EM-Rente bei Fibromyalgie

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Stine, 24. Oktober 2018.

  1. Milica

    Milica Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    27. Januar 2018
    Beiträge:
    1.466
    Danke. Ich finde es interessant. Ich hab gerad gestern auch so ein Artikel gelesen. Ein Anwalt sagte dazu noch, dass Fibromyalgie zwar eine Diagnose ist, die auch einen sehr schweren Verlauf haben kann, aber es gibt keine Beweise, wie veränderte Knochen oder sichtliche Muskelschäden, die den genauen Gesundheitszustand beweisen könnten. Daher wird nach wie vor die Erwerbsminderungsrente, sowie der Schwerbehindertenausweis nicht erteilt oder nur mit einem GdB von max 20-30.
    Man hätte mehr Erfolg, wie geschrieben, wenn eine Depression dazu käme, oder weitere Diagnosen dazu kämen. Er schrieb, es wäre einfacher das chronische Schmerzsyndrom mit Erschöpfung aufzulisten, als Fibromyalgie.
    Ich finde, das zeigt doch einfach nur, dass diese Erkrankung immer noch nicht anerkannt ist.
    Ich muss noch 30 Jahre arbeiten und kann auch noch mit ach und krach ein paar Std am Tag das tun. Aber es gibt andere, die dazu wirklich nicht mehr in der Lage sind und das tut mir wirklich leid. Macht mir auch nicht besonders viel Mut, wenn ich das eventuell in 10 Jahren doch nicht mehr kann!

    Lg
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich habe meine Rente auch nur durch den 'Kessel Buntes' gekriegt, auf die Fibro alleine hätte das wahrscheinlich auch nicht geklappt. Wobei, wenn man seine ganzen Probleme etc genau beschreibt, könnte es vielleicht klappen.

    Ich merke immer wieder, dass die Fibro immer noch nicht wirklich anerkannt wird. Spätestens, wenn ich irgendwo angebe, dass ich Amitriptylin nehme, wird gleich wieder was Psychisches gewittert.
    Am besten war ein Psychologe im Krankenhaus, zu dem ich vor ein paar Jahren verdonnert wurde, sagte mir mit einem überlegenen Grinsen, Fibromyalgie gäbe es für ihn nicht. Da habe ich nur darauf geantwortet, dass dann unser Gespräch auch hiermit beendet wäre und bin aufgestanden. Dann meinte er, die Reaktion wäre ja wohl typisch und wenn ich jetzt ginge, wäre die 'Sache' ja wohl klar. Ha, dann hab ich aber losgelegt, der Affe hat nur blöd geguckt.
    Eingeliefert worden bin ich damals wegen des Verdachts auf Herzinsuffizienz. Aber wer Fibro in der Akte stehen hat, muss ja einen an der Waffel haben...
     
  3. Milica

    Milica Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    27. Januar 2018
    Beiträge:
    1.466
    Ich bin mir sicher, dass man in ein paar Jahren neue Erkenntnisse hat, vielleicht gehört es ja dann nicht in die Rheumaschiene( wo sich zum Teil die Ärzte den Ping Pong zu werfen) sondern in die Neurologie, wer weiß. Ich bleib mal optimistisch
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Das ist genau meine Meinung, dass eigentlich Neurologen dafür zuständig sein sollten.
    Ich glaube fast nicht daran, dass ich das noch erlebe, dass diese Erkrankung den Stellenwert bekommt, den sie haben sollte. Mal abwarten.
     
  5. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2018
    Beiträge:
    1.045
    Interessanter Link, bezieht sich das Ganze nur auf die volle Erwerbsminderungsrente oder sind Teilrenten ebenso schwer zu bekommen bei der Fibro?
     
  6. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    Meine Mutter hat vor 15 Jahren auch hart kämpfen müssen um ihre Rente
    Sie war 58 und konnte echt nicht mehr.
    Dank Unterstützung von Anwalt und Co hat sie es dann doch über Klage am Ende bekommen.
    Aber bedingt durch die den Kampf ging es ihr immer schlechter und das ist doch echt schlimm das die Patienten weit über ihre Grenzen gehen müssen.

    Aber auch mit entzündlichen rheuma ist es immer noch schwierig, es ist leider doch so, das man mit psychischen Erkrankungen "schneller" voran kommt.

    Ich kenne von einer den Spruch an eine rheumapatientin....wie hast die Rente immer noch nicht, wie dumm kann man sich nur anstellen....
    Besagte hat Rente auf Psyche und bei solchen Aussagen muss die sich nicht wundern wenn ihr hier einiges unterstellt wird.
    Psychisch krank ist allerdings auch kein Geschenk und von daher finde ich es sehr schlimm, das wegen eben genannter Person auch andere wirklich schwer psychisch kranke in die gleiche Schublade gesteckt werden...

    Ich hoffe auch das bald wirklich alle Ärzte und alle insgesamt mal die Fibro als wirklich schlimme Krankheit anerkennen, aber auch das die Ärzte die Diagnose rheuma nicht in Frage stellen, nur weil die Blutwerte schick sind. Diese Patienten müssen auch immer wieder einen steinigen Weg gehen.
     
    Milica und Oliver70 gefällt das.
  7. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2018
    Beiträge:
    1.045
    @norchen schicke Blutwerte können doch kein alleiniges Kriterium sein.Es gibt ja auch normale Rheuma oder Bechterewpatienten bei denen die Blutwerte auch unauffällig sind. Dann hätte es der Personenkreis ja auch schwer den Nachweis für die EU zu bringen. Es ist schon erschreckend das nicht die Beschwerden allein schon als Begründung zählen. Wenn jemand seinen Job wegen z.b. Dauerhaften Rückenprobleme nicht mehr machen kann dann soll er doch die Erwerbsminderungsrente bekommen wenn es mit einer Umschulung nicht getan ist zumal es ja auch die befristete EU gibt.
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    In der Reha wurde damals auch die Rente angesprochen und da sagte die Dame ganz klar, wer eine Rente beantragen will, sollte das möglichst früh machen. Ab einem gewissen Alter würden die Beschwerden nicht mehr wirklich akzeptiert, weil es dann nur hieße, im Alter hätte schließlich jeder was. Da ging es vor allem um Rückenschmerzen u.ä.
    Im Grunde sollte meiner Meinung nach die Diagnose zweitrangig sein, sondern überwiegend darauf geschaut werden, wie es dem Antragsteller geht und ob derjenige arbeitsfähig ist oder nicht. Dazu gehört aber auch, dass der Gutachter vom Fach ist und nicht z.b. ein Gynäkologe über ein rheumatisches Geschehen zu urteilen hat.
     
    Milica gefällt das.
  9. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2018
    Beiträge:
    1.045
    @Maggy sag bloss sowas kann passieren? dann kann man ja gleich einen erfolgsversprechenden Widerspruch einlegen, es sollte schon ein Rheumatologe
    das fachlich beurteilen. Obwohl der Vertrauensarzt wo ich hinmusste war ein Orthopäde/Sportmediziner was auch nicht ganz korrekt war. Da er aber ein vernünftiges Gutachten
    erstellt hatte wars ok. Entscheidend in meinem Fall war wohl das ich als krank also nicht gesund aus der Reha entlassen wurde. Das Gutachten aus der Klinik ist nicht zu unterschätzen.
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Es gibt nichts, was es nicht gibt. Manchmal kann man sich nur wundern.
    Ein kleines Beispiel, was aber jetzt nicht direkt mit Rente zu tun hat, aber mit Begutachtungen: Termin beim Mdk wegen langer Krankschreibung. Zusätzlich zu den eigentlichen Problemen, erzähle ich von starken ziehenden und brennenden Schmerzen im Unterbauch. Frau Doktor wiegt den Kopf hin und her und meint nur 'naja, brennende Schmerzen sind eher unspezifisch und das wäre dann wohl eher was psychisches'... Im Endeffekt war der komplette Beckenboden incl sämtlicher dort angesiedelten Organe stark abgesackt, so dass ich operiert werden musste. Ich weiß nicht, was diese Dame studiert hat und welche Fachrichtung sie vertreten hat, aber Ahnung hatte die augenscheinlich nicht. Und ich glaube nicht, dass es bei Gutachten für die DRV groß anders aussieht.
     
  11. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    8. Februar 2017
    Beiträge:
    8.655
    Ort:
    Norddeutschland
    Das ist doch bei der Bemessung des GdB für den Ausweis nicht anders. Die Unterlagen werden im Losverfahren verschickt, so dass u.U. ein HNO über ein rheumatisches Geschehen urteilt.
     
  12. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    Ich gebe da mal Oliver Recht, ich denke auch das es sehr entscheidend ist wie man aus der Reha entlassen wird.
    Ich wurde auch als arbeitsunfähig entlassen, später stand dann aber im Bericht ich sei 6 Stunden voll arbeitsfähig.
    Darauf schrieb ich die Klinik dann an und fragte was das nun wieder soll, da kam dann zur Antwort...wenn ich irgendwann mal wieder richtig auf das passende Medikament eingestellt sei, dann könnte ich das dann wieder...wäre wirklich sehr schön, bisher hat das aber nicht funktioniert, leider...
    Der Gutachter später entschied dann, das die Schädigungen die bereits da seien nicht wieder einfach so verschwinden.
     
  13. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

    Registriert seit:
    1. April 2011
    Beiträge:
    760
    Ort:
    Berlin
    Hallo,
    um meinen Antrag auf EU-Rente zu prüfen, wurde ich zur Reha in eine orthopädische Klinik geschickt. Dort wurde die Gonarthrose in meinen Knien beurteilt und das wars. Ich habe nun bereits 16 chronische Krankheiten, die mir erheblich Probleme und Beschwerden bereiten, aber alles außer den Knien

    "liegt nicht im Fachbereich der Klinik und wird deshalb nicht bewertet" - fertig - Rente abgelehnt!
    Dass ich mit diesen Knien am Schreibtisch sitzen und arbeiten kann, ist mir in den vergangenen 38 Jahren gar nicht aufgefallen. Nun geht es aus ganz anderen Gründen gar nicht mehr, aber das wird einfach nicht beachtet. Ihr dürft gerne mal raten, wer die Klinik ausgewählt hatte.

     
  14. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    2.345
    Hallo Mieze!
    Das ist natürlich für dich sehr unbefriedigend, war das dein 1. Antrag? Letztendlich bleibt nur der Widerspruch, ohne Widerspruch geht in der Regel nur sehr wenige Anträge durch. Laß dich von einem Anwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband beraten.
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    @Mieze1960, du tust mir auch unglaublich leid. Warum muss jemand, der es eh schon schwer hat, auch noch so ungerecht behandelt werden ...
    Hast du denn zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt?
     
  16. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

    Registriert seit:
    7. November 2011
    Beiträge:
    1.003
    Ort:
    ... am Bodden
    Es ist manchmal so was von ungerecht... :(
    Ich kenne jemand, die auch mit Fibro berentet ist. Sie hat zwar sehr lange gekämpft, war bis zum Sozialgericht, aber bekam dann die EMR zugesprochen. Um so mehr ärgerte mich dann mal ihre Aussage, "Ich hab für ne ganze Woche mein Enkelkind bei mir, oh das dürfte die Rentenversicherung ja gaaar nicht wissen, denen hab ich ja erzählt, das schaffe ich nicht mehr, hihi..."
    Und wenn ich dann von anderen höre, die es so schwer haben...
    Mieze, ich drück dir die Daumen, dass es für dich irgend einen Weg gibt!

    Liebe Grüße
    Mona
     
  17. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

    Registriert seit:
    1. April 2011
    Beiträge:
    760
    Ort:
    Berlin
    Hallo Maggy63, hallo josie16,

    der Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt - aufgrund des ersten Gutachtens und der besagten Reha. Alle anderen Ergebnisse (z. B. med. Dienst der KK'n) wurden nicht berücksichtigt. Inzwischen bin ich von der Krankenkasse ausgesteuert und stehe seit dem 26.10.2018 "dem Arbeitsmarkt vollschichtig zur Verfügung" denn als Steuerfachfrau muss man ja nur am Schreibtisch sitzen.

    Und weil die Entscheidung der Dt. RV so bequem ist, hat das Arbeitsamt sie eins zu eins übernommen. Wenn das Ergebnis eines anderen med. Dienstes nicht passt, heißt es, man hätte einen eigenen med. Dienst, aber so heißt es, "na wenn die Dt. RV das bereits geprüft und entschieden hat..."

    Wenn ich dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stünde (weil ich vielleicht arbeitsunfähig wäre), bekäme ich KEIN Geld, weder ALG I noch Hartz IV. Und ist musste mich verpflichten, einem evtl. neuen Arbeitgeber nichts von meinen Dauererkrankungen zu erzählen (der käme ja vielleicht auf den Gedanken, dass ich die Arbeit nicht leisten kann) und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht anerkannt. Nur wenn ich neu erkranke (mir z. B. das Bein breche), bekomme ich 6 Wochen lang ALG I (praktisch wie LFZ). danach gibt es nichts, weil ich ja bereits ausgesteuert bin. Wenn ich dann wieder arbeiten könnte (weil das bein wieder ok ist) muss ich mich bei AA neu als arbeitssuchend melden. Wie ich in der Zwischenzeit über die Runden komme, wäre dann mein Problem.

    Ich wünschte, alle, die das bestimmen, wären gezwungen, sich ihre Steuern von mir machen zu lassen. Ich würde gerne mal sehen, was sie dazu sagen, wenn sie das doppelte Honorar zahlen müssten, weil ich viiieeeel länger benötige, als normal (durch Schmerzanfälle und ständigem Durchfall) und wenn dann noch die Hälfte vergessen wurde und die andere Hälfte falsch ist. Ob ihnen dann einfallen würde, dass es mit "am Schreibtisch sitzen" allein nicht wirklich getan ist?

    Seit Ende September 2018 läuft die Klage gegen die Ablehung der Rente...
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Dann wünsche ich dir viel Erfolg für deine Klage! Manchmal klappt es ja besser wenn ein Anwalt mit im Spiel ist.
     
  19. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    8. Februar 2017
    Beiträge:
    8.655
    Ort:
    Norddeutschland
    Wenn Du nicht arbeitsfähig bis, hast Du Anspruch auf Grundsicherung (SGB XII), wer vorübergehend nicht arbeitsfähig ist, bekommt weiterhin Hartz IV.

    Doch wenn die Ämter sich an einem Fall festgebissen haben und eins auf das andere verweist, hilft oft nur noch ein Gericht. Das ist traurig, aber genau so habe ich es auch erfahren. Als ich Deinen Beitrag las, hatte ich beinahe ein Déjà-vu. So erging es mir vor 25 Jahren, alleinerziehend, nur das Kindergeld (70 DM) blieb als Einkommen.

    Ich drücke Dir die Daumen für die Verhandlung.
     
    Mieze1960 gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden