GdB 30

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Mummi, 17. April 2017.

  1. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo,

    ich habe eine Frage an euch. Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Jetzt, in der Osterwoche, kam der Bescheid.
    Sie haben mir ab Antragstellung einen GdB von 30 genehmigt. Unbefristet.

    Was mich wundert ist, dass sie weder vom Hausarzt noch vom Rheumatologen Befunde angefordert haben.
    Von den Orthopäden kann ich nichts sagen, da ich schon lange bei keinem mehr war.
    Außerdem haben Sie meine rheumatische Erkrankung gar nicht mit rein genommen und die beeinträchtigt mich genau so viel wie alles andere.
    Die ganzen Beschwerden die man halt mit Rheuma so hat. Das brauch ich euch ja nicht zu erklären.
    Die Müdigkeit, die Morgensteifigkeit, MTX, das ich nur als Tablette vertrage obwohl die Spritze besser half, mit Kopfschmerzen und Übelkeit, sowie Durchfall als Nebenwirkung.
    Soll ich nun Widerspruch einlegen? Es war mein Erstantrag und ich hab keine Ahnung was ich tun soll.
    Gleichzeitig hab ich Probleme auf der Arbeit. Meine Stelle fällt weg und ich hab Angst vor Kündigung.
    Ein GdB von 30 könnte einen gewissen Schutz ab jetzt bieten. Wenn ich Widerspruch einlege wäre er z.Zt. nicht existent. Hätte ich Chancen Auf 50 und
    wie lange dauert so ein Verfahren. Sind 50 sicherer für den Arbeitsplatz?

    Ich wäre froh wenn ihr mir eure Erfahrung schildern könntet.

    Danke und frohe Ostern

    Mummi
     
  2. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Hi Mummi,
    versuch es mit dem Widerspruch und mache nochmals auf das Rheuma aufmerksam. Wenn nicht schon geschehen, kopier dir noch mal die Schweigepflichtsentbindung und trage dort dden Rheumatologen ein. Außerdem solltest du die Befunde (Briefe/Laborergebnisse/Rehaberichte) vom Rheumatologen deinem Widerspruch beifügen. Dazu schreibe aussagekräftig, was du wegen Müdigkeit, mentaler und körperlicher erschöpfung im Gegensatz zu gesunden Menschen auf Dauer nicht erledigen kannst. Bei einer Kollagenose mit Medikamenten und Nachweis kann man gut auf 50 GdB kommen.

    Ich drück dir die Daumen
    Clara
     
  3. sternschnuppe84

    sternschnuppe84 Mitglied

    Registriert seit:
    8. Januar 2014
    Beiträge:
    106
    Hallo,

    du kannst auch zusätzlich Akteneinsicht anfordern. Dann siehst du was denen wirklich vorlag.
    Mein Widerspruch dauerte nicht lang, ein paar Wochen dann kam der Abhilfebescheid mit der Bewilligung von GdB 50 (vorher wurde mir 40 bewilligt). Hatte das ganze allerdings an den VDk abgegeben, weil ich nicht die Energie hatte mich selbst darum zu kümmern.
    Zu verlieren hast du ja nichts.
    Mit den 30 kannst du ja parallel eine Gleichstellung beantragen, falls es mit 50 nichts wird hättest du zumindest das. Soweit ich informiert bin hilft das schon im Bezug auf Kündigungsschutz. Allerdings heißt das alles leider tortzdem nicht, dass man nicht gekündigt werden kann. Es ist nur für den Arbeitgeber schwieriger.

    sternschnuppe
     
  4. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Clara, Sternschnuppe,

    danke für die prompte Antwort.
    Ich bin mir einfach unsicher. Leider bin ich seronegativ, aber so was von total.
    Die Diagnose vom Rheumadoc, reaktive Arthritis mit immunologischer Beteiligung wurde in der Reha bestätigt und ergänzt durch Differentialdiagnose undifferenzierte Kollagenose.
    Ich hab immer mal wieder Entzündungen in den Gelenken, Sehnen. Witzigerweise immer beidseits. Meine ANA Werte sind erhöht.
    Ich bin auch im VdK. An den hab ich gar nicht mehr gedacht.
    Ich denk ich geh dort hin. Sollte ich dafür sorgen, dass auch die orthopädischen Befunde mal wieder auf dem neuesten Stand sind.

    Ciao ihr beiden

    Mummi
     
  5. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Sternschnuppe,

    ich nochmal. Ich dachte wenn ich Widerspruch einlege, wären die 30 sozusagen bis zu einer neuen Feststellung, nicht existent?

    Ciao

    Mummi
     
  6. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    19. Februar 2006
    Beiträge:
    1.197
    Ort:
    Haiger
    Hallo Mummi,
    die bisher bewilligten 30% bleiben auch bei einem Widerspruch bestehen.
    Fordere auf jeden Fall Akteneinsicht! Damit hat der VdK dann auch schon eine bessere Ausgangsbasis. Üblicherweise versucht das Versorgungsamt es erst mal mit einer niedrigen Bewertung. und wenn Du eine undifferenzierte Kollagenose hast, steht das Rheuma doch fest. Denn diese Kollagenose gehört zum rheumatischen Kreis.
    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Erfolg hast.
    Schlumpfine
     
  7. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Danke Schlumpfine,

    ich dachte bei einem Widerspruch sei auch der vorherige Bescheid aufgehoben.

    Wie beantragt man denn Akteneinsicht und wo?

    Die Diagnose entz. Rheuma steht seit 2009, bestätigt d. d Reha 2013.
    Das ist soweit klar. Ich frag mich nur wie die überhaupt zum GdB kommen.
    Ich hab keine Befunde beigelegt. Wollte das den Ärzten überlassen. Aber die wurden gar nicht gefragt.

    Ciao

    Mummi
     
  8. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo Mummi,

    Du kannst Dir Kopien Deiner Unterlagen an der Stelle (Amt, Behörde etc.) anfordern welche Deinen Antrag bearbeitet. Da kannst Du dann sehen, welche Unterlagen und Berichte ihnen zur Begutachtung vorlagen oder nicht.

    Ich würde das bei einem Widerspruch auf jeden Fall machen, bei mir sind mal Ärzte angeschrieben worden, bei denen ich nie in Behandlung gewesen bin, ergo haben diese dann den leeren Auskunftsbogen zurückgeschickt, welcher fein säuberlich und ohne das zu hinterfragen vom (damalig zuständigen) Versorgungsamt abgeheftet wurde.:o

    Viele Grüsse vom
    Käferchen
     
  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hab über den SovD Widerspruch eingelegt und noch einmal die Auflistung der Beeinträchtigungen dazugelegt. Wenn ich mich recht erinnere, hat mein Hausarzt auch noch was dazu geschrieben. So wurden aus 30 dann 50.
    Versuch es auf jeden Fall, oft klappt es.
     
  10. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Käferchen ( knuffiger Name ),
    Hallo Maggy,

    ich hab beim VdK angerufen, war ne gute Idee Maggy, und denen die Sachlage geschildert. Mir wurde empfohlen nochmals den Rheumatologen zu kontaktieren.
    Ich soll nachhören welchen GdB er sich für meine Erkrankungen, hier die reaktive Arthritis, vorstellen kann. Wenn er meint die 30 seien realistisch, soll ich es erst mal so stehen lassen und eventl. in einem halben Jahr nochmals "nachkarten". Sonst soll ich den Widerspruch erst mal selbst einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt und dazu schreiben, dass die Begründung vom VdK nachfolgt. Ich hab nämlich erst am 17.05. einen Termin beim VdK bekommen können. Die werden wohl zur Zeit "überrannt" .
    Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, sind die 30 tatsächlich obsolet. Mit meiner quasi Ablehnung wird der Bescheid aufgehoben.
    Bis zu einer neuen Entscheidung dauert es bei uns zur Zeit wohl bis zu einem Dreiviertel Jahr .
    Wegen meiner gefährdeten Arbeitsstelle wäre das für mich zu spät.
    Ich hab also jetzt meinem Rheumadoc alles per Fax geschickt und hoffe bis nächste Woche Antwort zu haben.
    Dann gehts weiter.

    Ich wünsche euch eine gute Nacht

    Mummi
     
  11. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    19. Februar 2006
    Beiträge:
    1.197
    Ort:
    Haiger
    @ Mummi
    hmmmm, das kann ich so nicht nachvollziehen, dass der Bescheid dann aufgehoben ist. Mir hat die Sachbearbeiterin vom Versorgungsamt gesagt, dass der Grad erhalten bleibt. Sie hat gesagt, dass der nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann. Und ich habe meine Akteneinsicht auch bei denen gestellt. Und wie gut das war, denn der Arzt hatte tatsächlich 3 Jahre alte Befunde geschickt, aber keine neuen! Schriftlich habe ich gleichzeitig den Widerspruch eingereicht. Und dann hat auch mir der VdK geholfen!
    Auch meinem Mann hat man gesagt, dass der einmal gewährte GdB bestehen bleibt, wenn er Widerspruch einlegt, oder bei ihm wohl eher einen Verschlechterungsantrag stellt.
    Ich hoffe dass man Dir schnell helfen kann!
     
