Krankengeld ausgegliedert

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Huhu, 30. Januar 2017.

  1. roco

    roco Guest

    hallo Huhu

    du hast das recht, das gutachten beim med. dienst anzufordern. dir steht teil A und teil B zu ... das amt bekommt aber nur teil B - wo nur die einschränkungen drín stehen dürfen, keine diagnosen.

    ruf beim med. dienst an und frag nach, wann du dir das gutachten (in kopie) abholen kannst. ausweis und bissl geld (für die kopien) mitnehmen. dann wirst du wissen, warum die nahtlosigkeit abgelehnt wurde...
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich hab das Gutachten damals nicht gekriegt...

    Sag mal Huhu, hast du eigentlich einen Rentenantrag gestellt? Wenn ja, dann MÜSSEN die zahlen.
     
  3. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Guten Morgen zusammen,

    ja, ich habe einen Rentenantrag gestellt.
    Wer muss dann zahlen?

    Ich habe noch eine Frage, die mich die halbe Nacht nicht hat schlafen lassen vor Sorgen: bin ich momentan krankenversichert? Wenn ich jetzt aus allem raus bin und nach 6 Wochen aus dem ALG I draußen bin (was etwa Mitte März war). Oder sollte ich mich gleich freiwillig versichern, damit es keine Lücke gibt?

    Liebe Grüße,
    Huhu
     
  4. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Ich habe gerade mit meiner Krankenkasse gesprochen und ich bin noch bis zum 24.04. versichert anscheinend.
    Ich hoffe, ich habe diesmal eine richtige Aussage bekommen.

    Ich mache mir solche Sorgen, dass ich am heulen und zittern bin.
     
  5. roco

    roco Guest

    bei der KK gibts eine 4-wöchige nachversicherung, also diese aussage der KK könnte stimmen, je nachdem, zu wann die AfA dich abgemeldet hat.

    wenn die KK bei dir den 24.4. sieht, dann bist du ja schon um den 28.3. bei der AfA abgemeldet worden? wer will denn da deinen krankenschein haben? und was sollst du dann am 19.4. bei denen als abgemeldeter...

    geh da hin und kläre, ob du nun bei der AfA abgemeldet bist, oder warum die KK nur eine versicherung bis 24.4. sieht... das ist sehr suspekt...

    @ maggy: du hast das recht auf dein gutachten... schau mal hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html

    und nein, die AfA MUSS nicht zahlen, bloss weil ein rentenantrag gestellt ist.

    nach aussteuerung stellt man einen antrag auf ALG1 nahtlosigkeit. stellt sich im antrag mit seinem restleistungsvermögen dem arbeitsmarkt zur verfügung (muss man, weil man zumindest fiktiv dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss) ... die AfA fordert auf, einen rentenantrag zu stellen, wenn das noch nicht geschehen ist. und DANN... muss sie ein gutachten anfertigen lassen um das restleistungsvermögen festzustellen.
    der gutachter stellt dann fest:

    • unter 3 stunden arbeitsfähig - fiktive verfügbarkeit - ergo ALG1 nahtlosigkeit
    • über 3 stunden arbeitsfähig - faktische verfügbarkeit - ergo normales ALG1 und pflicht zu bewerbungen und arbeitsantritt ... evtl noch mit iwelchen einschränkungen - oder krankenschein und damit nach 6 wochen raus aus dem bezug ALG1
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Was mir grad durch den Kopf gegangen ist - du hast doch nur telefonisch mitgeteilt, dass du krankgeschrieben bist und der Sachbearbeiter hat dir genauso telefonisch gesagt, dass du raus bist. Gültig wird das Ganze doch sowieso erst dann, wenn du einen Aufhebungsbescheid kriegst.

    Wenn du einen Rentenantrag laufen hast, ist das Jobcenter verpflichtet, aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung zu zahlen, zumindest bis der Bescheid der Rentenversicherung da ist.

