GdB 30

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Mummi, 17. April 2017.

  1. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo ihr Lieben,

    man erfährt doch immer wieder was Neues.

    @Maggy: Dachte ich mir doch das du was mit Verwaltung zu tun hast .
    Hört sich alles so logisch an was du schreibst.
    .... und ich hab dich ja gar nicht sooooo lang festgehalten .
    Hab noch im PSA Beitrag von dir geschrieben, aber leider vergessen zu fragen:
    Wie geht es denn mittlerweile deiner Schulter?

    @Rotkäppchen:D Danke für den Link.

    @Schlumpfine: Ich weiß nicht ob es nicht doch was ausmachen würde wenn die Migräne höher bewertet würde. Mit 10 wird ne leichte Migräne mit Anfällen 1x im Monat bewertet. Ich hab aber oft 3-4, mit Schwindel,Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen etc. und das wird normal nicht nur höher bewertet, sondern wirkt sich ja auch wesentlich schwerer für mich aus. Ich muss dann auch oft für Spritzen zum Arzt weil meine Medikamente alleine nicht reichen.
    Wenn du über Lungenprobleme sprichst, hast du ne pulmonale Hypertonie?
    Magst du darüber reden. Ich hatte da auch mal den Verdacht mit erhöhten Werten und bin jetzt regelmäßig im Screening.

    Wünsch euch einen schönen Sonntagnachmittag

    Mummi
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Der Schulter gehts schmerztechnisch besser. Am schlimmsten ist es gegen Morgen und nach dem Aufstehen dauert es so ungefähr 2 Stunden, bis es sich wieder beruhigt. Von der Seite her ist es auszuhalten. Was nervt, ist die Kraftlosigkeit und Unbeweglichkeit im Arm und der schmerzenden Nacken. Dem gings mit dem Cortisonstoß auch besser.
    Naja, der Orthopädentermin rückt näher und dann bin ich vielleicht schlauer.

    Ich muss direkt mal nachschauen, wie meine Migräne bewertet wurde. Die war auch mehrmals im Monat und dauerte teilweise über mehrere Tage an.
     
  3. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Maggy,

    hoffe bei dem Termin kommt was raus, na ja ich wünsch dir jetzt ja nix , aber es wäre natürlich schön zu wissen was dich da quält .

    ..... und ja guck mal mit deiner Migräne. Das würde mich denn, wenns recht ist,
    auch interessieren.

    Gute Besserung und lass nach deinem Arzttermin doch nochmal von
    dir hören

    Mummi
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hab mal in meinen Bescheid geguckt, da ist die Migräne gar nicht aufgeführt.
     
  5. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Maggy,

    war krank und deswegen länger nicht im Netz.
    Warum wurde deine Migräne nicht berücksichtigt? Das finde ich seltsam.
    Wenn es darum geht, das die einzelnen Erkrankungen zwar nich addiert, aber die Einschränkungen sich gegenseitig verstärken können und somit ein höherer GdB erreicht wird, dann finde ich, dass gerade eine Migräne schon berücksichtigt werden sollte. Wer einmal einen Anfall hatte, weiß das man das zu allen anderen Schmerzen nicht auch noch braucht.
    Ich für meinen Teil bin dann richtig krank und komme sogar beim Doc ohne Termin zwischendurch dran, weil ich dann immer so besch...eiden aussehe.
    Wenn das mehrmals pro Monat vorkommt müsste das doch entsprechend berücksichtigt werden?

    Ich habe übrigens brav meinen Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, das die Begründung durch den VdK folgt.
    Am 17.05. hab ich dort einen Termin.
    Bin mal gespannt.

    Ciao

    Mummi
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich war ganz zufrieden damit, dass ich nach dem Widerspruch nen GdB von 50 bekommen habe. Da war mir das relativ wurscht, was wie bewertet wurde. Da sind sowieso die meisten Diagnosen nicht aufgeführt worden.
     
  7. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    Maggy da werden doch, glaube ich :rolleyes: nur die Diagnosen aufgezählt die auch berücksichtigt wurden.
    Aber mir ging es auch so... Bei mir steht noch aus dem Jahr 1994 rheumatoid Arthritis Hände und Füße....:o:rolleyes: liegt aber da dran das ich bei dem Verschlechterungsantrag gar nicht auf das rheumatische eingegangen hin, sondern die anderen Sachen die dazu kamen...Und ich war auch zufrieden mit den GdB von 50.... Und da wir hier gerade wg meinem Mann mit dem Versorgungsamt kämpfen will ich an meinen Sachen erst einmal nix ändern...
     
