Reha abgelehnt - was ist der nächste Schritt

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von calissia, 10. Oktober 2018.

  1. calissia

    calissia Neues Mitglied

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    Hallo meine guten....

    Habe sehnlichst auf die Reha hin gearbeitet und heute im Briefkasten die Ablehnung gefunden.

    Ablehnungsgrund
    ... Voraussetzungen der persönlichen und Versicherungsrechtlichen Gründe sind nicht erfüllt...

    Nun ich bin seit 2007 nicht erwerbstätig, habe drei Kinder wovon eines seit 2013 schwerst erkrankt ist (Boösartiger Hirntumor)
    Ich kann nicht arbeiten da mein Sohn stark therapiebedürftig ist.

    Nun hat sich in den letzten Jahren bei mir viele neue Dinge ergeben.
    Hashimoto, Av Block 2, Herz Rhythmus Störung, undifferenzierte Kollagenose, Fibromyalgie, mittelgradige DepreaDepr und diverse andere Kleinigkeiten.

    Ich kämpfe jeden Morgen aufs neue mit Schmerzen. Kämpfe Datum den Tag mit den Kindern zu meistern da mein Mann Vollzeit arbeitet.

    Muss mich um die Therapien und arzte für meinen Sohn kümmern und bin eigentlich am Ende meiner kraftK.
    Das ganze geht seit 5 Jahren und es wird tagtäglich schmerzvoller in den Knochen
    Und sonst wo.

    Ich habe meine drei Kinder mit beantragt weil's halt einfach nicht anders möglich ist.
    Mein Mann verdient das Geld
    Die Grosseltern sind selbst schwer erkrankt

    Ich würde gerne den Bescheid verstehen und Wiederspruch einlegen.

    Was muss ich beachten?
    Was sollte ich schreiben?
    Habe ich Chancen wenn ich wiederspreche?

    Ganz ehrlich, wenn ihr meint es lohnt sich nicht dann lasse ich es, denn meine Kräfte sind am Ende

    Danke euch schonmal für eure muhe

    Sonnige Grüße
     
  2. Seelchen

    Seelchen Mitglied

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    Südthüringen
    Hallo Calissia,
    was du da täglich meisterst ist bemerkenswert und braucht an dieser Stelle meine Anerkennung.
    Meine Rehas sind bisher immer durchgegangen. Dieses Jahr Erwerbsminderung beantragt und genehmigt. Dennoch habe ich mir parallel Hilfe geholt und bin in den VDk eingetreten. Diese hätten beim Widerspruch geholfen. Allein hätte ich es nicht versucht.
    LG alles Gute.
     
  3. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Oha, was hast du bloß alles an der Backe! Dagegen ist mein ganzer Kram wirklich Firlefanz.
    Hut ab für deine Leistung!

    Kannst du dir keine Hilfen holen, die dich etwas entlasten? Du fällst ja sonst irgendwann um.

    Jetzt zu deiner eigentlichen Frage: wo hast du denn die Reha beantragt? Wenn du nicht berufstätig bist, ist glaube ich nicht die Rentenversicherung zuständig, sondern die Krankenkasse.

    Auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen. Am besten sofort, sonst ist die Frist um. Die Begründung schickst du dann nach.
    Wenn du neue Befunde hast, schickst du die als Kopie mit, vielleicht kann deine Hausarzt noch was dazu schreiben.

    Noch eine Sache am Rande: du schreibst, du willst die Kinder mitnehmen, weil sie sonst keine Betreuung haben. Ich denke, dass das keine gute Idee ist, denn dann wirst du dich niemals so auf dich konzentrieren und dich erholen können, wie es (dringend) nötig ist. Dein Mann kann sich für die Zeit freistellen lassen, das muss er bei der Krankenkasse beantragen. Nennt sich Haushaltshilfe und wird bezahlt. Zwar nicht 100% vom Lohn, aber besser als nichts. Oder er nimmt einen Teil als Urlaub.
    Ich weiß, dass die Männer sich damit schwertun und behaupten, dass das nicht geht, aber das geht!
    Du musst dringend entlastet werden und dazu muss auch er seinen Beitrag leisten. Was will er denn machen, wenn du eines Tages komplett ausfallen solltest? Dann müsste er auch ran.

    Jetzt wünsche ich dir viel Erfolg für den Widerspruch und ganz, ganz dolle alles Gute für deinen Sohn!
     
    Ducky, O-häsin und PiRi gefällt das.
  4. dickeHand

    dickeHand Neues Mitglied

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    Also ganz wichtig Wiederspruch, Wiederspruch. Zweites Atest (anderer Arzt andere Praxis). Bei der Geschichte muss das klappen.
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Calissia,
    zunächst scheint mir wichtig zu sein, an wen der Reha-Antrag gerichtet war. Da Du schreibst, der Grund der Ablehnung liegt u.a. in versicherungsrechtlichen Gründen, dann klingt das nach Rentenversicherung. Die 2. wichtige Reha-Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen, und die hat keine solchen Gründe -außer, man ist nicht krankenversichert. Ich gehe also von der RV aus.

    Dazu zitiere ich mal aus meiner Reha-Broschüre (Stand 2014):
    Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung sind versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu beachten (§ 11 SGB VI). Die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) beträgt für Erwerbstätige und Arbeitssuchende 15 Jahre. Für denjenigen, der vermindert erwerbsfähig ist oder bei dem dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, gilt die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.