    Mir scheint, du machst gerade genau das mit, was ich mit dem Jobcenter auch durchgemacht habe.
    Geh auf jeden Fall zum Anwalt, einen, der sich mit Sozialrecht auskennt! Der wird sicher ein Schreiben aufsetzen und aus meiner Erfahrung wird es dann so sein, dass das JC ne Kehrtwende machen wird.
    Ich hab damals, nachdem mein Anwalt eingeschaltet war, auch plötzlich eine Einladung zur persönlichen Begutachtung bekommen und da war nach 2 Minuten klar, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Der Gutachter hat dann ein neues Gutachten zu meinen Gunsten ausgestellt und dann hat es auch nicht mehr lange gedauert, bis ddr Bescheid der DRV da war.

    Fazit: sofort zum Anwalt! Alleine bist du gegen diesen Apparat machtlos.

    Meine Nerven sind damals auch am Boden gewesen, ich weiß also genau, wie es dir gerade geht. Aber du bist dem Ganzen nicht hilflos ausgeliefert, du kannst dich wehren. Viel Erfolg!
     
  7. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Ich weiß leider erst seit Freitag, dass ich draußen bin, da erst seitdem das Gutachten anscheinend feststeht.
    Die Krankmeldung habe ich mir kurz zuvor bei meinem Arzt ausstellen lassen.
    Ich wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass ich nicht von der Nahtlosigkeit​ erfasst bin.

    Aber in dem Schreiben der AfA steht, dass ich trotzdem weiterhin meine Krankmeldung bringen soll und das ich meinen Arzt informieren soll, dass ich für die Arbeiten laut Gutachten (welches mir nicht vorliegt) geeignet sei. Ich kann ihn also gar nicht informieren.
    Das finde ich sehr verwirrend. Einerseits draußen, andererseits steht in dem Schreiben, dass ich für Arbeiten außerhalb meiner jetzigen Arbeitsstelle geeignet sei, andererseits soll ich Krankmeldungen bringen und laut Telefonat bin ich komplett draußen und man wollte mir sogar meinen Termin streichen, an dem ich das Gutachten bekomme.

    Das ist die Sache, bei der ich wirklich im Zweifel bin, ob ich jetzt nur noch falsch handeln kann.

    Man hat mir auch am Telefon gesagt (AfA), dass ich schon seit Mitte Januar Geld beziehe, obwohl das erst seit Mitte Februar der Fall ist und auch die Krankenkasse hat mir vorhin bestätigt, dass ich erst seit Mitte Februar über die AfA angemeldet sei.

    Ich werde mich morgen mit einem Anwalt in meiner Nähe in Verbindung setzen (zuvor war das der telefonische Kontakt mit einem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung) und mit ihm das durchsprechen.

    Es ist wirklich zum heulen. Ich weiß nicht mehr, welchen Schritt am Sinnvollsten ist (außer natürlich der zum Anwalt).

    Liebe Grüße und danke euch!
    Huhu
     
  8. roco

    roco Guest

    für die nahtlosigkeit ist nicht das jobcenter (ALG2) zuständig, sondern die AfA - früher arbeitsamt (ALG1) und die müssen nicht nur aufgrund des rentenantrags zahlen, sondern aufgrund des gutachtens des med. dienstes der AfA, wie ich oben schon ausführte...

    ALG2 ist etwas ganz anderes und auch die müssen nicht zahlen, wenn deren gutachter keine erwerbsfähigkeit länger als 6 monate feststellt, die können dich dann zum sozialamt abschieben.
     
