Neue Regeln für Patienten ab 2020

Dieses Thema im Forum "Wissensdatenbank (Knowledge Base)" wurde erstellt von Stine, 6. Dezember 2019.

  1. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.873
    Ort:
    Stuttgart
    Ich hatte bei dem MTX Nebenwirkungen, die meine Lebensqualität stark eingeschränkt haben, und als ich daraufhin sagte, dass ich es nicht mehr nehmen möchte, hat der Rheumatologe zugestimmt und mir Arava verschrieben. Davon abgesehen kann mich niemand zwingen ein Medikament zu nehmen. Wir leben nämlich in einem freien Land und ich alleine bin für meinen Körper verantwortlich!
     
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  2. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Mir ist kein "Paragraph" bekannt, der irgend jemanden zu irgend einer Behandlungsmethode verpflichten würde.
    Wenn du wegen der MTX-Unverträglichkeit mit deinem Rheumatologen Ärger bekommst, ist er vielleicht der Falsche.....
    Dass die Krankenkasse jemanden wegen einer Medikamentenunverträglichkeit kontaktiert habe, ist mir noch nie begegnet, obwohl ich von denen schon manchen Unfug gesehen habe.

    Eine Mitwirkungspflicht der Patienten hingegen sehe ich durchaus als eine conditio sine qua non (also eine unabdingbare Voraussetzung) für ein Behandlungsbündnis, jedenfalls dann, wenn gleichzeitig hohe persönliche Erwartungen an einen Behandlungserfolg bestehen.
    Auf die unkritische, gegen jede Verträglichkeit erfolgende Einnahme von welchem Medikament auch immer bezieht sich die allerdings nicht, sondern auf eine sinnvolle und absprachegerechte Zusammenarbeit zwischen Behandler und Erkranktem ;)
     
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  3. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Völlig richtig, Sinela, und das tut ja auch niemand :)

    Abgesehen davon: wie sollte ein Zwang denn funktionieren? Die Tabletten oder Spritzen werden dem wehrlosen Menschen eingeflößt oder unter Fixierung durch 4 kräftige Pfleger zwangsverabreicht?
    Mir ging es darum, dass hier keine unrichtigen - ich spreche immer noch im Rheumaforum von Rheumakranken und ihrer Behandlung - Behauptungen aufgestellt werden.... ;)
     
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  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Selbst bei einer bestehenden gesetzlichen Betreuung ist eine Zwangsmedikation nur in höchst seltenen Einzefällen und unter gerichtlicher Genehmigung möglich, bei fehlender Einwilligungs-/Einsichtsfähigkeit. Dies auch nur als unterbringungsähnliche Maßnahme, heißt in einer Klinik und nicht ambulant.
     
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  5. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    1.959
    Ort:
    Absurdistan
    Kann es sein das da bei dir grundlegend etwas in eine falsche Richtung gelaufen ist..? Wenn mich ein Sachbearbeiter einer Kasse zum Gespraech laden wuerde im mit mir meine Medis besprechen zu wollen.. Na da wär was los.. Oder wie muss man sich soetwas vorstellen?
     
  6. BlueCrush

    BlueCrush Mitglied

    Registriert seit:
    7. Juli 2019
    Beiträge:
    74
    Genau deswegen habe ich damals hier einen Beitrag eröffnet, mit dem ich heraus finden wollte, ob ich Rheuma habe, oder eben nicht. Die Ärzte hier bei uns sind mehr als überfordert. Einfach mal eben wechseln geht nicht, habe bei meinem Arzt als Bestandspatient schon eine Wartezeit von 6 Monaten. Bei einem anderen Arzt, allerdings 500Km weiter weg könnte ich in 18 Monaten einen Termin bekommen. Wo ich im Zweifelsfalle die neue Überweisung her bekomme, weiß ich derzeit auch noch nicht...
    Wie bereits im anderen Beitrag geschrieben, ich habe laut Rheumatologen keinerlei Anzeichen für Rheuma, mir kommen die Schmerzen auch anders vor, irgendwie von den Nerven/ Sehnen. Sie sind auch nicht in den Gelenken, sondern z.B. der komplette Unterarm. Nur die beiden Fußballen verursachen lokale Schmerzen, die sich komplett anders anfühlen, als die im Rest des Körpers. Ich als Laie würde fast behaupten, es sind 2 unterschiedliche Baustellen.
     
  7. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.959
    Ort:
    Absurdistan
    Wo wohnst du denn ?

    Dann verwundert mich obiges weniger...

    Dafür ist der Arzt zuständig. Das gilt auch für Zweitmeinungen ;)
     
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