Hallo, habe heute folgende Mitteilung erhalten und habe gedacht, das es für den ein oder anderem von Euch vielleicht interessant sein könnte: 1.) seit dem 01.08.2006 muss in einem Tunnel - auch wenn er beleuchtet ist zwingend Licht eingeschaltet werden. 2.) In einer Not- oder Pannenbucht (z.B. auf Autobahnen) darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden. Änderungen im Bußgeldkatalog (.. oder wie kommt Papa-Staat an unser schönes Geld -grrrrrrrrrr) 1.) Kein Licht im Tunnel 10,-- € 2.) Nr. 1 plus Gefährdung 15,-- € 3.) Nr. 1 plus Sachbeschädigung 35,-- € 4.) in einem Tunnel gewendet 40,-- € 5.) in einer Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,-- € 6.) in einer Nothaltebucht unberechtigt geparkt 25,-- €