  8. armeS

    armeS Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2017
    Beiträge:
    1
    Gleichstellung

    @Mummi: unabhängig vom Widerspruch bitte unbedingt bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen:
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html
    damit kannst Du ggf. die Hürde für den Arbeitgeber hinsichtlich einer Kündigung höher setzen (in die Begründung reinschreiben, dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist).
    Trotzdem aber den Widerspruch etc. durchziehen und wenn Du zum VdK gehst, weise den Bearbeiter auf Pkt. 6 hin (Kollagenose)
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rheuma---Schwerbehinderung-519.html#ue6
    :multi:
     
    #28 15. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2017
  9. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo und guten Morgen,

    Ich wollte nur mal kurz updaten. Seit meinem letzten Beitrag hat sich noch nicht viel getan. Ich war nach dem Bescheid vom VA im Mai beim Rechtsbeistand des VDK. Sie hat sich alles notiert und gesagt, dass sie den Widerspruch für mich begründet. Unterlagen und die Schilderungen meiner Beschwerden, hat sie behalten. Ende Juli kam ein Brief zur Kenntnisnahme, mit Begründung vom VDK. Es wurde ein GdB von 50 gefordert, leider mit Begründungen, die ich so niemals hervorgebracht habe!
    Ich wollte eigentlich dort anrufen und sagen was alles falsch ist, aber ein langjähriges Mitglied aus dem Vorstand meinte ich solle es erst mal lassen. Das sei schon okay?!
    Nun harre ich der Dinge die noch kommen werden. Im Dezember kam vom Amt noch ein Schreiben, in dem sie wissen wollten, wann ich zum letzten Mal beim Orthopäden war.
    Na ja, das war 2015. Ich habe geschrieben, dass der Rheumatologe die Sache mit meinen
    "Knochen" im Rahmen meines Rheumas mitbehandelt.
    Seitdem kam nix mehr.
    Auf meiner Arbeit habe ich jetzt innerhalb von 4 Monaten die dritte Stelle und muss nun innerhalb kurzer Zeit Dinge lernen, für die man normalerweise wesentlich mehr Zeit braucht. Ich stehe den ganzen Tag und habe dadurch extreme Kreuzschmerzen. Jetzt habe ich natürlich Angst davor diese Arbeit auf Dauer nicht machen zu können. Brauch jeden Tag ARCOXIA. Im Sommer hatte ich noch ne Borreliose, die meine Rheumabeschwerden hoch geputscht hat.
    Im Moment hab ich ständige Beschwerden mit dem Darm und verschiedenen Gelenken.
    Ich hoffe ich höre bis zum Sommer was vom Amt.
    Werde dann nochmals berichten.

    Ich wünsche euch einen schönen Tag

    Ciao

    Mummi
     
  10. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    541
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Kann man sich nicht beim Arbeitsamt gleichstellten lassen?
     
  11. JR_Newman

    JR_Newman Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Dezember 2017
    Beiträge:
    21
    Hallo Ni.Ka,
    ja ab einem GdB 30 kann man sich bei der Arbeitsagentur gleichstellen lassen. Das bedeutet, daß das SgB IX in vollem Umfang bis auf den Sonderurlaub angewendet wird.
    Vorrausetzung für die Gleichstellung ist aber, daß der Arbeitsplatz gefährdet ist. Das sehen die Arbeitsagenturen aber völlig unterschiedlich.
    Ich habe die Gleichstellung für einen Kollegen mit der gleichen Begründung in Mannheim durch bekommen mit der der Antrag für einen Kollegen in Stuttgart gescheitert ist.

    Meist bekommt man den Antrag nur durch wenn man in der vergangenen Zeit sehr viele Fehltage wegen der Behinderung hatte.

    Den Antrag sollte man aber nicht selbst stellen, sondern möglichst mit dem Schwerbehindertenvertreter der Firma oder mit Unterstützung des VDK. Wenn man Mitglied in der Rheuma-Liga ist kann man auch dort Hilfe bekommen.
    Gruß Joachim
     
    Tusch gefällt das.
  12. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    541
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Danke für die Aufklärung!
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    hallo Mummi,
    ich bin mal neugierig und wüsste gern wie
    der stand bei dir ist?
    hast du den widerspruch eingereicht?
    gibt ereigneten entscheid?
    saurier
     
  14. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2014
    Beiträge:
    3.648
    Ort:
    Stade, Niedersachsen
    Moin
    Ich lese hier interessiert mit.
    Ich habe gerade eine ähnliche Situation.

