Ja ein endloses Thema... Hab vor 6 Wochen für Jemand eine Beschwerde zu einem abglehnten Antrag geschrieben - keine Antwort..irgendwann war ich richtig sauer und hab mal eine "etwas andere Beschwerde" nachgeschoben. Jetzt hat man Alles statt Landkreissache an das "Landesamt Gesundheit- und Soziales Sachsen" zur Bearbeitung gegeben. Ja geht doch... Ich habe dann in diesem Zusammenhang deren Gutachten auseinandergenommen. Setz Das mal rein: Einschätzung zum GdB Frau XY Im Ablehnungsschreiben wird von Funktionsstörungen der Wirbelsäule und Bluthochdruck ausgegangen. Im Weiteren wurde zu den von Frau XY angegebenen Gesundheitseinschränkungen erklärt, dass diese, Zitat“ keine Funktionseinschränkungen darstellen“ , nach Interpretation des Schreibens von Ihrer Bearbeiterin FrauYX sehe ich diese Einschätzung dagegen anders. Ersteinmal ist ein redaktioneller Fehler in der Aufzählung der von Frau XY geltend gemachten Gesundheitsstörungen festzustellen, eine Mehrfachnennung, die eigentlich nicht auf sorgfältige Fassung des Schreibens hindeutet (meine Meinung). Im Weiteren gehe ich davon aus dass die Feststellung, diese Gesundheitsstörungen würden keine Funktionseinschränkungen darstellen aus meiner Sicht falsch ist, selbst mit dem Verweis auf „Nichterreichen von 10%“. Ich bezweifle, dass Frau YX her entsprechende medizinische Kenntnisse nachweisen kann, um solche Einschätzungen treffen zu können ? Auch aus diesem Grunde führe ich nachfolgend meine Einschätzung an und bitte in Abwägung Beider zu prüfen, ob dem Widerspruch stattgegeben werden kann. Eine Überprüfung durch die entsprechende Fachabteilung des BGM wäre hier auch möglich? Folgende Gesundheits-Störungen,-Einschränkungen sind angegeben: ---------------------------------------------------------------------------------- 1 -Funktionsbehinderung der Wirbelsäule Anmerkung: man spricht eher von „Funktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen der WS“ 2 -Bluthochdruck Anmerkung: hier wurde klinisch nachgewiesen eine „arterielle Hypertonie mit Cor hypertonikum“ 3 -Gleichgewichtsstörungen Anmerkung: klinisch - aus der Schilderung der Antragstellerin – erklärbar durch Einschränkungen im Bereich des Nervensystems e.v. HWS-Syndrom, auch sehe ich hier die Problematik Hypertonie mit Einfluss auf Gleichgewichtsstörungen-eher Schwindel-, und auch die Frage der Psyche. 4 -Bewegungseinschränkung des Schultergelenks links Anmerkung: die hier im Befund angegebene Sklerosierung sollte einer Grunderkrankung zugeordnet werden, sie ist eher eine Symptombeschreibung. Die angegebenen Einschränkungen könnten als Impingementsyndrom erklärbar sein. 5 -Bewegungseinschränkungen Hüftgelenke Anmerkung : festgestellte Coxalgie – Schmerzen gehen in der Regel vom Hüftgelenk, und/oder der Gelenkkapsel aus und haben meist eine orthopädischen Ursache, hier e.v. Arthrose. 6 -Bewegungseinschränkung Kniegelenke Anmerkung: nicht näher diagnostiziert, die angegebenen Schmerzen und Einschränkungen zeigen auf Verschleiß e.v. Arthrose mit Entzündungen. 7 -Herzklappenfehler: Anmerkung: sollte dem Punkt Hypertonie zugeordnet werden, geprüft werden sollte insbesondere auf eine Mitralklappenstenose, da die dort typischen Beschwerden „Atemnot bei Belastung und später auch in Ruhe, Husten, Müdigkeit und schnelle Ermüdbarkeit“ auch angegeben werden. 