    Der Grund, warum die RV eine Reha bewilligt, ist immer der Erhalt der Erwerbsfähigkeit. Das, was Du schreibst, klingt für mich alles nicht danach. Oder erhälst Du Erwerbsminderungsrente?

    Dagegen steht:
    Die Krankenversicherung ist zuständig für alle, die nicht erwerbstätig sind. Also für Kinder, Jugendliche, Studenten, Hausfrauen. Sie ist außerdem dann zuständig, wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist.
    Der Grund, warum die KK eine Reha bewilligt ist immer, eine (fortschreitende) Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit abzuwenden.

    Ich weiß ja nicht genau, was bei Dir vorliegt. Vielleicht konnte ich Dir trotzdem etwas helfen.
    LG o-häsin
     
  6. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Hallo,
    warum musst du dich denn alleine um deinen kranken Sohn kümmern?
    Habt ihr nicht sogar Anspruch auf einen Kinder-Pflegedienst?
    Hierzu würde ich mal den Pflegedienst mal ins Haus kommen lassen zum Gespräch.
    Meistens helfen die auch bei der Antragstellung.

    Unter anderen kannst du ( wenn das noch aktuell ist ?) eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen.
    Das wäre schon mal eine kleine Hilfe.
    Das hat meine Tochter auch mal gemacht und hat Rheuma und einen Säugling.
    War vollkommen damals überfordert als es ihr schlecht ging.

    Für solche ganzen Dinge mit Wiederspruch und Rehakuren wäre auch der Sozialvernad (sovd) in deiner Stadt sicherlich ein guter Ansprechpartner.
    Die regeln das für dich und zwar ohne Stress.
    Alles andere dauert viel zu lange.

    Viel Erfolg und gute Besserung für dich und deinen kleinen Schatz
    LG
    Lisa
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo calissia,
    hier kannst du kein widerspruch einlegen.
    bei fehlen der rentenvers.rechtl.gründe ist die DRV schlichtweg nicht zuständig.
    m.w.n.hätte die DRV deinen rehaantrag an die KK weierleiten müssen.das ist denke ich so geregelt, wenn die behörde für deinen antrag nicht zuständig ist. das ist das eine.
    ein reha antrag an die kk, mit kindern, ist möglich.
    hier solltest du ggf.d.frage einer mutter-kin-kur in betracht ziehen. hier helfen dir gemeinnützige organisationen wie z.bsp.d.drk. google doch mal u.lass dich darüber beraten. hier kommst du zu deiner notwendigen erholung u.deine kinder auch.
    aber deine kk wird dir genauso helfen.
    eine s.g.haushaltshilfe gibt es m.e.n. nur wenn kein anderes fam.mitglied die versorgung übernehmen kann. das erscheint in eurem fall dann eher nicht, da der partner da ist. aber auch hier kann die kk dir auskunft geben.
    aber dennoch wünsche ich dir viel erfolg bei deinem wunsch nach dringender erholung deinerseits.
    sauri
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Hallo Sauri, wie meinst du das?
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    weil die grundvoraussetzung fehlt, das die DRV für sie zuständig ist.
    denke auch das entspr.geschrieben zu haben und was weiter zu tun ist.
    sauri
     
    #9 15. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2018
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich habe nirgendwo gelesen, dass die Reha bei der DRV beantragt war, kann aber auch sein, dass ich das übersehen habe.
    Aber auch wenn die Reha bei der KK beantragt wurde, kann man doch auch Widerspruch einlegen oder nicht? Ich frag das jetzt nur, weil ich das nicht genau weiß. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man grundsätzlich Widerspruch einlegen kann. Du kennst dich ja gut in diesen Dingen aus, vielleicht kannst du mir das noch mal erklären?
     
  11. O-häsin

    O-häsin Guest


    Hi Maggy,
    nein, es steht nirgendwo. Allein aus der Tatsache, dass sie (u.a) aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde, läßt auf die RV schließen, denn die KK kennt diesen Begriff nicht. Hab ich oben erläutert.
    Natürlich kann man immer Widerspruch einlegen. Wenn man aber die rechtlichen Grundvoraussetzungen (Versicherungszeiten) sowieso nicht erfüllt, macht es keinen Sinn.
    Wir wissen von der TE nicht mehr. Normalerweise hätte es lt. SGB IX so laufen müssen, dass die RV ihre Unzuständigkeit erkennt und den Antrag innerhalb einer Frist an die (angenommene) Kostenträgerin, die KK, schickt und die Antragstellerin darüber informiert. Aber wir wissen halt nicht, warum was wie gelaufen ist, weil keine Rückmeldung auf die Beiträge kommt
    Gruß, häsin

    Edit: Voraussetzungen in rechtliche Grundvoraussetzungen (Versicherungszeiten) geändert und Satzfehler korrigiert..
     
    #11 15. Oktober 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Oktober 2018
    Lagune gefällt das.
  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ach so ist das. Ich steh wohl heute ein bisschen auf der Leitung... Danke für die Antwort.
     
  13. Tinchen1978

    Tinchen1978 Bekanntes Mitglied

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    BW
    Hallo calissia,

    bezüglich Reha kenne ich mich nicht aus. Aber hast du schon mal bei rehakids.de gelesen? Die haben gute Tipps, vielleicht kann man dich etwas entlasten bezüglich deinem Sohn.
    Ich wünsche euch beiden von Herzen alles Gute! Pass auf dich auf.

    LG Tina
     
    Ducky, O-häsin und Katjes gefällt das.
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