@ Karl Specht
Eine Feststellung über den GdB wird erst ab einem Grad von 20 ( Gesamt GdB ) ausgestellt.Auch der Nachteilsausgleich ( Freibetrag bei der Steuer ) greift erst bei einem GdB von 30 .
Ab GdB 30-40 kann man über die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Dort müssen entsprechende Gründe vorliegen um eine Gleichstellung zu erhalten ( Erheblich Fehlzeiten durch Krankheit, Leistungseinschränkungen ) um da einige zu nennen. Auch wird der Arbeitgeber und die Personalvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung darüber informiert und um eine Stellungnahme gebeten, ob die Angaben so auch bestätigt werden können.
Grundsätzlich ist ein Einzel GdB von 10 ( der sich im Feststellungsbescheid ganz hinten findet ) ein Wert, auf dem man bei einem Verschlimmerungsantrag aufbauen kann. In die Berechnung fließen auch mehrere Einzel GdB von 10 nicht hinein .
Anm.: Von meinem Erstantrag vor sechs Jahren mit einen Einstieg bei GdB 30 bis März 2016 ( GdB 50 ) , incl. Klage hat man sich mit der Materie schon extrem befassen müssen. Vor allem dann wenn eine Klage ohne Rechtsbeistand und ohne Verbände ( z.B. Vdk ) durchgezogen wird.
@ Minika
Bei der Bewertung von Rheuma kommt es bei den zig verschiedenen Formen schon auf die Einschränkungen an, die einen täglich begleiten.
Eine internistische Rheumatologin konnte bei mir z.B. keine Verformung der Gelenke erkennen, denn bei internistischen Rheumatologen steht in erster Linie der Blutwert ( Rheumafaktoren ) im Vordergrund.Da es aber auch " seronegative " Patienten gibt.....hatte ich dort in deren Augen kein Rheuma. Ein orthopädischer Rheumatologe konnte es sogar auf drei Meter Entfernung erkennen.
Ausschlaggebend waren im Endeffekt die Therapiefolgen durch MTX und weitere Erkrankungen.
Eine Feststellung über den GdB wird erst ab einem Grad von 20 ( Gesamt GdB ) ausgestellt.Auch der Nachteilsausgleich ( Freibetrag bei der Steuer ) greift erst bei einem GdB von 30 .
Ab GdB 30-40 kann man über die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Dort müssen entsprechende Gründe vorliegen um eine Gleichstellung zu erhalten ( Erheblich Fehlzeiten durch Krankheit, Leistungseinschränkungen ) um da einige zu nennen. Auch wird der Arbeitgeber und die Personalvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung darüber informiert und um eine Stellungnahme gebeten, ob die Angaben so auch bestätigt werden können.
Grundsätzlich ist ein Einzel GdB von 10 ( der sich im Feststellungsbescheid ganz hinten findet ) ein Wert, auf dem man bei einem Verschlimmerungsantrag aufbauen kann. In die Berechnung fließen auch mehrere Einzel GdB von 10 nicht hinein .
Anm.: Von meinem Erstantrag vor sechs Jahren mit einen Einstieg bei GdB 30 bis März 2016 ( GdB 50 ) , incl. Klage hat man sich mit der Materie schon extrem befassen müssen. Vor allem dann wenn eine Klage ohne Rechtsbeistand und ohne Verbände ( z.B. Vdk ) durchgezogen wird.
@ Minika
Bei der Bewertung von Rheuma kommt es bei den zig verschiedenen Formen schon auf die Einschränkungen an, die einen täglich begleiten.
Eine internistische Rheumatologin konnte bei mir z.B. keine Verformung der Gelenke erkennen, denn bei internistischen Rheumatologen steht in erster Linie der Blutwert ( Rheumafaktoren ) im Vordergrund.Da es aber auch " seronegative " Patienten gibt.....hatte ich dort in deren Augen kein Rheuma. Ein orthopädischer Rheumatologe konnte es sogar auf drei Meter Entfernung erkennen.
Ausschlaggebend waren im Endeffekt die Therapiefolgen durch MTX und weitere Erkrankungen.
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