40% GdB und nun??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von level42, 14. Januar 2006.

  1. level42

    level42 Neues Mitglied

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    Beiträge:
    71
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    Ostfriesland
    Hallo Leute,

    nach über einem 3/4 Jahr habe ich vom Versorgungsamt meinen Bescheid bekommen.

    Die Bescheinigung für die Steuer war auch gleich dabei.

    Wer kann mir sagen, was ich damit außer die Gleichstellung zu beantragen, anfangen kann.

    Ist es ratsam dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen oder kann es mir dann sogar passieren, dass die mich dann an die "Luft" setzen?

    Über Euch Anworten freue ich mich.

    Vielen Dank schonmal.

    Liebe Grüße
    level42
     
  2. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo Level,

    herzlichen Glückwunsch zu dem GdB von 40. Leider kannst du außer dem Antrag auf Gleichstellung nichts mit den 40% anfangen. Du hast allerdings die Möglichkeit, dem Bescheid zu widersprechen. Lass dir aber vom VdK oder einem Rentenberater dabei helfen. Den Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... solltest du sehr schnell an das Versorgungsamt schicken mit dem Vermerk: Begründung folgt. Dann kannst du in Ruhe mit dem VdK bzw. RB die Begründung formulieren und einreichen.

    Soweit ich weiß, musst du deinen Arbeitgeber erst ab einem GdB von mindestens 50 darüber informieren.

    Schönes WE
    pumuckl
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    GdB von 40

    Ja da würde ich schon wegen der Bearbeitungsdauer 9 Monate einen Verschlimmerungsantrag stellen, kann man so nach 1 Jahr.
    Den Bescheid genau durchlesen und überlegen, was "nicht genügend gewürdigt worde bzw. was sich verschlechtert hat".
    Zu den ungefähren % könnt ich Dir was schicken, schreib mal ne PN zu dem Bescheid.
    Gruß "merre"
     
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