Rentenanwartschaft für pflegende Angehörige

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Luna-Mona, 1. April 2019.

  1. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    So, jetzt habe ich den Text kopiert:

    Pflegepersonen
    Plus für Ihre Rente
    Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben.

    Können Sie wegen der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht erwerbstätig sein, sind Sie aufgrund der Pflegetätigkeit möglicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert – gegebenenfalls zusätzlich neben einer anderen Beitragszahlung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das kostet sie keinen Cent. Die finanzielle Verpflichtung liegt ausschließlich bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen oder einer vergleichbaren Stelle. Sie zahlt für die Pflegeperson – also zum Beispiel für Sie – die Rentenversicherungsbeiträge.

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Sollten Sie die geforderten 10 Stunden wöchentlich nicht durch die Pflege einer Person erreichen, kann auch die Zeit der Pflege mehrerer pflegebedürftiger Personen zusammengerechnet werden.

    Weitere Voraussetzungen sind:

    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz.
    • Sie üben diese Pflegetätigkeit voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr aus.
    • Sie sind neben der Pflegetätigkeit regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig oder überschreiten die 30-Stunden-Grenze nur kurzfristig.
    • Der Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
    Bei der Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte wird grundsätzlich unterstellt, dass die Pflege ehrenamtlich – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausgeübt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung erhalten.

    Gleiches gilt für andere Personen, wie Nachbarn oder Bekannte, wenn die an sie weitergereichte finanzielle Anerkennung nicht höher ist als ein entsprechendes Pflegegeld aus der Pflegeversicherung oder vergleichbare Leistungen.

    Auch eine ansonsten berufsmäßig tätige Pflegefachkraft kann für eine zusätzlich im privaten Bereich ausgeübte nicht erwerbsmäßige Pflege versicherungspflichtig sein; beispielsweise, wenn die Berufspflegekraft eines sozialen Pflegedienstes außerhalb ihrer Dienstzeit ihr eigenes pflegebedürftiges Kind im häuslichen Bereich pflegt.

    [​IMG]Bitte beachten Sie
    Erhalten Sie als Pflegeperson vom Pflegebedürftigen mehr Geld für Ihre Tätigkeit, als die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt, prüft die Pflegekasse, ob eine nicht erwerbsmäßige Tätigkeit oder aber ein echtes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

    Ausnahmen
    Nicht alle Pflegenden werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie jemanden nicht erwerbsmäßig pflegen.

    Versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie als Pflegender, wenn Sie nach Erreichen einer Altersgrenze bereits eine volle Altersrente beziehungsweise eine Pension oder ein Ruhegehalt beziehen. Ebenso ist eine Pflegeperson, die gemeinsam mit anderen Pflegepersonen die Pflege sicherstellt, unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei.

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    Erwerbstätigkeit neben der Pflege
    Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 30 Stunden in der Woche für die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson unschädlich.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  2. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Guten Morgen,

    ich hab noch nicht ganz verstanden, ob der Antrag bereits gestellt wurde oder nicht. Falls nicht: morgen bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag auf Rentenanwartschaften zuschicken lassen, diesen ausfüllen und dann (wahrscheinlich lange) warten. Vor allem die von O-häsin genannten Punkte sind wichtig (Wochenarbeitszeit < 30 Stunden, Pflegeleistung mind. 10 Stunden an mind. 2 Tagen pro Woche).

    Wir haben genau einen solchen Antrag für unseren Sohn letzten Sommer gestellt und -sage und schreibe- immer noch keinen Bescheid. Zwei Nachfragen (Oktober 18 und Januar 19) informierten uns über die absolute Überarbeitung der Pflegekasse ("wir kommen nicht hinterher, hier brennt die Hütte"). Macht ja nix, die Zeit läuft ja.
     
  3. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    @mondbein : Boah, ein Antrag vom letzten Sommer ... und immer noch kein Bescheid!

    Insgesamt habe ich auch den Eindruck, dass kaum jemand von Krankenkasse oder Rentenversicherung mich wirklich informieren kann. Dass es einen solchen Antrag gibt, habe ich erst jetzt erfahren. Ich habe ihn daher bisher noch nicht gestellt. Mir wurde aber gesagt, dass ich den bei meiner Pflege-versicherung stellen soll. In dem Gutachten steht "Kombileistung, Pflegegrad 2".
    Wie viele "Rentenpunkte" bekommt mein Sohn dann, weißt Du etwas darüber?

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich habe den Antrag zusammen mit der Mitarbeiterin der Krankenkasse ausgefüllt und hatte keine 10 Tage später bescheid. Kommt vielleicht auch auf die Kasse an? Jedenfalls würde ich mich nicht über Monate hinhalten lassen! @mondbein, da würde ich an deiner Stelle eine schriftliche Beschwerde loslassen.
     
  5. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    In unserem Fall finde ich das ehrlich gesagt gar nicht schlimm! Es wird ja ab Antragstellung berechnet und bis unser Sohn tatsächlich Rente bekommt (er ist jetzt 20), werden sie es wohl geschafft haben mit der Berechnung ;)

    Mit unserer Krankenversicherung möchte ich mich ungern in irgendeiner Form "anlegen". Vor etwa 3 Jahren war im Heft von "Stiftung Warentest" ein höchstrichterliches Urteil abgedruckt, dass schwerkranke Menschen dazu ermunterte Ausnahmegenehmigungen bei ihren Krankenkassen zu beantragen. Dieses Urteil haben wir unserer KV geschickt und gleichzeitig die Kosten für die phytotherapeutischen Arzneimittel beantragt, die ich seit etwa 10 Jahren von meiner TCM-Ärztin verschrieben bekomme. Und siehe da: es wurde nicht nur für die Zukunft übernommen, sondern sogar für die ganzen Jahre nachgezahlt (bei 30 Prozent von etwa 250 Euro im Monat kam da eine nette Summe zusammen). Auch andere Dinge werden seitdem freundlich abgenickt und es gibt Zugeständnisse und Einzelfallentscheidungen. Von daher hört unsere Kasse von uns nichts, außer vielleicht mal einer äußerst freundlichen Nachfrage.
     
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  6. O-häsin

    O-häsin Guest

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  7. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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  8. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

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    Mein Bruder hat vor 10 Tagen den Bescheid über den Pflegegrad 2 erhalten. 2 Tage später lag ein Schreiben seiner Krankenkasse im Briefkasten. Aufklärung und Fragebogen zum Erwerb der Rentenpunkte für seine Frau.
     
  9. O-häsin

    O-häsin Guest

  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich muss mal was fragen - Ich habe von der Pflegekasse meiner Mutter heute eine Bescheinigung bekommen, dass sie für das vergangene Jahr eine gewisse Summe an meine Rentenversicherung gezahlt hat. Muss ich da was versteuern oder überhaupt dem Finanzamt melden? Ich selbst habe ja keinen einzigen Pfennig davon bekommen und fände das wirklich blöd, wenn ich jetzt darauf Steuern zahlen müsste.
    Ich kenne mich mit dieser Materie ja überhaupt nicht aus, vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen?
     
  11. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Du musst das nicht versteuern, du bekommst ja auch kein Geld überwiesen. Die PK zahlt für dich in die RV ein, so als ob du (woanders) gearbeitet hättest. Das ist nur gut für dich, du bekommst später Rente für deine jetzige Pflegetätigkeit. Du musst dir wirklich keine Sorgen machen!
     
  12. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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    Nein, du musst das nirgends melden und auch keine Steuern zahlen. Das zahlt die Kasse ein, weil man nicht vollzeit arbeiten kann wenn man jemanden pflegt.
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Oh, das beruhigt mich. Danke, ihr Lieben, für die Auskunft!
     
  14. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Gestern kam nun der Bewilligungsbescheid (an meinen Sohn gerichtet). Es wurde wirklich rückwirkend ab Dezember bewilligt :).

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
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  15. -Tweety-

    -Tweety- Bekanntes Mitglied

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    Wenn man mehr als 30 Stunden die Woche arbeitet gibt es leider immer noch 0.
    Aber jeder der die Anforderungen erfüllt sollte das erfahren und diese Zusatz Punkte beantragen
     
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  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Die Pflege meiner Mutter läuft jetzt über meinen Mann und weil der noch berufstätig ist, kriegt er keine zusätzlichen Punkte. Eigentlich ist das ungerecht, finde ich, aber er geht ja in nicht ganz zwei Jahren in Rente und dann müsste er auch was angerechnet kriegen. Praktischer war es ja für mich, aber ich kann ja schlecht Pflegetätigkeiten ausüben, wenn ich selbst einen Pflegegrad habe. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, vielleicht ändert sich das ja auch irgendwann wieder.
     
  17. -Tweety-

    -Tweety- Bekanntes Mitglied

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    Genau, er darf nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, dann hätte er auch Zusatz Punkte bekommen
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ja, ich weiß. Aber im Grunde genommen ist das doch auch Beschiss, denn derjenige hat dann ja zusätzlich zum Vollzeitjob noch die Belastung der Pflege dazu. Wer auch immer sich das so ausgedacht hat, dessen Gedankengänge würden mich mal interessieren.
     
  19. kukana

    kukana in memoriam †

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    Es ist eher so gedacht, das es ein Ausgleich sein soll für den, der aufgrund der zusätzlichen Pflege seine Arbeit reduzieren muss, weil es anders nicht zu schaffen ist. Und damit ja Rentenpunkte verliert.

    Soll wohl auch einen Schutz darstellen um Missbrauch zu vermeiden indem jemand als Pfleger notiert wird, der aber nur auf dem Papier steht. Einfach um zusätzlich Punkte zu ergattern.

    Eine pflegende Person mit Std Reduzierung hat dann einen fast gleichen Status wie einer der in Vollzeit arbeitet.

    In deinem Fall müsste dein Mann reduzieren, bzw ihr müsst ausrechnen wie das dann mit den Punkten hinkommt.
     
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  20. -Tweety-

    -Tweety- Bekanntes Mitglied

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    Kann man so sehen und verstehen. Ich versteh das nur zum Teil. Und wer nun keine Stunden reduzieren kann weil das Geld dann fehlt?
    Immerhin gibt's sowas überhaupt.
     
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