön ist :-)
    Ich würde auch zu Anfang des Berufslebens mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung starten,dann ist der Beitrag auch noch nicht so hoch und evt. Vorerkrankungen noch nicht vorhanden.
    Ich bin sehr froh,das ich eine abgeschlossen hatte.......aus heutiger Sicht hätte ich eine höhere Summe versichert.
     
  10. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    22. August 2009
    Beiträge:
    8.399
    Sorry, so heißt es bei der Unfallversicherung.
    Bei der BU heißt es Grad der Berufsunfähigkeit. Es war nicht mehr zu korrigieren, da Zeit abgelaufen.
     
  11. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Hallo, Alles richtig...Die Hannoversche schreibt dazu auch:
    Zitat "Wer aufgrund einer Erkrankung keinen Beruf mehr ausüben kann, gilt für uns als Versicherer als erwerbsunfähig. Und zwar bereits dann, wenn Sie für voraussichtlich sechs oder mehr Monate nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können."

    Beachten sollte man, dass oft aus einer vorhergehenden Erkrankung mit Krankschrift dann die Frage der verbleibenden Erwerbsfähigkeit steht. Das ist auch nach einem Unfall so.
    Oft ist es aber so, daß es (ausser bei sehr klaren Vorraussetzungen) ein "langer Weg" bis zu einer Entscheidung ist, egal wie man versichert ist. Ärztliche Gutachten sind da meist die größte Hürde.

    Ich würde eine Risikoeinschätzunge betreffs meines ausgeübten Berufes machen. Was ist die Alternative wenn ich den nicht mehr ausüben kann ?

    Und auch prüfen ob die BGN der zuständige Unfallversicherungsträger ist, denn : Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor.
    Hier werden Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten abgedeckt.
    Welche weitere (zusätzliche) Versicherung man braucht ist dazu abzuwägen.

    Und zu der Gesamtproblematik gibt es noch viele Entscheidungen der Sozialgerichte, simpel gesagt muss die Versicherung "zahlen" ...oder nicht ?

    Im Begriff Versicherung ist zwar "sicher" , aber es gibt da die Individualversicherung die entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages.Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz.

    merre
     
  12. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    leider erst jetzt wieder hier Clöni:
    "Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden."
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden