Hier etwas ( hoffentlich Positives ) Aktuelles zur geplanten Änderung : https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Soziale-Sicherung/informationspapier-zur-6-verordnung-zur-aenderung-der-versorgungsmedizin-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wir erhielten heute über die Selbsthilfe ein - nach mehrmaligem Lesen - ein überaus beunruhigendes Schreiben zu diesen Veränderungen. Dort wurde z.B. auf Überprüfungen und möglichem Entzug selbst unbefristeter GdB's hingewiesen und eine insgesamt fluide und nicht mehr einzugrenzende Auswirkung auf Antragsteller in Aussicht gestellt. Insbesondere Berufung auf bereits gefällte Urteile am Sozialgericht soll dadurch ausgehebelt werden. Was mich irritiert : es wird auf eine BMAS Stellungnahme von 12.03.2019 verwiesen. Ihr könnt mich ja für doof halten, aber der war doch noch gar nicht? Es gibt diverse links und ich bin - wie gesagt - einigermaßen irritiert. um nur einige hier beispielhaft zu listen https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=25483 https://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Aktivitaeten/Interessenvertretung/Stellungnahmen/2018/Stellungnahme_zum_Entwurf_des_BMAS_6.ÄndVo.pdf https://www.dbsv.org/stellungnahme/6te_AendVO_VersMedV.html Grundsätzlich sind mMn Änderungen der Bewertungsverfahren fällig, aber ich zweifle im Augneblick die Sinnhaftigkeit zu unseren Gunsten stark an. Vielleicht ist jemand tiefer im Thema und kann die Unbedarften unter uns etwas informieren was da los ist? Ich persönlich hoffe ja auf schlichte Verständnisschwierigkeiten und ungeschickte Formulierungen. Viele Grüße kira
Ich denke mal, dass das Schreiben, dass ich vom BMAS eingestellt hatte, die geplanten Änderungen wieder entschärft. Alle anderen von dir erwähnten Schreiben waren nur Stellungnahmen und Einwände gegen den Referentenentwurf.
Servus Grenzwolf, das ist richtig. Ich habe das auch zunächst als Entschärfung verstanden. Ich finde es halt irritierend, dass der Bundesverband all seine Mitglieder mit einem beunruhigenden Anschreiben dazu beglückt. Dank dir für's antworten. Schönen Abend kira
@Hallo Kira73, zu deiner frage.im zuge d.neufassung der versorgungsmedizinischen grundsätze gab es eine s.g.anhörung der sozialverbände u.organisationen, die damit in berührung kommen. ein solches schreiben liegt hier vor. genauso haben andere, wie z.bsp.der VdK, reagiert und stellung bezogen. insofern wird nun daraus im GBAS eine barbeitung dieser neuen VmedG erfolgen, wo ggf.punkte dieser stellung nahmen berücksichtigung finden werden.mit der vorliegenden zwischenmeldung wurden m.e.n. erst einmal die wichtigsten fragen zu bestandsschutz etc.beantwortet um weitergehende diskussionen dieser punkte zu vermeiden, die aber vielen auf der "seele gebrannt haben". in wieweit die verschiedenen einwände der organisationen hier noch weiter in den VmedG einfliessen bleibt aller dings abzuwarten. eines scheint aber schon sicher zu sein, dass die "messlatten" zum einstieg in die schwerbehinderung höher gelegt wurden. zum einen durch die herabsenkung von GdB's aufgrund einer besseren med.behandlung und eines günstigen heilungsverlaufes (z.bsp.muskuloskeletale erkrankungen die mit einer TEP versorgt wurden) und der höherstufung des eingngs GdB zur anerkennung eiber schwerbehinderung von mehr als 20, was durch die aussage das GdB's von bis zu 20 keine berücksichtigung mehr finden.(hier vermute ich das hier nicht der gesamt GdB gemeint ist. sondern einzel GdB von 20 und weniger hinten"runterfallen" somit würde es bedeutend schwerer werden zukünftig einen GdB ohne hürden zu erlangen. die befürchtung ist im allgemeinen, das von einer verein fachung zur erlangung des GdB wohl eher keine rede ist. zumal offenbar der antragsteller im zweifelsfall noch mehr beweisen muss, das er ein anrecht auf ein GdB hat. sauri
Hallo Sauri, ich dank dir für deinen Beitrag und Einschätzung zum Thema. Grundsätzlich finde ich eine Erschwernis zur Erreichung eines GdB nicht falsch, wenn es zu faireren Beurteilungen führt und diejenigen welchen dann auch in den "Genuß" der Ansprüche kommen wo diese gerecht und benötigt Hilfestellung und Ausgleich versprechen. Ob das gelingt - mir schwant Ungutes. Solche Anpassungen sind schwer weitsichtig umzusetzen, denke ich. Wenn Betroffene oder deren Vertreterorganisationen Gehör finden und die Stellungnahmen gewollt, gelesen, verstanden und Einfluss nehmend geachtet werden ... hoffen wir das Beste. Schönen Abend kira
Es wird dazu führen die die Gesamtzahl der SB in Deutschland schrumpfen wird . Dadurch auch der Personenkreis, der einen Freibetrag geltend machen kann. Menschen , die in den Öffis mit Merkzeichen vergünstigt fahren können usw. Das bringt dem Staat schon eine spürbare finanzielle Entlastung. Scheinbar ist das dass Hauptziel des derzeitigen Ministers . Die Hürden um einen GdB von 50 zu erreichen werden damit nur noch höher gelegt. Und viele die bereits abgelehnt wurden werden dann sicher dadurch nicht umbedingt ermutigt, Widerspruch einzulegen, bzw. einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
@Grenzwolf, genau das bemängeln z.bsp.die verbände, das zukünftig die beweislast nicht beim amt liegen wird, sondern der antragsteller den schwarzen peter zugeschoben bekommt und sich die hacken abrennen muss um dann beweisen zu müssen das er anspruch hat. aber, es geht noch weiter. die bewilligung eines GdB geht zukünftig bei der versorgung mit hilfs-mitteln davon aus, dass jeder optimal versorgt ist und somit eine beeinträchtigung nicht mehr als so schwerwiegend zählt. dabei wird aber vergessen, dass es oftmals eine notwendige versorgung mit hilfs-mitteln gibt u.nicht eine bestmögliche, die dann von kk zu kk ganz unterschie-dlich gehandhabt werden. als beispiel prothesen-da gibt es himmelweite unterschiede in der versorgung. @Kira73, ich bin durchaus ebenso für novelierungen, wenn sie dazu führen, das derjenige dem eine behinderung zusteht, diese dann aber auch ohne weitere probleme zugestanden bekommt. offen gestanden scheinen die neuen VmedG dies aber ganz und gar nicht zu beabsichtigen. leider vermutet man auch, dass bei ein GdB von 20 und weniger, die zukünftig nicht mehr beachtet werden sollen, allein dadurch viele sozusagen unter den tisch fallen, also die hürde zur anerkennung einer behinderung nicht schaffen. das hat nicht nur folgen für die nutzung der nachteilsausgleiche, sondern auch gerade für antragsteller, die bisher die möglichkeit hatten, über das arbeitsamt einem schwerbehin-derten gleichgestellt werden konnten, dies nunmehr kaum erreichen können. sauri