    Ich habe im Juni 17 einen Neufeststellungsantrag gestellt (habe bisher einen GdB 30)
    Unser Schwerbehindertenvertreten hat mir dazu geraten.
    Die RA ist, nach dem ich ein Basis Medikament wechseln musste, schwer einzustellen, die Fibro und mittelgradige Depression (beides von entsprechende Ärzten und Reha Bericht bestätigt und behandelt, u.a. Psychotherapie seit 2016) ist neu hin zu gekommen.

    Der Antrag wurde abgelehnt. Ich habe, zusammen mit dem Schwerbehindertenvertreter, Widerspruch eingelegt und um Akten Einsicht gebeten.
    Danach wurde sowohl die Fibro und als auch die Depression nicht bewertet, weil nicht bestätigt ?
    Die RA hätte sich nicht verändert, die Schmerzen sind im grad 30 berücksichtigt.

    Ich frage mich manchmal, ob die Sachbearbeiterin überhaupt lesen, was an Unterlagen da ist.

    Ich habe nun (natürlich auch mit Hilfe des SBV) eine Begründung in Form einer Tabelle und mit gezielten Fragen (immer mit Bezug zur offiziellen Seite des Sozialamts zur Bewertung einer Erkrankung )zum Widerspruch geschrieben.
    Dies Schreiben ist in Kopie und mit Bitte um Bestätigung auch zu meinen behandelnden Ärzten gegangen.
    Ohne die Hilfe des SBV hätte ich das nicht hin bekommen und wahrscheinlich nicht versucht.

    Ich bin sehr gespannt, ob eine positive Entscheidung kommt. Wenn nicht, bin ich gewillt vor dem Sozialgericht zu streiten.
    Ich kann nur JR Newmann recht geben. Ohne Hilfe von qualifizierten Vertretern hat man kaum eine Chance.

    Lg Tusch
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Liebe Tusch,
    das problem im verschlimmerungs-
    antrag liegt darin, dass hier nur das
    genannt werden sollte, was noch
    nicht bewertet wurde. so kann es
    passieren, dass dieser erhöhungsantrag
    ohne änderung dann abgelehnt wird.

    ich möchte zur antragstellung und
    bewertun einiges allgemeines
    schreiben
    die bewertung erfolgt im komplex
    und ist heute für den laien kaum
    noch zu durchdringen.
    diese erfolgt nicht durch den sach-
    bearbeiter,sondern durch ein ärzte-
    team. von daher immer wichtig möglichst
    viele aktuelle befunde beizufügen.
    für befunde die feststehen, wo man
    aber zur zeit ev. nicht in behandlung
    ist, wird es dann schwierig diese in
    ihrer gesamtheit einzuschätzen und
    zu bewerten.
    keine diagnose wird heute mehr einzeln bewertet.
    diese erfolgt im wesentlichen
    nach leicht, mittel oder schwerer beeinträchtigung.
    zum verständnis
    1.Beispiel
    erkrankung an schultern und hüften
    ergeben ein komplex. kommt der
    rücken noch neu dazu, fliesst das in
    den komplex mit ein und erfährt u.u.
    keine bewertung.
    so ist es auch immer ratsam, dem
    antrag eine eigenes schreiben
    beizufügen, wo man gezielt seine
    beeinträchtigungen beschreibt,
    die sich nicht aus den befunden
    ableiten lassen. das ist wichtig.
    bitte keine seitenlange romane,
    unübersichtliche tabellen oder
    ständige wiederholungen. diese
    werden nicht gern gelesen.

    aber, und das sollte jedem bewusst
    sein,sind im gutachterteam ärzte
    die schon vieles sehr sehr gut ein-
    schätzen können.
    nennt eure beeinträchtigungen.
    übertreiben bringt keine punkte.
    das geht eher nach "hinten" los
    und hilft nicht. also ehrlich bleiben

    Bsp:tumorerkrankung
    in der regel bekommt man bei einem
    bösartigen tumor ein s.g. 5 jährige
    heilungsbewährung und eine schwer-
    behinderung zuerkannt.
    nach 5 jahren wird diese automatisch
    zurückgestuft, da man davon ausgeht,
    das dann alles wieder ok ist.
    aber, hat derjenige noch folgen, die
    ihn beeinträchtigen, was das amt
    nicht wissen kann, muss man selbst
    einen erhöhungsantrag darauf stellen.

