Im Antrag wirklich alle Beeinträchtigungen auflisten?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kaschu, 27. Juni 2019.

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  1. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    So, nachdem ich nun doch etwas länger warten musste, hatte ich gestern den Bescheid vom Versorgungsamt im Briefkasten:
    GdB von 40, rückwirkend ab 01.07. und unbefristet.

    Ich hatte ja eigentlich - bis auf einen - alle Befunde und Berichte gleich mit dem Antrag zum Amt geschickt. Trotzdem wurden noch Informationen von den Ärzten angefordert, zumindest weiß ich es genau von meiner Neurologin und der Orthopädin.

    Ich bin erstmal mit der 40 zufrieden, ist ein Anfang. Bei mir ist zur Zeit ja die Diagnostik noch in vollem Gange. War vorgestern zur Szintigraphie und geh Ende November stationär nach Treuenbrietzen. Danach werde ich weitersehen...

    Ach ja: Bei mir wurde auch die Fibro mit berücksichtigt.
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Mit wie viel? Ich frag nur mal aus Neugier.
    Ach so, und herzlichen Glückwunsch zum Ergebnis!
     
  3. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Danke @Maggy63

    Wieviel Punkte wofür gegeben wurden steht nicht dabei. Von all den Sachen, die bisher diagnostiziert wurden, haben sie drei berücksichtigt und eine davon ist die Fibro. Mein Hashimoto zum Beispiel bleibt da außen vor.
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Bei mir stehen 6 oder 7 Sachen bewertet, heißt aber nicht, dass alle in die Endbewertung mit einfließen.
     
  5. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Es steht direkt da:

    Folgende Gesundheitsstörungen wurden berücksichtigt

    -
    - Fibromyalgiesyndrom
    -

    Darunter werden dann noch die nicht berücksichtigten Sachen aufgezählt.
     
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Ah ok.
    Bei mir stehen alle gesundheitsstörungen mit dem jeweiligen gdb.
    Welcher dann aber zu dem gesamt gdb zählt, steht da nicht
     
  7. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Hm, dann ist das wohl von Amt zu Amt unterschiedlich.
     
  8. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Manche schicken es mit, bei anderen muss man die Einstufung der Einzel-GDBs anfordern. Dafür sollte ein Anruf ausreichen.
     
  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Schade,das hätte ich jetzt gerne mal gewusst.
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Kaschu,
    erst einmal glückwunsch zum ergebnis. wenn auch keine schwerbehinderung so ist es eine behinderung und du kannst zumindest den nachteilsausgleich schon nutzen.
    solltest du probleme mit der arbeit bekommen, kannst du dich über das arbeitsamt gleichstellen lassen und profitierst vom erweiterten kündigugs schutz.
    vielleicht noch ein kleiner hinweis: es werden nicht die krankheiten bewertet die man hat, sondern die einschrenkungen oder behinderungen daraus. so bleibt manches unbewertet. hinzukommt, wenn es nur ein gdb von 10 gibt, so fliesst dieser nicht in die bewertung ein.
    zukünftig, wenn die neue einstufung freigegeben wird, ist geplant, das alle GdB unter 20 nicht mehr bewertet werden. wobei noch nicht entschieden ist, ob das nur für zukünftige neu anträge gilt oder ob auch die altanträge noch einmal neu eingestuft werden.
    die einzelbewertung deines GdB kannst du anfordern.
    ...hiermit bitte ich im übersendung des gutachten in kopie, was zum gesamt gdb geführt hat.....
    auf selben weg kannst du auch um die neuen befunde von den ärzten bitten.
    das steht dir zu. ggf. ist für die kopien ein obulus zu zahlen.
    alles gute für treuenbriezen!
    sauri
     
    #30 1. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2019
  11. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Danke @saurier,

    ich werde jetzt erstmal auf den Befund von der Szintigraphie warten und danach gucken, was Treuenbrietzen ergibt. Danach entscheide ich, wie's weitergeht...
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @danke Resi, die 20 sollte da nicht stehen und irgendwie bin ich da vom inhalt abgekommen. @sorry !
    ich muss das noch mal neu überdenken.
    sauri
     
    #32 2. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2019
  13. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Da muss ich direkt nochmal nachfragen,weil ich es nicht verstehe.
    Was für 20, gdb und warum?
     
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  14. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Ich habe nicht vor, gegen den Bescheid anzugehen @saurier. Da inzwischen jedoch noch mehr Beeinträchtigungen dazugekommen sind und auch weitere Diagnosen im Raum stehen, werde ich aber wohl zu gegebener Zeit so einen "Verschlechterungsantrag" (Heißt das so?:aeh:) stellen.

    Aber nur so aus Neugier: Wie kommst du darauf, dass bei einem Widerspruch quasi eine Runterstufung erfolgen würde? Es wurde ja festgestellt, dass die Gesundheitsstörungen zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führen. Heißt ja: Besser wird's nicht mehr...
     
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  15. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    @Ducky und Kaschu: ich gehe davon aus, dass saurier lediglich das "möglicherweise" oder "unter Umständen" vor nur 20 vergessen hat.

    Abgesehen davon hast du, Kaschu, wohl recht, dass die Beeinträchtigungen ja unbefristet festgestellt wurden.
     
  16. Chestnut

    Chestnut Neues Mitglied

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    Rechtschutzversicherung ist letztendlich günstiger als VDK und Mieterverein usw. und für Zivilrecht musst eh' selbst bezahlen. Man kann sich selbst den Anwalt aussuchen und es läuft dann gut.
     
