Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    @ Karl Specht

    Eine Feststellung über den GdB wird erst ab einem Grad von 20 ( Gesamt GdB ) ausgestellt.Auch der Nachteilsausgleich ( Freibetrag bei der Steuer ) greift erst bei einem GdB von 30 .
    Ab GdB 30-40 kann man über die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Dort müssen entsprechende Gründe vorliegen um eine Gleichstellung zu erhalten ( Erheblich Fehlzeiten durch Krankheit, Leistungseinschränkungen ) um da einige zu nennen. Auch wird der Arbeitgeber und die Personalvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung darüber informiert und um eine Stellungnahme gebeten, ob die Angaben so auch bestätigt werden können.

    Grundsätzlich ist ein Einzel GdB von 10 ( der sich im Feststellungsbescheid ganz hinten findet ) ein Wert, auf dem man bei einem Verschlimmerungsantrag aufbauen kann. In die Berechnung fließen auch mehrere Einzel GdB von 10 nicht hinein .

    Anm.: Von meinem Erstantrag vor sechs Jahren mit einen Einstieg bei GdB 30 bis März 2016 ( GdB 50 ) , incl. Klage hat man sich mit der Materie schon extrem befassen müssen. Vor allem dann wenn eine Klage ohne Rechtsbeistand und ohne Verbände ( z.B. Vdk ) durchgezogen wird.


    @ Minika

    Bei der Bewertung von Rheuma kommt es bei den zig verschiedenen Formen schon auf die Einschränkungen an, die einen täglich begleiten.
    Eine internistische Rheumatologin konnte bei mir z.B. keine Verformung der Gelenke erkennen, denn bei internistischen Rheumatologen steht in erster Linie der Blutwert ( Rheumafaktoren ) im Vordergrund.Da es aber auch " seronegative " Patienten gibt.....hatte ich dort in deren Augen kein Rheuma. Ein orthopädischer Rheumatologe konnte es sogar auf drei Meter Entfernung erkennen.
    Ausschlaggebend waren im Endeffekt die Therapiefolgen durch MTX und weitere Erkrankungen.
     
    #281 28. September 2016
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2016
  2. Ray

    Ray Mitglied

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    Hallo,

    ich hatte vor 13 Monaten einen Schwerbehindertenausweis beantragt und es wurde mir im Feststellungsbescheid ein GDB von 40 zugeordnet. Am 29.06.2018 hatte ich einen Widerspruch eingereicht.

    Heute kam ein Brief von Amt mit dem Text:

    "Die Prüfung Ihres Widerspruchs vom 29.06.2018 gegen den Bescheid vom 08.06.2018 im Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist abgeschlossen. Ihre Akte wird zur Entscheidung an das Referat C 1 - Widerspruchs- und Klageverfahren weitergeleitet"

    Ist es nicht so, dass das Versorgungsamt innerhalb von 3 Monaten den Widerspruch bearbeitet haben muss? Da müsste ich wissen, ab wann diese Frist beginnt. Ist der 29.06. das Startdatum der Frist?

    Mir wird es langsam zu bunt. Das Ganze läuft dermaßen schleppend, dass ich so schnell wie möglich eine Klage wegen Untätigkeit anstreben will. Bin mir nur noch sicher, ob ich das jetzt schon machen darf oder ich noch warten muss. Hab keine Lust noch ein Jahr auf den endgültigen Beschluss zu warten.

    Edit:
    Sorry ... in der Überschrift fehlt ein "w" ... wär an der Zeit wieder in die Grundschule zu gehen, damit ich endlich mal Schreiben lerne :-(
     
    #282 2. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. November 2018
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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  4. Ray

    Ray Mitglied

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    Danke für den Link zum Paragraphen. Da stehen auch die 3 Monate drin, die ich im Hinterkopf hatte:

    "Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt"

    Am Wochenende mache ich das Schreiben an das Sozialgericht fertig. Hab keine Lust mehr gegenüber dem Versorgungsamt kulant zu sein. Die hatten genug Zeit.
     
  5. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Das klingt doch aber so, als ob es an eine Stelle weitergereicht wurde. Ich würde am Montag erst mal die Nummer anrufen, die im Schreiben steht und nachfragen.
     
  6. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich lese es folgendermaßen

    Widerspruch eingereicht am 29.6.

    Erste Prüfung ob statthaft ist erfolgt

    Info bzgl Weiterleitung nach Prüfung heute, also 1.11. zur Entscheidung

    Somit steht die Entscheidung innerhalb der nächsten 3 Monate an.

    Ruf an ob das so richtig gedeutet ist
     
  7. Ray

    Ray Mitglied

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    Oh jeh. Wenn das so ist, muss ich also noch mal bis zu 3 Monate warten. Ich hab heute mal beim Sozialgericht angerufen, um zu erfahren, wie lange das dort dauern würde. Genau konnte man mir das natürlich nicht sagen, aber 1 bis 2 Jahre wären nicht aussergewöhnlich.

    Würde mich interssieren was die "Abteilung Feststellung" entschieden hat. Dieser Bürokratiekram ist so undurchsichtig, dass ich nicht aus diesem Vorgang darauf schliessen kann, dass zumindest diese Instanz schon mal dem Einpruch stattgegeben hat. Keine Ahnung, ob die sich jede Entscheidung vom "Referat Widerspruchs- und Klageverfahren" absegnen lassen müssen.

    Werd mal Montag mal dort anrufen. Wird wohl die gleiche Antwort wie immer kommen ... wir melden uns schriftlich.

    P.S.
    Danke an die Moderation für die Berichtigung des Tippfehlers in der Beitragsüberschrift.
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Tippfehler korrigier ich ab und zu. Aber bei Grammatik streike ich.

    Wenn die das weiter geleitet haben, sieht es in meinen Augen gut aus. Ich drück dir die Daumen
     
  9. Ray

    Ray Mitglied

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    Bin da etwas erstaunt über deine Einschätzung, dass das zu meinen Gunsten ausgehen könnte. Gab es hier im Forum (oder in deinem Umfeld) mal eine vergleichbare Vorgehensweise des Amtes.

    Eine Weiterleitung an eine medizinische Stelle hätte ich als halbwegs positiv aufgefasst. Für meine erste Einstufung wurde z.B. eine Amtsärztin aus einem anderen Bundesland hinzugezogen. Aber der aktuelle Schritt wirkt auf mich eher wie der Vorgang "Wir wollen das ablehnen. Haben wir das Recht dazu?"

    Hmm ... irgendwie traue ich Ämtern nichts positives mehr zu. Mal sehen, ob die mich überraschen können.

    Danke für die moralische Unterstützung und die Korrektur.
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    Darum sag ich ja, ruf einfach mal an. Ist ja nur meine Vermutung
     
  11. Ray

    Ray Mitglied

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    Mache ich am Montag. Ich buddel mich gerade durch das SGB. Das ist alles so fürchterlich schwammig formuliert. Würde gerne bei meiner Steuererklärung auch so viel Ermessensspielraum haben.
     
  12. Ray

    Ray Mitglied

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    Es kam, wie ich es schon erwartet hatte. Am Telefon sagte man mir, dass ich eine schriftliche Entscheidung bekommen werde und man konnte mir keine weiteren Infos zum aktuellen Stand und wie lange es noch dauern wird geben.

    Also abwarten bis der im Geheimen agierende Amtsschimmel sich meldet.
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo Ray,
    nach dem der widerspruchsausschuss auch nicht nach einem jahr fuer meine mama entschieden hatt, hab ich mich an das QM gewandt.
    erfahrungsgemäß komnt so sehr schnell eine antwort bzw.entscheidung. wir haben es zumindest geschafft, dass dem widerspruch teilweise abgeholfen wurde.
    inzwischen hat sich der gesundheitszustand meiner mama bedauerlicherweise durch d.op zwischenfall drastisch verschlechtert. zur zeit kann noch nicht endgültig abgesehen werden, was alles dadurch geschädigt wurde. einiges wissen wir schon. morgen ist der 22.tag nach op auf der ITS unter beatmung.
    wir werden nach der neurologischen reha einen erneuten verschlimmerungsantrag stellen.

    ich drück dir die daumen, dass du erfolg hast!
    saurier
     
  14. Ray

    Ray Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo Saurier,

    wenn ein Amt nur eine bestimmte maximale Zeit zur Verfügung hat (in dem Fall 3 Monate) darfst Du beim Amtsgericht eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn die so heftig überziehen. Es wäre zu viel das hier genau zu erklären. Über Google findet man gute Erklärungen, was das ist. Interessant ist dabei insbesondere das Eilverfahren.

    War ein Fehler, den Antrag ohne Anwalt zu stellen.

    Drück deiner Mama beide Daumen, dass Sie nicht so lange auf der ITS liegen muss und schnell wieder auf die Beine kommt.
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Ray,
    eine klage kam nicht in betracht.ob eilverfahren od er untätigkeitsklage, es gab in dem fall keine rechtschutzversicherung oder mitgliedschaft im sovd oder vdk.
    mit dem von mir beschriebenen weg hab ich schon einmal gure erfolge erzielt und das hatte nicht mal 2wo beansprucht.das hatte noch einen zweiten aspekt, dass betreffende abteilung sich nicht rausreden konnte. weiterhin wären im klage-verfahren unnötige kosten aufgetreten.
    sauri
     
  16. Cabrito

    Cabrito Aktives Mitglied

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    Hallo, heute ist der Ausweis angekommen. Bin jetzt zu 60% schwerbehindert. Es war ein langer Weg, musste im Amtsarzt und viel über mich ergehen lassen. Allerdings weiss ich nicht, wofür ich ihn brauchen kann. Muss da ein Buchsstabe stehen, wenn ich auf den Parkplätzen stehen möchte? Oder wozu kann der Ausweis noch gut sein?
     
  17. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Herzlichen Glückwunsch, Cabrito!

    Hier in unserer Gegend kann man damit kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Außerdem gibt es einen nicht zu verachtenden Steuerfreibetrag.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
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  18. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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  19. Cabrito

    Cabrito Aktives Mitglied

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    335
    wo könnte ich noch was nachlesen? Gibt es da Broschüren oder ähnliches?
     
  20. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    NRW/Rheinland
    @Luna-Mona
    Ohne Merkzeichen?? Das wäre mir neu.
     
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