8 -Verlust der Gebärmutter Anmerkung: eine Hysterektomie, als Total-OP angegeben (auch mit einer Overialcyste), Total-OP ein heute nicht mehr oft verwendeter Begriff, da eine Abgrenzung der unterschiedlichen OP-Methoden nicht klar zum Ausdruck kommt. Wichtig erscheint mir eher die Frage zu Kurz- und Langzeitfolgen auf Körper und Psyche. Die Bewertung eines GdB ist dazu sehr unterschiedlich beschrieben, zwischen 50 bis 80 in den ersten 5 Jahren der Heilungsbewährung (z.B. Stadium T1 N0 M0 [60] ). Allerdings ist hier Klärungsbedarf, ich denke aber, dass eine solche Operation für die Betroffenen Frauen eine hohe Belastung darstellen kann, beschrieben als Kombinationsbeschwerden. Unter„Urteile / Gesetze zu Behinderung und beruflicher Teilhabe – ReHaDat Recht wurde bei einer: ...Vollständige Entfernung der Vulva ein GdB 40 , (nach Heilungsbewährung) benannt. In bestimmten Fällen wird nach einer solchen OP der Gebärmutter von Veränderungen des Selbstbildes ausgegangen. Allerdings wurde dazu in der Antragstellung kein Zusammenhang zu den psychischen Problemen hergestellt ? 9 -Psycho-vegetative Störungen Anmerkung: In der Auffälligkeit nicht näher klinisch manifestiert, es handelt sich wohl um psychovegetativen Störungen mit seelischer oder körperlicher Symptomatik, aber abgegrenzt zu psychosomatischen Erkrankungen im engeren Sinn. Zuzuordnen e.v.zum Gesamtbild der Beschwerden. Es können Störungen in der Erlebnis und Gesstaltungsfähigkeit auftreten, bei erheblichen Störungen (?) wird ein GdB von 30 bis 40 , bei mittelsgraden sozialen Anpassungschwierigkeiten bis 70 angegeben. 10-Darmwandausstülpungen Anmerkung: nicht näher als Divertikulitis bestimmt ? Würde erst bei Auftreten von Durchfällen oder Spasmen bewertet werden können. [20-30] Fazit: Aus meiner Sicht wäre : die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 60 zu prüfen Es ist meiner Meinung nach beim Entscheid unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem,geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen. Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spi-30–100no-) zerebellarer Ursache je nach dem Ausmaß derStörung der Ziel- und Feinmotorik einschließlich der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen (ev.40) Ein Ergometer Belastungstest mit 75 Watt (sollte mit wenigstens 2 Minuten erfolgen) konnte nicht realisiert werden, da ein Belastungsabbruch erfolgte, hier sehe ich die Punkte 2/3 und 7 bestätigt. Außergewöhnliche Schmerzen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke können u.U. schwerwiegender als eine Versteifung sein. Hier würde ich die Punkte 1/ sowie 4/5 und 6 als mittelgradig einschätzen wollen. Dementsprechend : einseitig mittleren Grades 30 ; und beidseitig 50 Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen können auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallser-scheinungen (z. B. Postdiskotomiesyndrom) GdB/MdE-Werte über 30 in Betracht kommen. Zu den Punkten 3 und 7 würde ich von einer Wertung zw. 30 bis 60 ausgehen wollen. Berlin, den 20.02.2020 …..........................................Bevollmächtigter ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ja ich denke jetzt haben die erstmal zu tun, "Anmerkung" sind meine Meinungen zu den Krankheitsbezeichnungen der Behörde. Ich habe auch entsprechende Bewertungsrichtlinien, und auch die neuen Richtlinien des GBA. "merre"
Hi Merre, meiner Erfahrung nach bringt es ziemlich wenig sich mit den Sachbearbeitern auseinanderzusetzen- Ich habe das Spielchen damals auch mitgemacht und außer einen hohen Blutdruck hat es nichts gebracht. Mein Sachbearbeiter fand meine Akte nicht- sie war 4 Wochen "verschollen" auf dem Weg von Münster nach Köln- Beschwerde bei der Vorgesetzten: O-Ton: Nicht jeder ist für jeden Job geeignet! Genau- deswegen hätte man den Typ woanders hinsetzen müssen... Ich humpel seit 35 Jahren durch die Gegend- Gutachter vom Versorgungsamt stellte ein unauffälliges Gangbild (und diverse andere Schwachheiten) fest. Resultat war eine klage vorm SG und nach einer unabhängigen Begutachtung hat man mir freundlicherweise den gewünschten GdB zugeteilt- wie nett... Dennoch viel Erfolg!!! Jürgen
Bei mir persönlich wurde die Hysterektomie nicht mit Prozenten versehen. Ein Impeachment der Schulter zählt auch nicht dazu, da es (wie bei mir auch) operativ behandelt werden kann.