Hallo, ich brauche mal eine Aufklärung. Wie ich jetzt gelernt habe, gibt es ja den Begriff Kur nicht mehr, dachte jetzt aber fälschlicherweise, dass der Begriff durch "Reha" ersetzt wurde. Meine Ärztin riet mir umgangssprachlich zur Kur, sagte aber ich solle die Anträge bei der Rentenversicherung beschaffen, also Reha. Ich habe Polyarthritis und Sjögren. Es soll aber eher um das Thema Psychosomatik gehen bei der Maßnahme, begleitend mit Ernährungsberatung. Ich finde im Netz unterschiedliche Beschreibungen zur Vorsorgemaßnahme, nämlich nicht nur um Krankheiten zu verhindern, sondern dass die "Kur" auch bei Einschränkungen des Stützapparates zb Rheuma angebracht sei. Was wäre denn nun richtig für mich? Gibt es hier " Experten"? Danke
@Hallo, es kommt darauf an was deine ärztin empfiehlt. wenn du eine reha wg.rheuma machen willst, ist das thema psychosomatik u.u.nur am rande enthalten. ansonsten gibt es direkt reha einrichtungen für psychosomatik. saurier
Es gibt einige Reha-Einrichtungen, die decken ein breites Spektrum ab, u.a. auch Rheuma UND Psychosomatik.
Richtig; es handelt sich bei der Beantragung um das gleiche Formular*, egal, welcher Schwerpunkt bei der REHA angestrebt wird. *Formularvorlage 61; entscheidend ist, was der beantragende Arzt in dem Antrag ausführt. Hier kann sowohl auf die psychosomatische als auch die rheumatische Problematik eindeutig hingewiesen und können besondere Aspekte konkret erläutert werden. Das hilft meiner Erfahrung nach sehr, auch im Falle eines evtl. Widerspruchs!
OK, danke erstmal, aber ich glaube ich habe mich nicht eindeutig klar ausgedrückt, sorry. Ich meine geht es dann um eine Reha, getragen von der Rentenversicherung oder ist dann nicht eher die Krankenkasse Ansprechpartner, da Vorsorgemaßnahme, und "Kur" eher angebracht. Ich find die Beschreibung von Reha und "Kur" teilweise sehr schwammig und nicht abgegrenzt.
Es gibt keine "Kur", die die Krankenkasse genehmigt; eine REHA (=Rehabilitationsmaßnahme) kann ambulant - meist wohnortnah - oder stationär erfolgen und ist im letzten Fall mit einem "abgespeckten", aber zeitlich manchmal längeren Krankenhausaufenthalt zur Vorsorge einer Verschlimmerung oder Nachsorge nach Verschlimmerung (z. B. größere Operationen, Herzinfarkt, Krebserkrankungen) des Gesundheitszustandes zu vergleichen. Für die REHA ist bei noch Berufstätigen die DRV zuständig und bei Rentnern die Krankenkasse. Du kannst meines Wissens "Kururlaub" bei der Kasse beantragen; das bedeutet, dass Deine Krankenkasse Dir zu einem Urlaub einen gewissen Zuschuss bezahlt, wenn Du Anwendungen (z. B. in einem REHA-Bad) in Anspruch nimmst, ansonsten aber privat wie in den Ferien eingemietet und nicht in einer medizinischen Einrichtung untergebracht bist. Das hat dann aber einen deutlich anderen Charakter und ist mit einer medizinischen REHA nicht zu vergleichen.