Hallo ihr Lieben! Nach einer Laufzeit von fast 4.5 Jahren wurde nun endlich bei mir Morbus Bechterew festgestellt. Die Deutsche Rentenversicherung hat nun eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, seit ich vor dem Sozialgericht geklagt habe, nachdem ich eine Arbeitsplatzausstattung bekomme wenn ich einen festen Arbeitsplatz nachweisen kann. Das Versorgungsamt sieht dieses aber anders und sagt ich bin nicht behindert, obwohl mein Arzt es genauso sieht wie ich selber. So weit so gut aber was ist mit der Feststellung eines Grades der Behinderung?? Ich selber kann nicht lange Sitzen u.s.w und bin Bürokaufmann. Meine Frage.: Lohnt es sich ein Widerspruch einzulegen und evtl. erneut zum Gericht zu gehen???????????? Liebe Grüße Michael
Hallo Michael, in Hamburg schon gleich im ersten Durchgang seine (schwer-)Behinderung durchzubekommen grenzt schon fast an ein Wunder. Lege auf alle Fälle Widerspruch ein. Nimm dir den VDK oder so zur Hilfe. Die können die Akten bestellen und einsehen und damit sehen, was die überhaupt gemacht und wonach sie entschieden haben. Ich habe meinen Ausweis auch erst durch die Klage erhalten. Viel Erfolg Gruß anko
GdB Hallo Michael, Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Nur dann könnte es sich doch lohnen - oder? Bei uns im mdr-Fernsehen (Sachsen) gibt es eine Ratgeber-Sendung, deren Moderator immer wieder sagt: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" Also, immer zu! Vor allem musst Du Deine Einschränkungen ausführlich beschreiben, die Du durch die Krankheit hast, und auch jene Dinge, die Du gar nicht mehr machen kannst, wo Du Hilfe brauchst. Viel Erfolg. lg Susanne