mwoebke
Mitglied
Hallo ihr Lieben!
Nach einer Laufzeit von fast 4.5 Jahren wurde nun endlich bei mir Morbus Bechterew festgestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat nun eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, seit ich vor dem Sozialgericht geklagt habe, nachdem ich eine Arbeitsplatzausstattung bekomme wenn ich einen festen Arbeitsplatz nachweisen kann.
Das Versorgungsamt sieht dieses aber anders und sagt ich bin nicht behindert, obwohl mein Arzt es genauso sieht wie ich selber.
So weit so gut aber was ist mit der Feststellung eines Grades der Behinderung??
Ich selber kann nicht lange Sitzen u.s.w und bin Bürokaufmann.
Meine Frage.: Lohnt es sich ein Widerspruch einzulegen und evtl. erneut zum Gericht zu gehen????????????
Liebe Grüße
Michael
Nach einer Laufzeit von fast 4.5 Jahren wurde nun endlich bei mir Morbus Bechterew festgestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat nun eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, seit ich vor dem Sozialgericht geklagt habe, nachdem ich eine Arbeitsplatzausstattung bekomme wenn ich einen festen Arbeitsplatz nachweisen kann.
Das Versorgungsamt sieht dieses aber anders und sagt ich bin nicht behindert, obwohl mein Arzt es genauso sieht wie ich selber.
So weit so gut aber was ist mit der Feststellung eines Grades der Behinderung??
Ich selber kann nicht lange Sitzen u.s.w und bin Bürokaufmann.
Meine Frage.: Lohnt es sich ein Widerspruch einzulegen und evtl. erneut zum Gericht zu gehen????????????
Liebe Grüße
Michael