Pflegegrad beantragen - ja oder nein

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Koala, 26. März 2019.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Keine Ahnung, ich kenne deinen Zustand nicht.
     
  2. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Thorakaler Querschnitt.. Mit Restsymptomen der oberen Extremitäten..
     
  3. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Worum geht es da?
    Man muss nicht über alles sprechen, was bewertet wird. Manches lesen die Gutachter aus Befunden oder beobachten es einfach. Die letzten vier oder fünf, die bei mir waren, haben alle gut eingeschätzt. Ein Mal war ein Widerspruch erforderlich, aber das nur wegen einer wichtigen Formalie.

    DRK, Caritas, etc, bieten solche Hauswirtschaftsdienste an. Es gibt auch eine Webpage, die Alltagshilfen vermittelt, so wie andere Handwerker. Die Hilfen sind tw. günstiger.

    Ansonsten sieht der Gesetzgeber selbst bei Pflegegrad fünf nur vier Stunden hauswirtschafliche Unterstützung pro Woche vor, inkl. Einkaufen, aber ohne Zubereitung der Mahlzeiten und Bett beziehen. Dann aber zuzügl. der 125 Entlastungsgeld.

    Du musst jetzt schauen, wo Du einen günstigen Dienst her bekommst oder zuzahlen, so wie alle.
     
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  4. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Dafür finde ich zwei doch wenig. Oder hast Du so viel Restbeweglichkeit und bist sehr eigenständig?
     
  5. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Stimmt, ich finde auch, dass Pflegegrad 2 echt wenig erscheint für diesen Zustand. Ich bin keine Medizinerin, aber gelesen habe ich, dass es sich dabei um einen inkompletten Querschnitt handelt. Und dafür erscheint mir Pflegegrad 2 echt zu wenig.
     
  6. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Ich weiß das ich Anspruch auf min einen Grad hoher haette.. Ist das naechste Projekt.. Was die restbeweglichkeit angeht ist es eine beinbetonte Tetraparese, wobei die Beine plegisch sind u d ich daher dauernd auf Rolli angewiesen bin..

    Mein damaliger Zustand ließ einen Widerspruch leider nicht zu..
     
  7. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Mist, kenne ich, das ist manchmal fies.

    Darum könnte sich die Pflegeperson oder Dein Dienst kümmern. Ich gebe das immer ab.
     
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  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Das möchte und kann ich nicht im einzelnen aufzählen.

    Befunde wurden keine angesehen, zu beobachten gab es bei den entsprechenden Punkten nichts, das müsste man so erklären.
    Es wurden zum Beispiel auch Bewegungen bewertet, die gar nicht ausgetestet wurden, wie z. B. der Schürzengriff.
    Angetroffen wurde ich laut Bericht in Tageskleidung, was auch nur bedingt stimmt. Die obere Hälfte war Schlafanzug, weil ich mich so früh morgens obenrum noch gar nicht anziehen kann.
    Das klingt mir aber ziemlich kiebig. Willst du mir unterstellen, dass ich mit Hilfe der Pflegekasse einfach nur Geld sparen will, oder was soll das heißen?
    Danke, da werde ich mal nachfragen.

    @general, da würde ich aber auch schleunigst einen neuen Antrag stellen.
     
  9. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Also mein Vater hat auch einen inkompletten Querschnitt und hat allein dafür den Pflegegrad 3 bekommen. Allerdings war das auch ein sehr langer und harter Kampf.
     
  10. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Wie der nächste Satz zeigt, auf gar keinen Fall.

    Das ist schlicht eine Darstellung der realen Lage, in der wir alle uns befinden, die wir dieser Hilfen bedürfen. Ich kämpfe doch selbst an dieser Front.

    Der Bedarf wird weder zugestanden, noch kann er adäquat abgedeckt werden. Wir haben auch in der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegenotstand.


    Das reicht für einen Widerspruch, es sei denn, Du trägst sehr hübsche Schlafanzüge und man kann es nicht erkennen.

    Den Schürzengriff führt man manchmal auch unbewusst aus, sowas meinte ich oben. Aber wie gesagt, das allein könnte für einen Widerspruch reichen. Beim Erstgutachen ist der meistens erforderlich, leider.

    Ich habe jetzt drei und das war auch langer Weg.
     
  11. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Okay, dann hab ich das falsch aufgefasst, entschuldige.
     
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  12. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Maggy, wie sieht es aus? Hast du schon Antwort auf deinen Widerspruch oder hast du nun doch keinen eingelegt?
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @für alle die es betrifft.
    es ist m.w.n.noch nicht freigegeben, dass für den betreuungsbedarf von 125 € andere als dienste
    mit "pflegerischen hintergrund" dies tun dürfen. das ist zwar von der bundesregierung geplant,
    aber wohl noch nicht durch. hieraus ergibt sich der scheinbare "notstand"in der betreuung, der
    eigentlich keiner ist, da es viele betreuungsdienste gibt, mit niedrig schwelligen angeboten, die
    diese leistung im rahmen der PK leider "noch nicht"ausführen dürfen.

    @gutachter für pflegegrad
    es befremdet mich ein wenig, wenn ich lese, dass es begutachtungen gab bzw. gibt, in deren ergebnis
    etwas bewertet wurde, was nicht bei der begutachtung besprochen wurde, also derjenige gar nichts von
    weiss. insofern rate ich immer unbedingt noch jemanden dabei zu haben, der gut zuhören kann und ggf.
    das dann bestätigen kann. denn so steht ggf.aussage gegen aussage.
    gut möglich wäre in diesem fall, das der gutachter sich aus anderen vorliegenden befunden dinge
    aufgeschrieben hat, die er für die begutachtung als relevant erachtet hat. so war es bei meiner mama.
    die gutachterin hat uns gesagt, was sie sich notierte. sicher kann sich jeder denken dass ich
    wie ein "schiesshund"(sprichwort bei uns) aufgepasst habe, was sie mit mama machen. aber, da war nix.
    es war ein sehr angenehmes gespräch und die dame hat alles mit uns besprochen. wenn sie gefragt hat,
    konnte mama bzw. ich antworten. mama ging es an diesem tag nicht gut und so war ich gefragt.

    in den widerspruch kann man durchaus gehen, wenn die bewertung zum pflegegrad höher ausfallen würde.
    hier rate ich, das man sich an ein pflegestützpunkt wendet und erst einmal erfragt, welche dinge erfüllt sein
    müssen, um den nächst höheren pflegegrad, zbsp. von 1 auf 2, erreichen zu können.

    saurier
     
    #113 22. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2019
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  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das hat ja leider nicht geklappt.

    @Stine, ich hab den Widerspruch erst abgeschickt, das wird also noch etwas dauern mit der Antwort. Ich warte einfach mal ab, was kommt.
     
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  15. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Hallo maggy,

    ich hatte auf Anraten des VDK einen Anwalt dabei, als der MDK zur Einstufung meines Vaters kam. Und das klappte dann auch ganz gut.
     
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  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Naja, es ist jetzt so gelaufen, wie es gelaufen ist, da kann ich nichts mehr ändern.
    Ich fühle mich auch nicht über den Tisch gezogen oder sonstwie betrogen, ich hatte jetzt nur ein paar Punkte, die meiner Meinung nach falsch bewertet wurden. Das habe ich alles aufgeführt und erklärt, wie die jeweilige Situation genau ist.
    Ob es eine Höherstufung rechtfertigt, weiß ich nicht, das seh ich dann.
     
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  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Bis jetzt habe ich noch nichts weiter bekommen außer der Eingangsbestätigung mit der Aussage, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet werden. Wie lange dauert sowas denn normalerweise, bis ein Widerspruch bearbeitet ist? Ich finde, dass es sich schon ganz schön lange hinzieht und so langsam werd ich ungeduldig.
     
  18. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    § 88 Abs. 2 SGG
    Als angemessene Frist gelten 3 Monate. Dannach ist theoretisch eine Untätigkeitsklage möglich.
     
  19. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Maggy, hast du im Widerspruch neue Unterlagen eingereicht oder vielleicht werden noch Unterlagen von irgend einem Arzt oder Krankenhaus angefordert. Wann hast du den Widerspruch eingelegt? Ich würde mal nach 2 Monaten den Sachstand erfragen. Ich wünsche dir einen schönen Tag.
     
  20. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    Vor dem 22.5.steht oben.
    Ist also fast 3 Monate her
     
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