aktuelle Änderungen im Verkehrsrecht

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von trombone, 21. August 2006.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    1.653
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    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo,

    habe heute folgende Mitteilung erhalten und habe gedacht, das es für den ein oder anderem von Euch vielleicht interessant sein könnte:

    1.) seit dem 01.08.2006 muss in einem Tunnel - auch wenn er beleuchtet ist zwingend Licht eingeschaltet werden.

    2.) In einer Not- oder Pannenbucht (z.B. auf Autobahnen) darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.


    Änderungen im Bußgeldkatalog (.. oder wie kommt Papa-Staat an unser schönes Geld -grrrrrrrrrr)

    1.) Kein Licht im Tunnel 10,-- €
    2.) Nr. 1 plus Gefährdung 15,-- €
    3.) Nr. 1 plus Sachbeschädigung 35,-- €
    4.) in einem Tunnel gewendet 40,-- €
    5.) in einer Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,-- €
    6.) in einer Nothaltebucht unberechtigt geparkt 25,-- €
     
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