Gdb rheumatoide Arthritis

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Adlerauge, 4. Juli 2017.

  1. Adlerauge

    Adlerauge Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    im letzten Oktober wurde bei mir die rheumatoide Arthritis diagnostiziert. Sowohl Rheumafaktor als auch Antikörper waren durch Werte der Blutabnahme erkennbar.

    Zur Vorgeschichte... Ich hab seit Jahren einen Gdb von 50 unbefristet gehabt. Dann kam eine Krebserkrankung hinzu und der GdB wurde auf 100 befristet erhöht. Die fünf Jahre bzgl. der Krebserkrankung sind bald um. Sodass ich einen Verschlimmerungsantrag stellte da das Rheuma hinzu kam. Schon als ich in der Behandlung gegen den Krebs war, hatte ich ständige Schmerzen in den Füßen etc... Die Onkologen sagten, dass dies von der Chemo komme. Es wurde nicht besser und vier Jahre später wurde auf Rheuma getestet und dann auch die Diagnose dazu gestellt. Heute kam dann ein Brief vom Versorgungsamt. In diesem heisst es sinngemäß, dass der Krebs jetzt ja nicht zurück sei etc. etc. und man einen GdB von 40 für gerechtfertigt hält. Ich habe gedacht, dass das ein Witz ist... Kann das noch immer nicht glauben. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann jemand mir sagen, was ich nun am besten machen kann?

    Veilen Dank


    Adlerauge
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Leg Widerspruch ein und schreib dazu, dass die Begründung folgt. So hast du schon mal die Frist gewahrt. Dann schreibst du die nächsten 1-2 Wochen haarklein auf, welche Einschränkungen du hast. Leg dir am besten einen Zettel hin und notier dir immer gleich, wenn dir etwas auffällt. Auch vermeintliche Kleinigkeiten sind wichtig und achte auch auf Dinge, die für dich schon normal sind, weil du sie anders nicht bewerkstelligen kannst. Mein Lieblingsbeispiel ist die Zahnpastatube, die man selber nicht oder nur mit Mühe aufkriegt. Einschränkungen und Beeinträchtigungen im privaten und im beruflichen Umfeld sind wichtig, auch dass du z. B. nicht mehr am sozialen und/oder kulturellen Leben teilnehmen kannst, weil... Je mehr du schreibst, desto besser. Der Sachbearbeiter urteilt aufgrund der Einschränkungen und nicht nach Diagnose. Vielleicht hilft dir die Seite hier: https://www.rheuma-online.de/selbsthilfe/sozialrechtliche-infos/
     
  3. Hamo

    Hamo Mitglied

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    61
    Ich habe mit rheumatoider Arthritis 30 GdB bekommen. Trotz MTX-Behandlung.
     
  4. käferchen

    käferchen Guest

    Hamo,
    manchmal kann eine gute Behandlung (z.B.MTX, Biologica) auch zum Bumerang werden. Es wird ja in erster Linie nach den Einschränkungen im täglichen Alltag geschaut, die durch die Erkrankung vorhanden sind. Und wenn eine Besserung z.B. durch ein Medikament eingetreten ist kann es vorkommen, dass ein GdB bei einer erneuten Prüfung im ungünstigsten Fall auch zurückgestuft wird.
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Guten Morgen Adlerauge,
    beim Einlegen des Widerspruchs solltest Du auch sowohl die versorgungsmedizinische Stellungnahme des beurteilenden Arztes als auch die Unterlagen ( eingeholte Arztberichte) anfordern, die zu der Beurteilung geführt haben. Dann weißt Du, wo es hakt bzw. wo Du stehst. Schau wegen der RA auch mal die GdS-Tabelle unter 18.2.1 an unter: http://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Haltungs und Bewegungsorgane Versorgungsmedizinische Grundsätze.html
    Es scheint bei den Einschränkungen, die vor der Krebserkrankung und der RA bestanden und mit GdB 50 bewertet waren, von einer Besserung ausgegangen worden zu sein. Da ist der Schuß also nach hinten losgegangen. Doch kannst Du auch dazu anhand der Aktenunterlage nochmal nachhaken. Am besten wird sein, Du besprichst die Schwere Deiner Einschränkungen mit Deinen Ärzten, denn sie müssen letztlich dahinterstehen.
    LG o-häsin
     
  6. Adlerauge

    Adlerauge Neues Mitglied

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    Hallo,


    habt vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte ja gestern beim Versorgungsamt angerufen. Die Dame war sehr nett und schaute u. a. was beurteilt wurde etc. Und meine Rheumatologin wurde leider nicht mal angeschrieben. Auch bekomme ich Erwerbsminderungsrente und auch diese Unterlagen wurden nicht einbezogen.

    Was mir bei all dem aber echt Probleme macht ist, dass trotz der Medikamente Schmerzen auftreten nach Tätigkeiten. Am darauffolgenden Tag geht erstmal nichts mehr. Aber wie macht man so etwas einem Gutachter deutlich, der einen nicht einmal untersucht, sondern nach "Papier" geht.
     
  7. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Deswegen ist es ja so wichtig, alle Beschwerden haarklein zu schildern, damit sich der Sachbearbeiter oder Gutachter ein Bild machen kann.
     
  8. Adlerauge

    Adlerauge Neues Mitglied

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    Hallo Maggy,

    eigentlich hatte ich das getan. Also z. B. geschrieben, dass ich beim Treppensteigen Pausen benötige. Dass es sogar vorkommt, dass das Festhalten einer Tasse schwer fällt etc.
     
  9. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo Adlerauge,

    daher ist es, wie die O-Häsin schreibt wichtig, eine Übersicht zu bekommen, von wem Unterlagen angefordert wurden und wer welche Stellungnahme abgegeben hat.

    Mir wurde ein Verschlimmerungsantrag abgelehnt, da man statt der Rheumatologin einen Urologen gleichen Nachnamens angeschrieben hatte. Dank der Einsicht in die Unterlagen konnte das geregelt werden.

    Überall wo Menschen arbeiten können leider Fehler passieren.

    Die Einschränkungen die Du hast, wenn auch nicht täglich, sind ja vorhanden. Geh sie durch. Überlege Dir einen Tag. Was Du tust und wo es manchmal hakt. Ich hatte Probleme mit dem Greifen von Besteck, dem Binden der Schnürsenkel, Kämmen...viele selbstverständliche Alltäglichkeiten, die aber erschwert sind.

    Medikamente zu nehmen bedeutet ja nicht automatisch, völlig schmerz- und beschwerdefrei zu sein.

    Manchen fällt es leichter, einen Widerspruch zu Papier zu bringen als sie gegenüber einer, in dem Moment realen Person zu äußern. Man weiß bei einer persönlichen Vorstellung nie, wer vor einem sitzt.

    Daumen hoch, dass es klappt

    Viele Grüße
     
  10. Tauriel

    Tauriel Neues Mitglied

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    5. Juli 2017
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    4
    Hallo, bei mir wurden die Ärzte ebenfalls nicht befragt. Im Widerspruch habe ich ausdrücklich darum gebeten, da die Sachbearbeiter das unbedingt für die Beurteilung benötigen. Ich habe inzw. 50 GdB wg Psoriasis arthritis.
    Dem Antrag selbst habe ich haarklein aufgelistet sämtliche Beschwerden beigefügt.
    LG und viel Erfolg.
    Widerspruchsfrist wahren...Begründung kann man nachreichen.
     
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