Rücknahme der Medikamente?

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Silvia-67, 28. Mai 2019.

  1. Silvia-67

    Silvia-67 Mitglied

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    Hallo Zusammen
    Wir haben aufgrund der Sehstörungen Enbrel absetzen müssen und die erste Simponi Spritze gespritzt. Laut meiner Tochter viel weniger schmerzhaft als Enbrel. Hoffe die Verträglichkeit auch.
    Jetzt haben wir noch 3 Spritzen Enbrel mit 25mg und 50mg im Apothekenkühlschrank gelagert.
    Die Firma nimmt die Spritzen nicht zurück. Man kann das doch nicht verwerfen? Die Spritzen sind so teuer. Habt ihr Ahnung wie verhalten oder braucht sie jemand?
    Viele Grüße Silvi
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Bitte den Arzt fragen, ob er sie nehmen würde. Privat weitergeben ist verboten.
     
  3. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Ich musste 2018 Medikamente im Wert von mehr als 10.000 vernichten lassen. Bei Biologika wollte ich nicht mal ein potenzielles Risiko eingehen.
     
  4. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Mein Rheumatologe hat meine Spritzen gerne genommen, als ich wechseln musste.
     
  5. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Meiner ist OA an einer Uniklinik und durch den Umzug war sowieso ein Teil hin. So musste alles weg.
     
  6. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Selbst Tabletten, die originalverpackt in der Blisterpackung sind, dürfen nicht zurückgenommen werden, weil niemand weiß, wie die Lagerung war.

    Ich möchte auch nichts spritzen oder einnehmen, von dem ich nicht weiß, wie warm es gelagert wurde. Auch wenns draußen kalt ist, kanns neben dem Herd oder der Heizung gelegen haben.

    Ich hab gerade 6 MTX Spritzen an die Apotheke zur Vernichtung gegeben, weil ich ne andere Stärke brauche.
     
  7. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Chrissi,
    Unser Hausarzt hat zb. auch die nicht angebrochene Antibiotikapackung zurückgenommen (die er just in case verschrieben hatte).
    Ich finde das gut...... natürlich immer unter der Voraussetzung es wird ordnungsgemäß mit den Medikamenten umgegangen.
     
  8. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Gut find ichs auch. Es wird soviel weggeschmissen, und volle Blisterpackungen würden dem Patienten auch erneute 5 € ersparen. Von der Einsparung der Krankenhkassen ganz zu schweigen.

    Als mein Blutdruck eingestellt wurde - das dauerte fast ein halbes Jahr und ich war 3 mal stationär - hab ich sicherlich mehr als 10 fast volle Packungen weggeschmissen. Und weil ich im Krankenhaus meine eigenen gerade vom Hausarzt verschriebenen nicht nehmen durfte, und sowieso dann doch umgestellt wurde, mussten auch nicht angebrochene Packungen in den Müll.
    Marcumar war ebenfalls noch Original und zu, weil die Umstellung vom Hausarzt geplant war, aber ich sollte dann doch bei Eliquis bleiben, riet mir der Stationsarzt.

    Meine Ärztin nimmt grundsätzlich nix.
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @das ist so geregelt, einmal abgegebene
    medis dürfen nicht erneut abgegeben werden.
    aber...
    ein arzt von mir hat obdachlose ganz er komplikationslos versorgt. egal was es
    so hat er komplett verschlossene
    verpackungen gern angenommen.das
    machte sinn.
    ich denke auch dass hier eine s.g.grau
    zone ist. wenn der arzt weiss von wem
    das medi ist, nehmen sie das auch an.
    ich hab mit meinem doc zusammen
    gearbeitet und das gelernt.
    selbst die neurologin war hoch erfreut
    ein wahnsinnig teures medi zurück zu
    bekommen. o-ton" da sparen sie mir
    aber was an meinem budget.'' ich hatte
    es verordnet bekommen,iwar 1/4 jahr
    stationär und brauchte es danach nicht
    mehr.
    sauri
     
    #9 29. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2019
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  10. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    es ist keine Grauzone, sondern klar geregelt. Weder die Apotheke noch ein Arzt dürfen Medikamente zurücknehmen. Aber ich finde auch, dass es Sinn macht, gerade sehr teure Medikamente anderweitig zu verwenden und nicht einfach wegzuschmeißen.
     
  11. kukana

    kukana in memoriam †

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    Abgeben darf es nur ein Arzt oder eine Apotheke, das ist gesetzlich gereglt und wird bei Zuwiderhandlung hart bestraft. da treffen direkt mehrere tatbestände zu.
    Insofern: Arzt fragen oder vernichten lassen.
     
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  12. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    ich finde es auch absolut sinnlos Medikamente, die noch absolut in Ordnung sind und ggf. sehr teuer, ungenutzt in den Müll zu werfen. Die Gesetzgebung ist eindeutig- wegschmeißen. Glücklicherweise gibt es Ärzte, die noch einen normalen Menschenverstand haben und sie umverteilen- offiziell natürlich verboten. Ich kann solche Modelle nur befürworten und würde natürlich nie einem Bekannten der das gleiche Medi nimmt oder einem Mitglied im Forum ein Medi weiter geben :angel:- ist ja schließlich gesetzlich verboten...

    Natürlich kann man nicht alle Medis jedem in die Hand drücken, aber ich gehe davon aus, dass die meisten die längere Zeit hier im Forum sind, sich besser mit Ihrer Krankheit auskennen als die meisten Ärzte... Ich fand es vor 30 Jahren schon "toll", dass ich immer 100er Packungen verschrieben bekommen habe und 90 Tabletten wegen Unverträglichkeit weg geschmissen habe...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  13. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    guten abend!

    Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger
    (link funzt nicht mehr) zitat:
    "Nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig oder von einem Arzt verschrieben worden sind, an Endverbraucher außerhalb von Apotheken unterliegt der Strafbarkeit nach §§ 95... "

    das gesetz richtet sich an apotheken und ärzte, nicht an privatpersonen, die einmalig und unentgeldlich ein medikament weitergeben (btm bleibt außen vor). was man m.m.n. dennoch nicht tun sollte, bei allem guten willen, jemandem zu helfen, das kann böse in die hose gehen! medikamente sollte man sich ausschließlich in der apotheke holen, beziehungsweise arzt.

    ---

    unter anderem im rahmenvertrag arzneimittelversorgung § 20 - von 2019
    "wiederabgabe von arzneimitteln" ist die wiederabgabe von medikamenten beschrieben.
    https://www.abda.de/fileadmin/assets/Vertraege/Rahmenvertrag-Arzneimittelversorgung-Paragraf-129-Abs-2-SGB-V-idF-2019-01-01.pdf

    allen eine gute nacht und lg gruß, marie

    ==============================================================
    nachtrag:
    eine (kann-) weitergabe durch die apotheke halte ich für deutlich ökonomischer, als eine entsorgung, zumindest für die solidargemeinschaft.

    ich möchte meine warnung vor der weitergabe präzisieren.
    sie richtet sich gegen fälle wie beispielsweise: "mir hat das geholfen, probiere es doch auch mal." ein ganz klares: um himmels willen!

    andererseits, wenn man sich persönlich kennt, beispielsweise durch selbsthilfegruppen, eine vertrauensbasis vorhanden ist, und jemand kann sein medikament nicht mehr nehmen, könnte ein anderer mit gleicher therapie übernehmen. der arzt wird informiert und das system entlastet. wir würden ja auch das medikament nehmen wenn es als rückgbe vom arzt kommt, bzw aus der apotheke, also wo ist der unterschied? damit hätte ich keine probleme. dass das nicht im interesse der pharmaindustrie ist ist klar.

    als ein familienmitglied sein cortison (gleiche dosierung prednisolon) nicht mehr benötigte habe ich das übernommen, das einfach zu entsorgen, nur weil auf dem rezept der name steht wäre ökologischer und ökonomischer unsinn gewesen.
     
    #13 29. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2019
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  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 nur von Apotheken abgegeben werden. § 56 Abs. 1 bleibt unberührt.

    Und wir reden ja von verschreibungspflichtigen Medikamenten , die nur von Apotheken abgegeben werden dürfen.

    Der TE redet aber von Rücknahme und das machen Apotheken nicht. Bleibt nur den Arzt zu fragen. Weitergabe an privat würde ich nicht empfehlen.
     
  15. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    logisch. nichts gegenteiliges geschrieben.

    wiederabgabe von arzneimitteln bezieht sich auf "rückgabe".
     
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  16. Savi

    Savi Bekanntes Mitglied

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    Apotheken vernichten die Medikamente bei der Rücknahme. Ärzte dürfen sie annehmen und auch weiter geben. Zumindest Tabletten. Biologikals die gekühlt werden müssen nimmt mein Rheumi nicht an. Er kann nicht garantieren, dass sie richtig gelagert wurden. Ausser sie waren bei ihm gelagert. Es wurde sogar nachgefragt ob sie sie vernichten sollen.
     
  17. Silvia-67

    Silvia-67 Mitglied

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    Hallo Zusammen
    die Firma kann die teuren Medikamente nur innerhalb von 3 Tagen zurücknehmen. Ich werde in der Klinik mal nachfragen, die Medikamente sind kontinuierlich in der Apotheke im Kühlschrank gelagert gewesen.
    VG Silvi
     
  18. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

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    Darüber haben wir ja schon mehrfach diskutiert.

    Ich frage immer beim Arzt nach, ob er ein Medikament gebrauchen kann. Wenn nicht, dann entsorge ich es. Aber gerade bei teuren Medis frage ich immer nach. Letzte Woche noch 6 MTX Pens in der Praxis abgegeben.

    Ich habe auch schon davon profitiert. Die erste Spritze eines Medikaments habe ich öfter in der Praxis bekommen. Um zu schauen, wie die Verträglichkeit ist. Und das waren Spritzen von anderen Patienten.
    Oder ein sündhaft teures Antihistaminikum. Sollte ich nur für 2-3 Tage nehmen. Ich habe eine gut erhaltene Packung mit Beipackzettel wo ein paar Tabletten fehlten in der Praxis bekommen. Ich hätte natürlich ablehnen können und auf ein Rezept bestehen können. Aber ich brauchte dieses Medikament so schnell wie möglich und ich hätte anschließend 70% einer neuer Packung wegwerfen müssen. Schande!

    Was ist den mit den ganzen Pharmavertretern? Die lassen auch immer exemplarische Medikamente da und der Arzt gibt sie an Patienten weiter. Ist ja dann eigentlich auch nicht erlaubt, oder?
     
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  19. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    schnurrie, gute frage, ich habe gegoogelt und...

    § 47 AMG sagt: pharmazeutische unternehmer dürfen muster eines fertigarzneimittels an ärzte, zahnärzte, tierärzte ...... abgeben

    https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__47.html

    lg marie

    ps: du hast recht, schon mehrfach diskutiert.
     
    #19 6. Juni 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2019
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