ab heute, 1. april 2007, tritt die neue gesundheits-reform in kraft, und das ist kein scherz! aber ein schlechtes vorzeichen.....? wir werden es sehen...... hier nochmal links für die neuerungen...... 14 fragen 14 antworten wahltarife der krankenkassen lg marie
Wer keine Vorsorglichen Untersuchungen wahr nimmt muss statt 1% zukünftig 2% Eigenleistung zahlen.Das würde bedeuten, daß bei leisestem Verdacht auf Rheuma regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind.Also los, ran ans telefon und termin gemacht Quelle: http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=03042007ArtikelPanorama2 Am 1. April trat die umstrittene Gesundheitsreform in Kraft. Sie soll erreichen, dass die Krankenkassen schuldenfrei werden und die gesundheitliche Versorgung für die Zukunft sichern. Nach der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge Anfang des Jahres kommen jetzt weitere Änderungen auf die Krankenversicherten zu. Zur Kassenleistung dazu gehören ab dem 1. April empfohlene Impfungen und Mutter-Vater-Kind-Kuren. Dafür werden medizinische Maßnahmen bei Folgeerkrankungen durch Piercings, Tatoos und nicht ärztlich verschriebenen Schönheitsoperationen nicht mehr von der Krankenkasse gewährleistet. Chronisch Kranke Menschen werden höhere Eigenbeiträge leisten müssen, wenn sie nicht an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und speziellen Chronikerprogrammen (sogenannten Check-Ups) teilnehmen. Statt einem Prozent Überforderungsgrenze jährlich wird diese dann bei zwei Prozent liegen. In Bonusheften wird über die Arztbesuche Buch geführt werden. Das gleiche gilt für empfohlene, sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen anderer Art. Wer diese nicht wahrnimmt, und danach eine schwere Krankheit erleidet, muss ebenfalls zwei Prozent seines Einkommens zu der Behandlung zuzahlen. Bemühen sich die Versicherten um ihre Gesundheit, wird dies hingegen von der Krankenkasse mit Gutschreibungen, Beitragsrückzahlungen und Prämien vergütet Bei sehr teuren Medikamenten wird in Zukunft die Meinung eines Zweitarztes hinzugezogen. Das Hausarztmodell der Krankenkassen, in dem der jeweilige Hausarzt der Hauptansprechpartner ist, wird erhalten bleiben. Es soll verhindern, dass teure Besuche bei Fachärzten unnötig vorgenommen werden. Für Sterbende wird, wenn sie es möchten, ein würdevoller und möglichst schmerzfreier Tod zu Hause ermöglicht werden. Sogenannte Pallative Care Teams, bestehend auf Ärzten und Pflegern werden sie betreuen. Hier gibt es bisher noch ungeklärte Fragen bei der Patientenverfügung. Offen ist bislang, ob diese in jedem Fall beachtet werden muss, oder nur gilt, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht. Nichtversicherte, welche früher gesetzlich versichert waren, müssen von ihrer damaligen Krankenkasse wieder aufgenommen werden. Hier gab es scharfe Kritik von Seiten der CSU. Betroffen sind von dieser Maßnahme ca. 300.00 Menschen . Zukünftig werden Tarife mit mehr Wahlmöglichkeiten wie zum Beispiel einem Selbstbehalt angeboten. Neuerungen gibt es auch im Bereich der Privaten Krankenversicherungen. Wer länger als drei Jahre ein Einkommen von 3975 Euro monatlich oder 47.700 Euro jährlich hatte, kann in die PKV wechseln. Mit einem sogenannten Basis-Tarif werden Ähnliche Leistungen wie in den gesetzlichen Krankenkassen geboten. Er kann für PKV-Neukunden und Kunden mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze gelten, allerdings muss die Frist vom 1.1.2009 bis 30.6.2009 eingehalten werden. Veröffentlicht: 3. April 2007 herzlichst grummel