Für den GDB ist der Ausmaß Deiner Beeinträchtigungen durch die Erkrankungen interessant, die Du als Nachteil zu einem gesunden gleichaltrigen Menschen darstellen mußt.
Dh. zb. der Bandscheibenvorfall alleine ergibt keine Schwerbehindertenprozente, weil fast jeder Mensch in seinem Leben Bandscheibenvorfälle erleidet, die er zum großen Teil nicht einmal sonderlich bemerkt und die oft sogar von alleine heilen.
Du mußt schon darlegen und durch den Facharzt dokumentieren lassen, in welchem Maß Dich deine Beeinträchtigungen behindern.
Und auch bei einem Keratokonus kommt es auf deine Sehstärke an und wie dieser Dich in Deinem Alltag behindert.
Das Aufzählen von Krankheiten bringt beim Versorgungsamt überhaupt nicht viel.
Du müßtest also einen Widerspruch formulieren und darin Deine Beschwerden ausführlich schildern und abwarten, ob Dir ein
Abhilfebescheid zugesprochen wird.
Wenn Du der Meinung bist dieser sei unzureichend, kannst Du das Widerspruchsverfahren weiterlaufen lassen und abwarten,
ob Du damit durchdringst.
Alternativ stellt man einen Verschlimmerungsantrag im nächsten Jahr mit den neuen Befunden vom Doc.
Hast Du auf der Arbeit Probleme, daß Du zb. Deine Arbeit nicht mehr bewältigst oder zb. eine konkrete Ermahnung oder Abmahnung über
Deine Leistungen wegen der Behinderung vorliegt. Die Problematik darf nicht subjektiv nur gefühlt sein, sondern Du mußt die konkret nachweisen können,
dann kommt ein Gleichstelungsantrag infrage, den Du ab 30 % GDB stellen kannst.
Die Formulare für den Gleichstellungsantrag kannst Du im Net herunterladen.
Die Gleichstellung bewirkt, daß Du auf der Arbeit mit einem Schwerbehinderten ( ab 50 % GDB) gleichgestellt wirst.
Diese Prozente bewirken aber keinen Anspruch auf zb. eine Rente oder den erweiterten Urlaubsanspruch.
Du erhälst jedoch die Gleichstellung beim Kündigungsschutz, sodaß bei einer Kündigung das Integrationsamt zustimmen muß.
Liebe Grüße Plüsch