Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit am 1.1.2008

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Elke, 22. Dezember 2007.

  1. Elke

    Elke wünscht allen

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    30. April 2003
    Beiträge:
    2.427
    Ort:
    NRW
    hallo an alle,
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    Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

    13,00 Euro Schutzgebühr zzgl. Versand

    • Stand: Januar 2008
    • Verfügbarkeit: verfügbar
    • Art.-Nr.: K710
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    Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" geben die Maßstäbe vor, die bei allen ver*sorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Sie dienen den ärztlichen Sachverstän*digen und Gutachtern als Richtlinie für eine sachgerechte und bei gleichen Sachverhalten ein*heitli*che Beurteilung und gewährleisten, dass die Behinderungen/gesundheitliche Beeinträchti*gungen angemessen und in sachgerechter Relation zueinander bewertet werden können.
    Die Anhaltspunkte wurden 1916 begründet durch den wissenschaftlichen Senat der Kaiser-Wilhelm-Akademie und gelten heute als antizipierte Sachverständigengutachten und wie unter*ge*setzliche Normen, weil sie trotz fehlender Normqualität durch gleiche Maßstäbe bei der Beur*teilung verschiedener Behinderungen eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entspre*chende Rechtsanwendung möglich machen. Konsequenz der normähnlichen Wirkung ist, dass durch Einzelfallgutachten die generelle Richtigkeit der Anhaltspunkte nicht widerlegt werden kann.
    Durch das Bundesversorgungsgesetz-Änderungsgesetz wird zum 1.1.2008 die verfassungs*konforme Ermächtigungsgrundlage für die Herausgabe der Anhaltspunkte geschaffen (sog. Verrechtlichung).
    Die vorliegende Auflage 2008 gilt, bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Maßgabe der nun zu erstellenden Verordnung vorliegen wird. Die Auflage 2008 enthält alle bis zum 31.12.2007 veröffentlichten Änderungen. Erforderlich werdende Ände*rungen werden durch Rundschreiben an die Länder, Veröffentlichung im Gemeinsamen Minis*teri*alblatt und auf der Internetseite des BMAS bekannt gemacht.


    quelle: http://www.bmas.de/coremedia/generator/10588/anhaltspunkte__fuer__die__aerztliche__gutachtertaetigkeit.html


    gruß elke
     
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