  17. Crinni

    Crinni Mitglied

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    Hallo!
    Eine wichtige Information für alle Antragsteller ist, dass der GdB auch rückwirkend beantragt werden kann. Ihr solltet gut überlegen ( und beweisen können mit ärztlichen Berichten, Krankschreibungen usw.) ab wann eure „ gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ eingeschränkt war. Bei mir ist gerade jetzt rückwirkend ab 15.01.2018 ein GdB 50 festgestellt worden. Antragstellung erfolgte von mir im Juni 2019 mit belegbarer Datierung des Beginns der Einschränkung ab15.01.18 (Ab da konnte ich es schriftlich beweisen)
    Ich habe den Antrag sehr sorgfältig selbst ausgefüllt und versucht alle Berichte der behandelnden Ärzte schon mit beizulegen. Habe die wichtigsten Ärzte vorher gebeten, mir für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente und auf Feststellung des GdB einen Bericht mit ihrer Einschätzung fertig zu machen, so dass ich sie mit den Anträgen einreichen konnte. Ich habe immer angeboten extra anfallende Kosten selbstverständlich zu übernehmen. Das hat aber niemand in Anspruch genommen. Ich hatte die letzten 1,5 Jahre aber auch mehrfach eine aktualisierte ausführliche Aufstellung meiner Beschwerden und Einschränkungen und deren Folge im täglichen Leben für sie angefertigt ( schlicht, tabellarisch) So konnte ich sicher sein, dass mein Krankheitsbild von ihnen richtig wahrgenommen wird und nicht nur als Ausdruck von ICD und standardisierte Diagnosen erscheint. Außerdem war es eine riesige Arbeitserleichterung für sie und wurde dankbar angenommen. Meine Informationen wurden in die Berichte übernommen.
    Der VdK hat mir übrigens nicht geholfen.
    Der Rechtsanwalt des VdK hat mir bei meinem persönlichen Termin zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente und zur Feststellung des GdB wörtlich gesagt ( ich habe übrigens drei Monate auf diesen Termin gewartet und genau gesagt, warum ich diesen Termin benötige): Das wäre viel zu aufwendig, er würde in drei Tagen in Rente gehen, das sei nicht zu schaffen. Auf Nachfragen bekam ich zu hören, dass die zu erwartende Vertretung sich auch erst einarbeiten müsste und das die nächsten Monate auch nicht schaffen könnte. Er hat mich zur DRV geschickt!
    Dass ich völlig verzweifelt und krank war interessierte ihn nicht, auch nicht, dass ich schon ein Jahr den VdK mit meinen monatlichen Beiträgen unterstütze. Die nächste Instanz, die ich direkt danach telefonisch kontaktierte, war genauso „ hilfsbereit“. Sie könne das nicht ändern.

    Viel Glück allen Antragstellern und überhaupt!
    Liebe Grüße an alle,
    Crinni
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Crinni,
    das tut mir leid für dich, dass das so gelaufen ist. das ist weder zu tolerieren noch zu akzeptieren. auch die anwälte müssen ihre arbeit sach-gerecht erfüllen. offenbar hat für dich wohl dort im zuständigen orts- und/ oder kreisverein bzw landesverband aufgrund dieser prekären personal-situation niemand ein ohr gefunden. leider darf auch nicht jeder anwalt alles vertreten.
    viele wissen nicht, das man hier hilfe im landes bzw.auch bundesverband finden kann.
    ich versteh dein unmut und vor allem wenn man krank ist, dass man dann kaum ein nerv hat sich um solch nebenschauplatz zu kümmern, weil man hilfe benötigt.
    möchte aber betonen, das solch verhalten im VdK weder normal noch üblich ist.
    die rechtsabteilungen werden von bundesland zu bundesland unter schiedlich gehandhabt. dennoch wird in der regel versucht zeitnah zu arbeiten. oftmals kommen klienten zu den anwälten, die ein vertetung für ein wiederspruchsverfahren oder ein klage bedürfen. da gibt es keine abwimmelung, denn da stehen termine und fristen.
    es ist tatsache so, dass man, um durch den VdK vertreten zu werden einige monate mitglied sein muss. das war bis vor einigen jahren anders.
    ich kann nur raten, wenn ihr kein zeitnahe vertretung findet, wendet euch an den landesgeschäftsführer, denn dem sind die anwälte unterstellt.
    saurier
     
    #38 27. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2019
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  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    zur frage der "eventuellen" runterstufung
    -bei einem verschlimmerungsantrag wird der zu diesem zeitpunkt bestehende gesundheitszustand mit seinen beeinträchtigungen und behinderungen bewertet.
    -wenn man ein bescheid bekommen hat, so steht, wenn auch nicht gleich obenan, dass man verpflichtet ist,wenn sich ein zustand bessert dies dem amt mitzuteilen ist. das wird oft und gern über lesen.
    -angenommen man hat 2012 ein bescheid erhalten, u.a.wg.einer gonarthrose am re knie, wurde dies bewertet. dann steht da tatsache "dauerhaft".
    jetzt kam im Jahr 2015 eine op des re. knies mit einsatz einer TEP und die ärzte bescheinigen eine gute funktionalität und keine weiteren beeinträchtigungen am re. knie.
    -stellt man nun ein verschlimmerungs antrag weil sich etwas anderes geändert hat, bewertet der gu ggf.alles neu.
    so kann der gutachter in diesem fall die vormals getätigte bewertung für das re. knie ändern und ein niedrigeren GdB bewerten.
    ob der gu das dann neu bewertet liegt hierbei auf das wort "kann".
    -vielleicht kommt das jetzt verständ licherrüber.
    sauri
     
    #39 27. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2019
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