Anti TNF-alpha Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Frauke, 31. August 2002.

  1. Frauke

    Frauke Guest

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand mit eigenen Erfahrungen bei der Verklagung der Krankenkasse weiter helfen. Ich habe bei Takayasu-Syndrom Enbrel bekommen und eine PET Untersuchung.Soweit daß der Widerspruch der Krankenkasse abgelehnt ist, bin ich schon. Meine Fragen sind vor Allem
    1) geht es ohne Anwalt? (vermutlich nicht, daher)
    2) wo findet man einen vernünftigen?
    3) was muß man alles vorlegen?

    Ich wäre für jede Anregung dankbar.
     
  2. KARIN

    KARIN Guest

    Liebe Frauke,
    es geht auch ohne Anwalt, es besteht vor den Sozialgerichten kein Anwaltszwang. Die Richter sind gehalten, den Bürger umfangreich zu betreuen und zu informieren. Es herrscht dort sog. Amtsermittlungsgrundsatz, dass heisst der Richter muss von ich aus, Informationen beschaffen. Jedoch sollte man ihn darauf aufmerksam machen. Die Klage muss darauf gerichtet sein, den ablehnenden Bescheid aufzuheben und den ursprünglichen Antrag zu bewilligen. Mit dieser Klage sollte man sämtliche Unterlagen (ärztliche Bescheinigung, Infomationen über das Medikament etc.) vorlegen. Die Klage muss du nicht selbst schreiben. Gehe mit den Unterlagen zum Gericht. Dort gibt es Rechtspfleger, die deinen Antrag aufnehmen. Weise auch auf ähnliche Urteile hin. Auf dieser Homepage wird zumindestens ein Urteil genannt.
    Beachte genau den Bescheid deiner Krankenkasse. Dort sollte eine Klagefrist (1 Monat) und das zuständige Gericht genannt werden.
    Um ausreichende juristische oder anwaltliche Betreuung zu finden, solltest du dich mit den Selbsthilfeorganisationen in Verbindung setzten (z.B. Rheumaliga). Wenn diese dir nicht weiterhefen können, versuche es mit den Gelben Seiten oder der zuständigen Anwaltskammer. Dort kann man dir vielleicht einen Fachanwalt oder Schwerpunktanwalt für Sozialrecht nennen.
    Viel Erfolg, KARIN
     
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