Hallo, ich habe im Juni ein Baby bekommen und muss Ende 2019 wieder einen Antrag auf Verlängerung meiner Rente stellen (erstbezug 2012). Die letzten 3 mal wurde ich für das Gutachten immer zur Reha geschickt, was mir natürlich auch bekam mich aber gewiss nicht arbeitsfähig machen kann. Nun stellt sich mir gerade die Frage, wie sowas abläuft, da meine Tochter im nächsten Jahr dann etwas über 1 Jahr alt ist. Zur Reha möchte ich eigentlich schon, wegen der Kältekammer! Wird dann nach Aktenlage entschieden ohne Reha oder kann man beantragen, dass eine Bezugsperson mit kann um das Kind während meiner Behandlungen zu betreuen. Betreuung zu Hause bei Oma, Kita etc. geht nicht. Hat jemand hier Erfahrungen oder Tips?
Reha mit Kleinkind ist möglich ,die RV sollte eine Liste haben mit den Orten. Die Suchmaschinen finden z. B. Bad Bocklet oder Klinik Reinhardsquelle. Bzgl Rheuma muss man gucken ob es dort auch möglich ist
Hallo oleco 90 Natürlich gibt es die Möglichkeit eine Rehabilitationsleistung mit Begleitung "Kind" in Anspruch zu nehmen. Vorraussetzungen dazu wären: Kinder müssen unter 12 Jahren sein Für Kinder mit Behinderungen oder beim Vorhandensein besonderer Gründe gilt diese Altersgrenze nicht Der Rehaerfolg darf durch die Anwesenheit der Kinder nicht gefährdet werden Es sprechen keine medizinischen Gründe gegen die Anwesenheit des Kindes Die Rehaklinik bietet einen gemeinsamen Aufenthalt von Eltern und Kindern an Die Leistungsträger (Rententräger/Krankenkassen) hat dazu entsprechende Formulare, man kann aber auch formlos einen solchen Antrag zum Rehaantrag stellen. Die Kostenübernahme ist zum Beispiel wie bei einer Haushaltshilfe zu sehen, ca 75 Euro/Tag. ein Gutes Neues Jahr wünscht "merre"