  9. roco

    roco Guest

    als erstes:

    morgen ist die AfA auf, du gehst da hin und nimmst zeit mit.

    dann machst du dir ´jetzt ein schreiben fertig:

    1. leistungsbezug beendet: (kästchen) ja - (kästchen) nein
    2. wenn ja, seit wann: (datum eintragen lassen)
    3. Krankenscheine sind einzureichen (kästchen) ja - (kästchen) nein
    4. termin am 19.4. ist einzuhalten (kästchen) ja - (kästchen) nein

    dieses ding soll dir entweder der empfang oder dein SB ausfüllen, abstempeln und unterschreiben. will der nicht, verlangst du den dienststellenleiter, du hast ein recht auf umfassende und verständliche information.

    und dann sieht dein anwalt weiter...
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich weiß nur, wie das damals bei mir gelaufen ist und welche Aussagen ich damals bekommen habe und da hieß es definitiv, dass, sollte ein Rentenantrag gestellt sein, das Jobcenter zur Zahlung verpflichtet ist! In diesem Tenor hat auch mein Anwalt sein Schreiben verfasst und das JC hat umgehend eingelenkt.
     
  11. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Und ich würde auch auf gar keinen Fall noch etwas selber ausfüllen oder einreichen, bevor sich der Anwalt damit befasst hat!!!
    Ein falsches Kreuzchen, ein falsches Wort und man hat sich seine Grube selbst geschaufelt.
     
  12. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Danke nochmal für eure Hilfe.

    Ich habe für mich entschieden, dass ich alles einem Anwalt übergeben werde.
    Ich kann einfach nicht mehr.

    Liebe Grüße, Huhu
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Du wirst sehen, dass es dir gleich besser geht, sobald der Anwalt die Sache übernommen hat. Unsereins ist doch mit sowas auch überfordert. Wir haben als Laien keine Ahnung und keinen Durchblick. Du machst das genau richtig. Viel Erfolg!
     
  14. roco

    roco Guest

    sorry ... aber im moment kannst du deinem anwalt ja nicht mal mit bestimmtheit sagen, ob du nun im ALG1 bezug bist oder nicht...

    also auch nicht, ob du dich jetzt um ALG2/sozialhilfe kümmern musst oder nicht...

    zumindest DAS würde ich vorher persönlich klären, da wie gesagt, telefonische aussagen nicht beweissicher sind.

    mit was soll der anwalt arbeiten?

    aber bitte, ganz wie du meinst...
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Der kann aber zumindest beraten und gegen die Ablehnung der Nahtlosigkeitssache Widerspruch einlegen.
     
  16. Eins verstehe ich hier nicht ganz(vll. habe ich es auch falsch verschanden). Aber wieso konnte eigentlich überhaupt ALG1 bezogen werden? Wenn ich es hier richtig verstanden habe, besteht doch noch ein Arbeitsverhältnis, also keine Arbeitslosigkeit.

    Und Huhu wenn es nicht so läuft wie hoffst beim Anwalt. Dann wird wird nichts anders übrig bleiben als ich ALG2 zu melden. Dann bekommst gut zumindest ein wenig Geld und bist Krankenversichert.
    Und versuche es nicht zu nah an dich ran kommen zu lassen.Es kostet nur Kraft und bringt ein nicht weiter.Ich weiß selber wie es ist und wie fertig es ein machen kann. Bei mir war es ein wenig anders. Bin aber auch durchs System gefallen. War in Schulische Ausbildung und unter 25 Jahren. Würde Krank musste meine Ausbildung abbrechen, was mir selbst sehr weh tat. Ich habe die gerne gemacht. Ich hatte aber kein Arzt der mir geglaubt hat, das ich überhaupt was habe. Also auch keine Anspruch auch Grundsicherung, auch keine AU. ALG2 konnte ich auch nicht beziehen wiel unter 25 Jahren und bei mein Eltern wohnte. War nur noch Krankenversichert weil die KK so großzügig war unter bis zum 25 Lebensjahr bei mein Eltern Versichert bleiben konnte.
    Bin also dann mit 25 in den ALG2 sumpf gelandet ohne das ich als Krank zählte. Krankheit wurde erst eine ganze zeit später festgestellt. Ich konnte in den mittlerweile 8 Jahre einigen deswegen durchmachen(ob nicht die Erkrankung schon schlimm genug ist). Leider wird mir grade die zeit wo mir keiner Gelaubt wurde, das ich was habe, letztes Jahr noch zum großen nachteil. Ich hatte versucht, Rente zu beziehen, was aber nur rückwirkend ging(weil seit den letzten Jahren nichts eingezahlt wurde).
    Leider habe ich und bekomme ich kein beweiß das ich schon damals Krank war. Es könnte nur ein Arzt das bescheinigen, der damit aber ein Ärztefehler zugeben. Also konnte ich vergessen. Und AU hatte ich auch eben in der Zeit nicht.
    Die ganze zeit von damals wird mir selber heute noch zum Nachteil.
    Heute, ich weiß selber nicht richtig wie ich raus kommen soll, beziehe ALG2 aber aktuell Krankgeschrieben. Aber ewig geht das so auch nicht weiter. Für Grundsicherung sehe ich auch schwarz und habe auch nicht die Kraft den harten weg im Moment zu gehen. ich lasse es im Moment so laufen und hoffe, so lange wie möglich von den in ruhe gelassen zu werden, bis hoffentlich bei mir mal eine Wunderheilung eintrifft. Ich halte das so auch Gesundheitstechnisch so auch für das beste für mich. ich habe durch einiges ganz schön was durch gemacht (Ärzten, ARGE, GDB und DRV). Es hat schon einige macken bei mir verursacht und bin mir sicher auch meine Erkrankung um einiges verschlechtert. Ich war auch zeitweise am ende. Mache den gleichen Fehler nicht wie ich und lasse dich davon so fertig machem. Irgendwie geht es immer weiter. Hatte auch schon Punkte, wo ich keine Lösung sah, aber Irgendwie fand sich doch eine Lösung.
     