    oft fragt man seinem behandelnden
    arzt, wie er die erkrankung einschätzt.
    das ist sicher nicht verkehrt. noch
    besser, lasst euch vom arzt einen
    kuzbefund
    mitgeben.

    die bewertung wurde 2001 komplett
    noveliert.
    seit dem erfolgt die bewertung von
    erkrankungen und beeinträchtigungen
    nicht mehr einzeln.
    in den gutachterlichen grundsätzen,
    die die grundlage zur einschätzung
    sind, kann man sich "informieren".
    das ist aber nur die eine seite.
    weiterhin wird der antragsteller in
    seiner"gesamtheit" gesehen und
    bewertet.

    diese grundsätze werden immer
    wieder überarbeitet. so das ein GDB
    z.bsp. bei neueren erkenntnissen,
    besser werdenden behandlungs-
    methoden und ergebnissen durchaus
    verändert wird.
    Bsp : Knieprothese
    für eine gut sitzende und funktionie-
    rende TEP (totalendoprothese)wurde
    bis dahin ein GDB von 10 angenommen.
    mit überarbeitung der GU-Grundsätzen
    würde der GDB auf 5 abgesenkt.

    aber: wer einmal, wie im obigen
    fall angenommen ein GDB von 10
    bekommen hat, behält diesen.
    das amt überprüft diesen nicht
    nach einer neuen änderung der GU.

    u.u.wird dieser GDB z.bsp.bei einem
    erhöhungsantrag neu bewertet,
    wenn
    dies durch die antragstellung

    notwendig wird. das hängt von der
    antragstellung ab.
    solange sich an dem einmal
    bewerteten zustand nichts ändert
    bleibt der GDB unverändert.

    hat sich der gesundheitszustand
    im wesesentlichen verbessert,auf
    den man einmal ein GDB erhalten
    hat, ist man verpflichtet, dies dem
    amt mitzuteilen.

    es ist nicht vorgesehen, dass man
    zur festlegung des GDB einem
    gutachter vorgestellt wird.
    nur im ausnahmefall wird dies vom
    amt veranlasst.
    das könnte sein, die geschilderten
    einschrenkungen, beschwerden
    oder
    behinderungen weichen enorm

    von den vorliegenden befunden ab
    oder bei unklaren befunden oder
    solche befunden, die sehr selten
    sind und von der norm abweichen.


    die ärzte, die ihr benennt, werden
    nicht immer angeschrieben um
    ein befund an das amt zu geben.
    in der regel, werden nur bis zu
    3 ärzte um auskunft gebeten
    und das auch nur dann, wenn kein
    aktueller Befund mit eingereicht
    werden konnte.


    lasst euch nach möglichkeit bei
    der antragstellung wenn ihr das
    allein nicht schafft durch kompetente
    berater helfen.
    wie:
    -Schwerbehindertenvertreter und
    oder Betriebsrat
    -Vereine wie SOVD oder VDK
    ...


    wer fragen hat immer her damit

    sauri

    die beispiele sind nur genannt um
    den inhalt besser darzustellen.danke
     
    #35 26. Januar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2018
  16. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. Januar 2018
    Beiträge:
    189
    Ort:
    NRW
    @saurier da hätt ich gleich mal Fragen....
    Ich habe nach meiner Diagnose Fibro einen Antrag gestellt mit schilderung meiner Einschränkungen und 20% GdB erhalten. Nun wurde in einer Fachklinik für Schmerzen im November 17 noch eine Depression diagnostiziert. Ich habe darauf hin einen Verschlechterungsantrag gestellt, dort aber nicht erneut die Einschränkungen aufgezählt - hatte ich ja schon - sondern lediglich Fibromyalgie und Depression hingeschrieben und den ausführlichen Klinikbericht hinzugefügt.
    1. Frage, hab ich jetzt was falsch gemacht?
    Zur Zeit läuft eine weitere Diagnostik bzg. Rheuma. Sollte sich das bestätigen, wie geh ich dann vor?(2. Frage)
     
  17. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2014
    Beiträge:
    3.648
    Ort:
    Stade, Niedersachsen
    Moin
    Saurier.. vielen Dank für diese tolle ausführliche Information

    Danach habe ich bis jetzt alles richtig gemacht.
    Ich will auch nicht mehr als, als mir zu steht.
    Ein grad 50 wäre für mich wirklich sehr hilfreich. Die 5 Tage Sonderurlaub würden es mir erleichtern, trotz der Erkrankungen im Job zu bleiben.
    Da ich nicht glaube, dass ich meine Arbeit bis zur vollen Altersrente schaffen kann (ich habe zur Zeit eine Minderleistung vom intergrationsamt, die mich so zusagen rettet) setze ich meine Hoffnungen auf die Möglichkeit, mit dem grad 50 ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen zu können.
    Da liegt meine Motivation.
    Wenn der Antrag /Widerspruch jetzt positiv bewertet wird, wäre ich sehr erleichtert.

