Krankheit erwähnen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von ana.t, 29. Dezember 2017.

  1. ana.t

    ana.t Mitglied

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    Hallo an alle :)

    ich hätte eine folgende Frage: Soll ich beim Bewerbungsgespräch meine Krankheit erwähnen? Ich habe eine JIA, Erstdiagnose: 1997 und meine Therapien habe mein Rheuma "verschwinden" lasssen, in 20 Jahren hatte ich 2 Schübe insgesamt.

    Eure Meinungen dazu würden mich interessieren. Schönen Spätnachmittag an alle! :)
     
  2. merlinda

    merlinda Mitglied

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    Beiträge:
    64
    Soweit ich informiert bin, muss solche Dinge nicht sagen. Die Frage ist, ob du einen GdB hast. Ich meine, dass man den schon angeben muss. Und dann hätte sich Deine Frage erledigt.
    Aber vielleicht weiß jemand anderes darüber besser Bescheid. Da ich selbstständig bin, habe ich mich schon ewig nicht mehr beworben....

    Liebe Grüße linda
     
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  3. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    ana.t
    also bei so einer geringen krankheitsaktivität sehe ich keinen grund deinen arbeitgeber zu informieren.
    es sei denn,du hast irgendwelche einschränkungen,die dich evt. beim ausüben deiner neuen tätigkeit behindern.
    und natürlich wenn du einen gdb hast,dann würde ich auch darauf hinweisen.
    mein lima (das ist mein mann) hat bisher nur positive erfahrungen damit gemacht,dass er seine krankheit und auch seinen gdb erwähnt hat.
    allerdings konnte er auch sagen,dass er medikamentös gut eingestellt ist und wegen seiner grunderkrankung in den letzten 3 jahren nicht einen tag krank war bzw. er trotz immunsupressiva und viel publikumsverkehr auch nicht öfter erkältet war als andere mitarbeiter.
    seine letzten arbeitgeber haben sich sogar für sein vertrauen bedankt.
    liebe grüße und viel erfolg beim bewerben wünscht dir katjes
     
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  4. ana.t

    ana.t Mitglied

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    Danke für eure Antworten :)

    ich habe zum Glück keine Schäden an den Gelenken oder Weichteilen davongetragen, und dementsprechend keinen Grad der Behinderung.. aber ich denke, ich werde das Thema offen ansprechen. Es kann schnell zu Gerüchten kommen, man weiß ja nie. Da melde ich mich lieber selbst als Betroffene zu Wort..
     
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  5. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    wo es schön ist :-)
    ana,
    warum und weswegen sollten gerüchte aufkommen ?

    wer tratschen will,findet immer einen grund...........und sei es über deine haarfarbe !
     
  6. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Ich denke, da sind Gerüchte über den verschwiegenen Gesundheitszustand gemeint.

    Ich würde auch darüber reden, weil ich mit Offenheit besser leben kann, als immer vorsichtig sein, mit dem was ich sage und preisgebe, wenns mir vielleicht doch mal schlechter geht.
     
  7. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Sorry, ana.t - wenn man sich deine Beiträge so ansieht, kann man schon ein wenig verwirrt sein. Erst langes Lamentieren über Gerüchte, "alle wissen von meiner Krankheit und schauen mich an", "die bösen Mitmenschen" und so weiter, dann dieser Beitrag - keine sichtbaren Schäden, keine Krankheitsausfälle und schon lange keine Schübe mehr und du fragst, ob du es deinem (potenziellen) Arbeitgeber sagen sollst.

    Zur Ausgangsfrage - NEIN! Du würdest ihm ja auch nicht von deinen Windpocken früher erzählen, oder? Ich nehme an, du hast deine Schule erfolgreich abgeschlossen - immer noch in der Schweiz? Ich weiß nicht, wie die Rechtslage dort ist, aber für Deutschland würde ich sagen, dass dir nichts passieren kann, wenn du nichts darüber sagst.

    Was stimmt denn nun? JIA oder RA? GdB 30 oder nichts?

    Unabhängig davon würde ich dir - wie schon einmal geschrieben - dringend raten, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei manchen Sachen können wir nämlich nicht helfen - und für mich hört es sich in seiner Gesamtheit schon wie ein Hilferuf an. Leider enden die Möglichkeiten eines Internetforums bei guten Ratschlägen :)

    Liebe Grüße,

    Birte
     
    #7 30. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2017
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  8. aischa

    aischa Guest

    @ana.t

    wollte gerade die beiträge von dir lesen, die birte erwähnt hat......da erscheint bei mir aber, ich hätte keine rechte deine beiträge zu sehen!
    kannst du mir sagen an was das liegt?
     
  9. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Leipzig
    Wenn du auf die Zahl hinter "Beiträge" unter ihrem Namen klickst, kannst du sie lesen.
     
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  10. aischa

    aischa Guest

    Birte, vielen dank, :winke:
     
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  11. ana.t

    ana.t Mitglied

    Registriert seit:
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    @Katjes ich arbeite im med. Bereich, und einige wissen es. aber du hast Recht ;) ich möchte damit, diesen Menschen den
    Hallo,

    bei uns ist der GdB nichts "statisches", das kann je nach Momentanzustand rauf- und runtergestuft werden. Ich habe auch in meinem aktuellen Beitrag nicht nach Hilfe gesucht, sondern nach Meinungen, wie ihr das handhabt. Dazu hatte ich sehr hilfreiche Antworten.

    Für den Rest deines Beitrages behalte ich meine Meinung für mich.
     
  12. aischa

    aischa Guest

    Stimmt, ein GdB könnte "runtergestuft" werden, was aber praktisch nicht passiert!
    habe deine beiträge gelesen und da fand ich keinen grund was dein arbeitgeber bzgl. deiner erkrankung,
    wissen müsste!
    ansonsten kann ich birte nur zustimmen!
     
    #12 30. Dezember 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2017
  13. Mara1963

    Mara1963 Guest


    Ich würde auf keinen Fall das erwähnen, ana, das war vor 20 Jahren der letzte Schub.
    Wenn du das erwähnst klingt das nach "wichtig machen" oder "Aufmerksamkeit erregen wollen".

    Außer wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast, dann kannst du das erwähnen, musst es aber nicht.
    Du musst nicht mal erwähnen, wenn du schwanger wärst, geschweige denn was sonst noch privat los ist in deinem Leben.

    Mara
     
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  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich würde das auch nicht sagen. Krankheiten gehen den potentiellen Arbeitgeber gar nichts an. Außer, du hättest was Ansteckendes und würdest in der Lebensmittelbranche arbeiten wollen.
     
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  15. ana.t

    ana.t Mitglied

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  16. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Ab GdB 50% muss man dem AG das mitteilen, darunter nicht. So iszt es in Deutschland Gesetz. LG
     
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