  17. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Könnte von mir sein deine Beschreibung.
    Ich bin auch 2005, da war ich 26, ALG2 Empfänger geworden. Und bin auch erst nach Jahren diagnostiziert worden.
    Rente abgelehnt. Widerspruch ebenfalls abgelehnt.
    Jetzt habe ich um einen Termin gebeten um wenigstens eine Gemeinwohlarbeit für 3-4 Std am Tag machen zu können. Das wäre für mich ein Lichtblick.
    Möchte auch wieder versuchen zu arbeiten. Allerdings benötige ich echt seichte Bedingungen...
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Da ist meiner Meinung nach ein dicker Fehler im System. Es gibt die Auswahl arbeitswillig oder nicht. Arbeitswillig aber nicht fähig hab ich auf den Anträgen vermisst...

    Ich hatte damals ja meinen festen Arbeitsplatz, war aber durch die lange Erkrankung ausgesteuert. Die Mitarbeiterin des SovD hatte mir gesagt, ich müsse mich dann beim Jobcenter melden, um weiter Geld beziehen zu können.
    Laut der Anträge musste ich mich ja zwangsläufig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, obwohl ich genau wusste, dass ich das nicht kann.
    Leider hatte die SovD Dame nicht gesagt, dass ich besser erst einen Rentenantrag stellen sollte wegen der Nahtlosigkeitsregelung. Das hat mir schon den ersten Ärger eingebracht.
    Ich habe den Antrag aber zügig auf den Weg gebracht und das JC auch darüber informiert.

    Ich weiß nicht, wie oft ich beim Jobcenter gesessen habe.... Die Sachbearbeiterin wurde nicht müde, mich immer wieder darauf hinzuweisen, dass ich laut ärztlichem Gutachten arbeitsfähig bin, worauf ich jedesmal wieder sagen musste, dass das nicht stimmt. Dieses Gutachten war, wie üblich, ohne Ansehen der Person erstellt. Das heißt, dieser Mensch hat mich nie gesehen und ich weiß auch immer noch nicht, wie er zu der Annahme gelangt ist, denn selbst auf dem Rehabericht stand 'arbeitsunfähig'.

    Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet hatte, bekam ich auch endlich den von mir schon ewig gewünschten Termin zur persönlichen Vorstellung beim Gutachter, der mir nach 2 Minuten schon sagte, das Thema wäre durch und ich wäre definitiv NICHT arbeitsfähig. Warum also nicht gleich die persönliche Begutachtung?? Das hätte Zeit und Nerven geschont!

    Die ganze Geschichte zu erzählen, würde hier den Rahmen sprengen, daher mein kurzes Fazit aus der Sache: alleine ist man verraten und verkauft, meine Nerven waren am Boden (und es hat wirklich seeehr lange gebraucht, bis ich meine innere Mitte so halbwegs wiederhatte) und ohne die Unterstützung eines Anwalts hätte ich nichts erreichen können.

    Ich bin der Meinung, dass es für Leute wie uns gesonderte Anträge geben müsste. Damit wäre meine Sachbearbeiterin auch glücklicher gewesen. Sie sagte mir damals auch ganz klar, dass sie schon Fälle wie mich gehabt hat, sie auch wirklich Verständnis für die Situation hat, aber eben nicht anders handeln und entscheiden kann, weil eben Unsereins irgendwie nicht im System vorgesehen ist und wir durchs Netz fallen. Da ist meiner Meinung nach der Gesetzgeber gefordert, etwas zu ändern.

    Ganz schlimm finde ich das für Leute wie z.b.Vanessa,die noch jung sind und das ganze Leben vor sich haben, die Zukunft mehr als unsicher ist... Ich hab ja immerhin meine 35 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt, mir fällt es nicht schwer, für den Rest meines Lebens zuhause zu sein und nicht mehr arbeiten zu gehen.
    Als wenn man durch die Erkrankung nicht schon genug zu tun hat, wird Einem auf Behördenseite noch ein Stein nach dem anderen vor die Füße gerollt. Und das gehört dringend geändert!
     
  19. roco

    roco Guest

    welchen harten weg meinst du zur grundsicherung?

    der ist ganz leicht... aber erst mal hast du ja ruhe beim jobcenter...

    wenn die irgendwann deine AU´s nicht mehr akzeptieren wollen, dann schicken die dich zum gutachter. sieht der dich länger als 6 monate nicht erwerbsfähig wirst du in die sozialhilfe/grundsicherung "verschoben" ... bis auf den niedrigeren vermögensfreibetrag von 5000€ hast du in der sozialhilfe keine nachteile, bekommst das selbe geld. nur wenn du ein paar stunden arbeiten würdest, dann hättest du weniger geld davon als in ALG2 ... aber diese grundsicherung nehmen echt meist nur leute, die eh nicht arbeiten können.

    wenn ich wüsste, das ich nicht mehr arbeiten kann, meine ärzte hinter mir stehen, dann würde ich einen rentenantrag stellen. auch wenn einem keine rente zusteht stellen die dort aber die erwerbsfähigkeit/erwerbsunfähigkeit fest. und mit dieser erwerbsunfähigkeitsbescheinigung ohne leistungsbezug (rente) landest du auch in der sozialhilfe/grundsicherung und hast deine ruhe. keine EGV, keine bewerbungen, keine krankschreibungen mehr nötig...

    was also für einen kampf meinst du?
     
  20. roco

    roco Guest

    und dir noch mal... das jobcenter ist nicht für die nahtlosigkeit zuständig!!! nach aussteuerung, erst recht mit arbeitsplatz aber krank, geht man zur AfA (früher arbeitsamt) und beantragt ALG1-nahtlosigkeit
    im jobcenter kriegst du nur ALG2/Hartz4 - kein arbeitslosengeld, auf das du anspruch hast, weil du dafür versicherungsbeiträge gezahlt hast, auch während des krankengeldbezuges und das meist sehr viel höher ist als ALG2.

    nur weil der SovD dir mist erzählt hat (ich warne in fällen von nahtlosigkeit immer vor diesen sozialverbänden, die haben KEINE ahnung und davon ganz viel) musst du jetzt aber nicht jedem erzählen, das bei dir alles richtig lief (mit dem weg zum jobcenter- der ist und bleibt FALSCH). soll anderen der selbe murks geschehen wie dir?
     
    #80 10. April 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. April 2017
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