GdB bei Immunsuppression

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Elgru, 13. Oktober 2017.

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  1. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Schwaben
    Hallo miteinander,

    nach 9 Jahren Polyarthritis habe ich nun endlich einen GdB beantragt und sofort 40 bewilligt bekommen.

    Ich überlege, Einspruch einzulegen mit dem Hinweis darauf, dass ich seit 9 Jahren immunsuppressiv behandelt werde. Am Anfang bekam ich Remicade+MTX, dann nur noch MTX und seit kurzem wegen den NW bin ich bei Leflunomid gelandet. Und gelegentlich nehme ich Kortison (aber nicht durchgehend).

    Meine Frage ist: gibt es eine offizielle Quelle, in der ein Grad von 50 bei immunsuppressiver Behandlung empfohlen/angegeben wird, auf die ich mich in meinem Einspruch beziehen kann?

    Danke für eure Schützenhilfe!
    Elgru
     
  2. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Elgru,
    schau mal in die GdS-Tabelle unter rheumatische Erkrankungen (ZIffer 18.(?). Ich weiß nicht, ob für Polyarthritis feste Werte für die verschiedenen Stadien aufgeführt sind. Diese geben dann den heutigen wissenschaftlichen Stand an.
    Bei Vaskulitis z.B. steht, dass bei aggressiver Therapie ein GdB von 50 nicht unterschritten werden soll. Immunsuppression ist oft die gewünschte Folge einer aggressiven Therapie. Es entspricht dem wissenschaftlichen Stand, dass eine Immunsuppression i.d.R. ein erhöhte Infektanfälligkeit mit sich bringt, weswegen man an mancher Aktivität im Alltag und damit an der 'Teilhabe am gesellschaftlichen Leben', worauf es bei der Bemessung des GdB ankommt, gehindert ist.
    Versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Du brauchst eine ärztliche Bestätigung. Und beachte die Widerspruchsfrist.
    LG o-häsin
     
  3. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin Elgru
    Ich habe 2014 bei rheumatoider Arthritis, Migräne und stärker Verschleiß der HWS eine GdB von 30 bekommen.
    Jetzt habe ich eine Neufeststellung beantragt. Es ist noch eine sekundäre Fibro, Pankreatitis, Depression und Osteoporose dazu gekommen.
    Ich habe genaustens aufgelistet, wie mich diese Situation im täglichen Leben einschränkt und meine Ärzte haben entsprechende Berichte geschrieben.
    Nun bin ich mal gespannt.
    Das ganze läuft schon seit April

    Ob die Tatsache, das auch ich ein Immunsupressiva nehme, einen Einfluss auf die Bewertung hat, weiß ich nicht.

    Ich würde mich freuen von dir zu hören, wie das Versorgungsamt bei dir entscheidet.

    Viel Glück für den Widerspruch.
    Tusch
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Das Ganze steht im Forum der Schweiz, also evtl nicht mit dem deutschen Behinerdetenrecht vereinbar.
     
  5. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Ach Gott, stimmt. Das hab ich nicht gesehen. Kann ein Mod den Thread verschieben?

    Aber zum Thema: hatte heute einen Termin beim Hausarzt. Der riet mir ab, Einspruch einzulegen. Den Gdb von 40 habe ich ohne weiteres bekommen. Nur auf Grund der Arztberichte. Er meinte, falls man nun auf gutachterliche Vorstellung bestünde, könnte man mir die 40 auch wieder aberkennen. Also bin ich damit zufrieden und schaue, was die Zukunft bringt.

    Lg
    Elgru
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ja, die Gefahr besteht tatsächlich, dass ein GdB wieder aberkannt wird. Falls sich also nichts grundlegend was verschlechtert, sollte man lieber nichts weiter machen.
     
  7. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin,
    Genau aus dem Grund hab ich nach der Erstfeststellung des GdB keinen Widerspruch eingelegt und jetzt eine neufestellung angefragt.

    LG
    Tusch
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    wenn eine Krankheit durch OP,Hilfsmittel, Medikamente erträglicher gemacht wird- gibt es keinen höheren GdB.

    Mein Mann z.Bsp. hat starke Schlafapnoe - schläft mit dieser Maske....
    Wir haben einen Verschlimmerungsantrag gestellt - abgelehnt- da mit der MAske die Lebensqualität verbessert wird- wenn das Wort Lebensqualität mal auseinandergepflückt wird ????

    Jemand Anderer mit gleichem Problem hat GdB 50 erhalten - ich denke es liegt auch an den Versorgungsämtern/Bundesländern.

    @ Tusch - ich habe mit Widerspruch und anschließender Klage meinen GdB 50 bekommen.... Da sich mein Gesundheitszustand ja gebessert hat- wäre ich mit einer Neufeststellung ins Leere gelaufen....
     
  9. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin siberpfeil,
    Ich gebe dir total recht. Die Entscheidung über den GdB hängt mit dem Versorgungsamt und dem jeweiligen Bundesland zusammen.
    Mein Mann hatte z.b. In Niedersachen und Hamburg ohne Probleme immer einen GDB von 60. als wir nach Schleswig-Holstein umgezogen sind, begann der Kampf. Er musste zur Begutachtung und sollte auf 40 runtergestuft werden, obwohl sich rein gar nichts an seinem gesundheitlichen Zustand geändert hat ( und das wird sich auch nicht, bekanntlich wächst eine Niere nicht da und die darmverletzungen sind nicht reversibel) wir haben dann Widerspruch eingelegt und bis zum Oberlandesgericht geklagt. Die Richterin hat dann einen GdB von 50 auf Lebenszeit bestimmt.
    Dieser Weg war sehr hart und steinig. Ein Mann hatte das Vertrauen in unser Sozialsystem verloren. Es ging ihm erst nachdem die Richterin sehr klare und harte Worte in Richtung des Herren vom Versorgungsamt gesprochen hatte und dieser Kampf gewonnen war, wieder besser.
    Unser schönes Bundesland setzt die Grenze für Behinderung hoch und wer sich nicht wehrt, bleibt auf der Strecke.
    Mein Antrag wird von unserem Schwerbehinderten Beauftragten begleitet und meine Ärzte sind an meiner Seite und auch ich werde, bei negativen Bescheid, Widerspruch und, wenn nötig Klage einreichen.

    Ich glaube die meisten Menschen, die einen GDB einreichen, wollen sich nicht darauf ausruhen.
    Sondern brauchen die damit verbundenen Erleichterungen.

    Mich strengt diese Sache wahnsinnig an. Aber ich will was mir zusteht, denn mein Gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, es kommt immer noch was dazu.

    Lieb geknuddelt
    Tusch
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Tusch,

    das war ja dann auch ein Kampf - schlimm- wenn der Mensch eh schon so leiden muss - und dann noch das.
    Hier in MeckPom ist es auch nicht ohne- wenn was für sich beansprucht werden muss...
    Das sehe ich bei meiner Tochter- wenn sie das alles mit den Ämtern alleine machen sollte- wäre sie vielleicht schon Obdachlos...Wer heutzutage kein selbstbewusstes Auftreten hat, hat schon verloren.

    Ausruhen mit einem GdB ist sicher nicht drin - ich bekomme die gleiche Arbeit auf den Tisch- wie jemand hier ohne GdB - aber es sind 5 Tage mehr Urlaub- was schon ungemein gut ist.

    Ich weiß, das strengt sehr an,solch ein Kampf- als das damals bei mir lief- ging es mir mehr als dreckig - doch wie sagt man : wer nicht kämpft- hat schon verloren.

    Ich habe im Sommer einer Freundin beigestanden- sie musste zum Gutachter- Saurier ( leider lese ich von ihr nichts mehr) hatte mir damals sehr geholfen, in dem sie mir einen Ratgeber über Hinweise schrieb, wie und was beim Gutachter zu beachten wäre,...
    Bei meiner Freundin lief eigentlich alles gut- bis sie die 600 Fragen(MMP Test) beantworten musste - und das hatte wohl dazu geführt, dass sie keine 50 erhielt, sondern ihre 40 behalten hat.Der Gutachter war Psychologe/Neurologe.
    Ich wäre ,mit den Fragen auch überfordert gewesen, :(..

    liebe Grüße ,und ein schönes Wochenende
     
  11. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin Silberpfeil,
    Danke für deinen Beitrag.
    Ich hätte auch gern diese fünf Tage mehr Urlaub, aber viel wichtiger ist mir die Möglichkeit eher in die Altersrente zu gehen.
    Ich werde auf jedenfall alles nutzen, was mir hilft.
     
    Silberpfeil gefällt das.
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