  12. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Schlumpfine,

    da da weiß ich ja jetzt auch nicht.Die Dame am Telefon beim VdK gab mir die Auskunft das der GdB 30 wegfällt wenn ich Widerspruch einlege.
    Allerdings war sie selbst keine Rechtsanwältin. Vielleicht stimmt es ja gar nicht?
    Mein Doc hat sich noch nicht geäußert. Ich denk das kommt dann nächste Woche - hoff ich zumindest. Vielleicht hab ich einfach die Rheumasymptome auch nicht genügend geschildert. Sollte man wirklich alles aufschreiben.
    Müdigkeit, Morgensteifigkeit, Unfähigkeit Flaschen, Gläser zu öffnen usw. usw.?
    Je länger ich nachdenke desto unsicherer werde ich mit dem Widerspruch .
    Ich hab ja auch Migräne und die wurde mit 10 bewertet. Das entspräche laut Tabelle leichter Migräne mit 1 Anfall pro Monat. Ich hab aber im Schnitt drei Anfälle und da müsste dann auch höher bewertet werden.
    Ach ich weiß auch nicht.

    Ich grüß dich Schlumpfine

    Mummi
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Bis ein neuer Bescheid da ist, ist der alte gültig. Punkt.
    Natürlich musst du sämtliche Beeinträchtigungen haarklein auflisten, woher soll der Sachbearbeiter sonst wissen, wie es dir geht? Diagnosen alleine reichen nicht.
    Schreib erstmal den Widerspruch, damit die Frist gewahrt bleibt, und die Auflistung schickst du nach. Schreib gleich in den Widerspruch mit rein, Begründung folgt.
    Je mehr du aufschreibst, desto besser. Das geht oft schon los mit dem Aufstehen, Zahnpastatube aufschrauben, anziehen, oder was gerade zutrifft. Und zwar ALLES! Einschränkungen/Beeinträchtigungen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Z. B. dass die sozialen Kontakte flöten gehen, weil man nicht aus dem Haus kommt, etc. Auch wenn dir das Eine oder andere vielleicht zu unwichtig erscheint, so sind es doch alles Puzzleteilchen, die das Ganze ausmachen.
     
  14. Mummi

    Mummi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Februar 2007
    Beiträge:
    430
    Hallo Maggy,

    komm ich knutsch dich mal . Jetzt hast du mir mit dem ersten Satz aber gegeben - und das hat gutgetan . Ich geh jetzt mal von der Nachdrücklichkeit her davon aus, dass du genau weißt wovon du sprichst und vertraue dir.
    Ich werde den Widerspruch machen. So wie du es geschrieben hast, so hatte ich es eh vor und so wurde es mir auch vom VdK geraten. Die werden den Widerspruch dann auch einreichen. Mit Sicherheit haben die die besseren Nerven . Ich werde auch alles aufführen, jede Kleinigkeit, zumindest was mir ein- und auffäll.
    ..... und ich werde euch auf jeden Fall berichten! Schon um eventl. anderen Usern den Weg dahin zu zeigen - z.B. das Prozedere, was auf sie zukommt etc..

    Also nochmals danke an euch. Ihr habt mir den Rücken gestärkt.
    RO ist einfach für Rheumis hilfreich.

    Ciao und Gute N8

    Mummi
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hab meine 50 auch erst nach dem Widerspruch bekommen. Also ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Schreib mal noch mit dazu, dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Ist mir grad so eingefallen.Ich wünsche dir viel Erfolg!
    Jetzt darfst du mich auch wieder loslassen. :laugh:
     
  16. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    19. Februar 2006
    Beiträge:
    1.197
    Ort:
    Haiger
    Hallo Mummi,
    auch ich habe meine 50 nicht auf Anhieb bekommen.
    Nur die 80 mit Merkzeichen G für gehbehindert haben auf Anhieb geklappt. Allerdings ist da nun die Lungenfunktionsstörung höher bewertet als das Rheuma.
    Du schreibst das die Migräne nur mit 10 bewertet ist. Das ist nicht maßgebend, denn die einzelnen Grade werden nicht zu einer Summe addiert, sondern die Erkrankung, die als am schlimmsten eingestuft wird, gibt den Ausschlag!
    Viel Erfolg
    Schlumpfine
     
  17. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Januar 2013
    Beiträge:
    1.267
    Ort:
    Münsterland
    Wenn man Widerspruch gegen den Bescheid einlegt, bleibt der Bescheid so lange gültig, bis es entweder einen Widerruf, eine Aufhebung oder einen Abhilfebescheid gibt oder der Widerspruch als unbegründet abgewiesen wird.
    Die Erteilung eines GdB ist ein Verwaltungsakt, gehört somit ins Verwaltungsrecht, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__43.html
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Mein Reden ;).
     
  19. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Januar 2013
    Beiträge:
    1.267
    Ort:
    Münsterland
    Jepp :), manchmal ist es gut, das Ganze mit dem Gesetzestext und/oder Paragrafen zu untermauern bzw. untermauern zu können, sonst kommt wieder einer, der sagt, "ja, aber ..." ;)
     
  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Siehste, ich komm aus der Verwaltung, deshalb war mir das klar. Recht du hast. :D
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden