AU- Urlaubsreise möglich ????

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Maulwurf, 4. Juli 2004.

  1. Maulwurf

    Maulwurf Guest

    Hallo Ihr Lieben,

    ich bin noch für längere Zeit AU und möchte mit meiner Familie in den Sommerferien in den Urlaub fahren. Mein Hausarzt sagt, er wolle mir eine Bescheinigung der Notwendigkeit für meine Krankenkasse ( BEK) schreiben.
    Ich dürfte auf keinen Fall ohne Einwilligung der Krankenkasse in den Urlaub fahren. Hat jemand schon gleiche Erfahrung gemacht ?

    Wäre über jede Anregung dankbar.

    Noch ein schönes Wochenende
    viele liebe Grüße
    Maulwurf
     
  2. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Mai 2003
    Beiträge:
    128
    Ort:
    Berlin
    Hallo Maulwurf,

    wenn Du ohne Erlaubnis der KK verreist, kannst Du in große Schwierigkeiten geraten. Ich wußte nicht, daß ich die Erlaubnis der KK brauche. Mein Arzt hatte mir zwar erlaubt, wegzufahren, aber die Zeit reichte nicht mehr, um die KK zu informieren.

    Im Endeffekt darfst Du Dich nicht erwischen lassen, sonst kann Dir wohl das Krankengeld gestrichen werden. Ich war nur wenige Tage weg, aber genau in der Zeit ging es mir dann so schlecht, daß ich eigentlich einen Arzt gebraucht hätte, aber ich konnte ja nicht gehen, weil sonst die KK Fragen gestellt hätte. So mußte ich mich mit freiverkäuflichen Medikamenten aus der Apotheke über Wasser halten. Von dem Urlaub hatte ich dann auch nicht sehr viel.

    Beim nächsten Mal habe ich rechtzeitig die KK informiert und durfte ohne weitere Nachfragen verreisen. Allerdings lief zu der Zeit schon der Rentenantrag und ich war kurz vorher vom MdK begutachtet worden.

    Wenn Dein Arzt Dir das Attest schon anbietet, nimm es und informiere die KK, damit bist Du auf der sicheren Seite.

    Viel Glück,

    Sonja
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Au und Urlaub

    ..das einfachste ist bei der Krankenkasse vorzusprechen/ anzuschreiben und zu erklären:
    "daß der Urlaub ärztlich "empfohlen" ist (Klima und so) und man bitte um die Möglichkeit über ein Rezept örtliche physiotherapeutische Maßnahmen nutzen zu konnen. Dieses diene ja der Verbesserung der gesundheitlichen Situation. An Ort wären entsprechende Rehabilitationseinrichtungen (diese gibt es in fast allen Urlaubsgebieten)".
    Sollte der Urlaubsort im Ausland liegen ist es noch einfacher, da man dann erklärt örtliche Möglichkeiten über den Reiseveranstalter zu buchen und auf ärztliche Kontrolle verweist, was fast alle südlichen Länder so bieten.
    Schönen Urlaub "merre"
     
  4. Ike

    Ike Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Juni 2004
    Beiträge:
    28
    Hallo,

    ich kann anderes berichten.Auf Anraten meines Doc fuhr ich, nach dieser Info an die gez.Kr.K., in den Urlaub, besuchte auch dort einen Doc und wurde nach Rückkehr aus dem Urlaub, ohne das MdK der KrK mich anschaute, einfach nach Aktenlage gesund geschrieben, obwohl mein Doc mich weiter krank schrieb.
    Schlussfolgerung für mich rückwirkend daraus:In Urlaub obwohl krankgeschrieben, bringt evtl. den MdK der KrK dazu Dich nach Aktenlage gesund zu schreiben???
    Also.........!!!!
    Liebe grüße u. Wünsche auf Entspannung, auch ohne Urlaub wünsche ich Dir.
     
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