Hallo!
Ich bin seit Mitte 2007 arbetisunfähig erkrankt. Mir wurde während der AU gekündigt.
Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, habe ich Übergangsgeld beim AA beantragt und auch bewilligt bekommen. Mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt bzw. es wurde volle Erwerbsfähigkeit angenommen. Hab nachgelesen und verstehe nun auch so halb warum.
Lese ich das richtig, daß bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Std.) und Arbeitslosigkeit dennoch möglicherweise die volle Erwerbsminderung zum Tragen kommt? Und daß deshalb der Rentenversicherungsträger das letzte Gutachten, das teilweise Erwerbsminderung attestierte, nicht berücksichtigt hat?
Ich gebe immer noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim AA ab. Wie lange bekomme ich Übergangsgeld? Was kommt danach bzw. nach dem neuen Gutachtertermin? Wegen des anstehenden Gutachtens habe ich Bammel. Ich versuche meine Erkrankung oder Einschränkungen so gut wie möglich zu "tarnen" und rücke deshalb bei fremden Ärzten ungern und möglicherweise unvollständig raus... Der letzte Gutachter war unmöglich, er hat Antworten vorgegeben und wollte partout nicht auf die Auswirkungen auf meinen Alltag eingehen. Er bezweifelte wie so oft, daß mein Facharzt mich ausreichend versorgen kann, weil er im Wohnort ist, und trotz mehrerer "Fachärzte" sprach er ihm die Qualifikation ab. Es deutete sich sogar an, daß er das letzte Gutachten als Gefälligkeitsgutachten betrachtet. Wie viele andere habe ich eine wahre Odyssee durch die Ärzteschaft und habe oft genug gesagt bekommen, daß ich nix haben kann. Nun bin ich wunschlos glücklich bei einer versierten Rheumatologin und einem Arzt für Psychosomatische Medizin (auch Facharzt für Allgemeinmedizin, das paßt super). Aber bei Gutachtern habe ich immer den Eindruck, als sei das zuwenig, als müßten zig Ärzte an einem rumfuddeln (scusi) und man müßte zehntausend Atteste vorlegen können. Und grundsätzlich wird eine funktionierende Medikation in Frage gestellt. Das am Rande...
Obwohl mein Antrag beim Rentenversicherungsträger abgelehnt wurde und ich Widerspruch eingelegt habe, hat das AA mir Übergangsgeld bewilligt. Wie weit geht das, wenn jetzt wieder abgelehnt wird? Wird dann die Zahlung eingestellt oder läuft das weiter bis ich durch alle Sozialgerichtsinstanzen bin bzw. der Bezug nach einem Jahr endet? Was kommt danach? Sozialgeld? Auf einen Schlag oder bekommt man da auch den Armutsgewöhnungs-Zuschlag?
Viele Grüße Reni
Ich bin seit Mitte 2007 arbetisunfähig erkrankt. Mir wurde während der AU gekündigt.
Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, habe ich Übergangsgeld beim AA beantragt und auch bewilligt bekommen. Mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt bzw. es wurde volle Erwerbsfähigkeit angenommen. Hab nachgelesen und verstehe nun auch so halb warum.
Lese ich das richtig, daß bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Std.) und Arbeitslosigkeit dennoch möglicherweise die volle Erwerbsminderung zum Tragen kommt? Und daß deshalb der Rentenversicherungsträger das letzte Gutachten, das teilweise Erwerbsminderung attestierte, nicht berücksichtigt hat?
Ich gebe immer noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim AA ab. Wie lange bekomme ich Übergangsgeld? Was kommt danach bzw. nach dem neuen Gutachtertermin? Wegen des anstehenden Gutachtens habe ich Bammel. Ich versuche meine Erkrankung oder Einschränkungen so gut wie möglich zu "tarnen" und rücke deshalb bei fremden Ärzten ungern und möglicherweise unvollständig raus... Der letzte Gutachter war unmöglich, er hat Antworten vorgegeben und wollte partout nicht auf die Auswirkungen auf meinen Alltag eingehen. Er bezweifelte wie so oft, daß mein Facharzt mich ausreichend versorgen kann, weil er im Wohnort ist, und trotz mehrerer "Fachärzte" sprach er ihm die Qualifikation ab. Es deutete sich sogar an, daß er das letzte Gutachten als Gefälligkeitsgutachten betrachtet. Wie viele andere habe ich eine wahre Odyssee durch die Ärzteschaft und habe oft genug gesagt bekommen, daß ich nix haben kann. Nun bin ich wunschlos glücklich bei einer versierten Rheumatologin und einem Arzt für Psychosomatische Medizin (auch Facharzt für Allgemeinmedizin, das paßt super). Aber bei Gutachtern habe ich immer den Eindruck, als sei das zuwenig, als müßten zig Ärzte an einem rumfuddeln (scusi) und man müßte zehntausend Atteste vorlegen können. Und grundsätzlich wird eine funktionierende Medikation in Frage gestellt. Das am Rande...
Obwohl mein Antrag beim Rentenversicherungsträger abgelehnt wurde und ich Widerspruch eingelegt habe, hat das AA mir Übergangsgeld bewilligt. Wie weit geht das, wenn jetzt wieder abgelehnt wird? Wird dann die Zahlung eingestellt oder läuft das weiter bis ich durch alle Sozialgerichtsinstanzen bin bzw. der Bezug nach einem Jahr endet? Was kommt danach? Sozialgeld? Auf einen Schlag oder bekommt man da auch den Armutsgewöhnungs-Zuschlag?
Viele Grüße Reni