    Man wird sehen

    Ich glaube, dass es vielen Usern hier so ergeht.
    Ich wäre wirklich lieber gesund, als um diese Hilfen zu bitten.
    Ich war bis zum Beginn der Erkrankung immer gesund (die Migräne hatte ich gut im Griff ) ich habe sehr lange gebraucht, um zu begreifen, dass ich nicht mehr so leistungsfähig bin, dass mein Körper, und leider auch meine Psyche, mehr Ruhe und Pausen brauchen.
    Seit dem kämpfe ich jeden Tag mit den Alltagsherausforderungen.
    Ich habe nicht vor, mich in unserem sozialen Netz auszuruhen. Ich will in meinem Rahmen leistungsfähig bleiben. Und dazu brauch ich Hilfe.

    Ich wünsche euch allen ein schönes, erholsames Wochenende

    Lieb geknuddelt
    Tusch
     
    Hibiskus14 und Illyria gefällt das.
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    ihr lieben,
    och wat fürn glück-ich hab es geschafft
    mein neuen läpi freizuschalten ;-)

    mir ist das sehr wohl klar, dass jeder hier
    seine interessen durch die landesämter
    vertreten sehen möchte.
    auf keinen fall, sollt ihr das so verstehen,
    dass ihr bettelt oder eure anträge nicht
    rechtens sind.
    letztenendes ist das recht auf eine
    anerkannte behinderung schließlich ein
    verbrieftes recht und nichts um was man
    betteln muss.
    grosses problem wohl, dass die flut der
    antragstellungen immer größer wird und
    die ämter somit kaum noch hinter her
    kommen.

    so bleiben ggf. die anträge derer, die
    bereits in rente sind hinten dran.
    samuro und Tusch ich schreibe euch.

    sauri
     
  19. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Saurier,
    Das ist eine Menge Input, die du da gegeben hast.
    Wann auch immer eine Antwort vom VA kommt, ich rechne mal nicht vorm Sommer, denke ich nicht das ich höher eingestuft werde, nachdem was ich so gelesen habe. Für mich wäre es wichtig gewesen, dass sie mein Rheuma mit rein nehmen. Das haben sie nicht und ich habe so das Gefühl, dass sie meine Beschwerden einfach "aufteilen" zwischen Fibro und orthopädischen Erkrankungen, obwohl ich mit Cortison und MTX behandelt werde und schon das MTX eine Herausforderung ist.
    Eine Gleichstellung konnte ich nicht beantragen, weil ich knapp unter der geforderten Wochenarbeitszeit bin - offiziell. Eigentlich arbeite ich mehr und habe viele Überstunden. Ich wäre einfach nur froh etwas mehr Urlaub zu haben - und es wäre hilfreich gewesen die 50 für unseren Autokauf zu haben, da hätte es nochmal einige Prozente vom Händler obendrauf gegeben - aber Spaß beiseite, Ernst komm raus.
    Wie ist das mit der Rente? Ich hab mit 61 meine 45 Jahre voll, darf also ganz offiziell ohne Abzüge mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Helfen mir 50 um früher zu gehen ohne Abzüge. Wie Tusch schon schreibt:
    Ich will nichts geschenkt, aber ich kann mir im Moment nicht vorstellen bis zum Schluss durchzuhalten.

    Ich wünsche Allen einen schönen Abend

    Mummi
     
  20. Eumel2

    Eumel2 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    26. Juni 2013
    Beiträge:
    4.643
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Hallo Mummi, soweit mir bekannt, kann man mit einem GdB von mindestens 50 und 35 Jahren Versicherungszeit 2 Jahre eher in Rente gehen.......aber soweit ich weiß, bekommt man doch ab einem gewissen Alter regelmäßig einen...wie heißt das...Versicherungsverlauf oder Kontoauszug? des Rentenversicherungsträgers, darin wird alles eigentlich alles genauestens beschrieben.......mit den Versicherungsjahren und den möglichen Rentenbeginn, auch im Falle einer Schwerbehinderung.

    Ich wünsche eine gute Nacht und einen guten Start in die neue Woche.
    LG Eumel
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden