Reha Entlassungsbrief ??

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von frieda89, 25. Januar 2017.

  1. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    Ich war zur Reha und in dem Bericht steht, das ich für meinen Beruf nur noch unter 3 Stunden Arbeitsfähig bin, aber für den restlichen Arbeitsmarkt über 6 Stunden voll Arbeitsfähig.
    Mit Empfehlung Reha Beratung und eventuell Umschulung.
    Ich bin Arbeitsunfähig in die Reha gefahren und wurde Arbeitsfähig entlassen.
    Ich war nächsten Tag dann beim Arbeitsamt und hab mich arbeitslos gemeldet, weil ich während meiner krankschrift, in der Probezeit entlassen wurde.
    Das Arbeitsamt sagte erst zu mir, das sie mich zu einem Gutachter von sich schicken wollen, der Beurteilen soll, was geht und was nicht.
    Dann sagten sie, das sie es eventuell doch nicht machen, weil die Empfhelung umschulung im Reha Bericht steht und somit die Rentenkasse das prüfen muss.

    Meine Frage ist, in dieser Zeit jetzt, wo keiner weis wer hier wo wann was prüft wegen Umschulung, bekomme ich trotzdem weiter Arbeitslosengeld?
    Eigentlich bin ich ja vermittelbar, nur in meinem Beruf nicht.

    Und in wie weit muss man sich an den Reha Bericht halten?
    Wenn ich mir jetzt einen Job in meinem Beruf suche, hat das nachteile für mich?
    Das ich dann später mal kein Krankengeld bekomme, wenn ich mal länger krank bin.
    ich der Meinung bin ich kann in meinem Beruf arbeiten.
     
  2. roco

    roco Guest

    das du arbeitsfähig entlassen wurdest heisst nicht, das dein arzt das genauso sieht.
    warum warst du am nächsten tag nicht beim arzt und hast eine evtl. weitere krankschreibung erfragt? dann hättest du weiter dein bisheriges krankengeld erhalten.

    nun ist die krankschreibung unterbrochen und eine evtl. krankengeldzahlung bemisst sich am ALG1 und ist viel niedriger.

    die reha kann dich arbeitsfähig entlassen, aber eine krankschreibung erfolgt immer noch vom behandelnden arzt.

    soweit, so schlecht, aber nicht zu ändern.

    da ALG1 eine versicherungsleistung ist, hast du anspruch darauf, egal ob nun die RV eine umschulung zahlt oder nicht. und das ist zu prüfen. ansonsten hat die AfA nach angaben von dir, das du nicht voll leistungsfähig bzw- eingeschränkt bist, ein gutachten anfertigen zu lassen, inwieweit du erwerbsfähig bist und welche arbeiten du ausführen kannst. du musst dich aber im antrag auf ALG1 entsprechend deiner leistungsfähigkeit (die dann zu prüfen ist) dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen.
    bis die sich entschieden haben, ob RV oder nicht, hast du anspruch auf ALG1. du kannst aber von der AfA aufgefordert werden, LTA zu beantragen (eben diese hilfen wie zb. umschulung), das musst du dann auch tun. bis die RV das geprüft hat und bis zum beginn einer evtl. umschulung steht dir das ALG1 zu.

    beachte bitte, das du nur ALG1 in der höhe bekommst, in der du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. hast du vollzeit gearbeitet, stehen die 63% (mit kind 68% ALG! zu... wenn du dich vollzeit zur verfügung stellst. willst du nur teilzeit arbeiten wird das analog deiner gewünschten stundenzahl runtergerechnet.

    auch hast du selbstverständlich das recht, in deinem beruf weiter zu arbeiten, wenn du das möchtest. evtl. ansprüche an die KG-zahlung berührt dieses nicht, da du ja weiter KV-beiträge zahlst (egal ob aus job oder ALG1)

    übrigends kann dich auch jetzt noch dein arzt krankschreiben, du hättest dann anspruch auf ALG1 vom tag der antragstellung an 6 wochen, danach wäre wieder die KK zuständig. beachte aber, das die KK längstens 78 wochen krankengeld auf die selbe krankheit innerhalb 3 jahren zahlt, danach wird man ausgesteuert.
     
  3. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    ich danke dir =)
    das war eine wirklich sehr gute, ausführliche antwort.

    ich war am nächsten tag beim hausarzt, als ich aus der reha kam, aber er wollte mich nicht weiter krank schreiben.
    er sagte, das gibt nur wieder ärger mit der krankenkasse, das er sich dann rechtfertifgen muss und ich zum mdk usw.

    wenn eine lta im überprüfen ist, kann man das dann alles wieder absagen, wenn man selbst einen job findet??
     
  4. roco

    roco Guest

    ist denn die LTA beantragt worden? das lese ich bei dir nicht raus...

    da steht lediglich die empfehlung der klinik und die meinung der AfA, das aufgrund dieser empfehlung die RV zuständig ist.

    hast du iwo einen antrag auf LTA unterschrieben? ohne antrag keine entscheidung in der richtung.

    LTA ist nicht nur umschulung, da gibts auch noch vieles andere, deshalb muss man den antrag nicht unbedingt stoppen, wenn man arbeit findet. lies dich mal hier bissl ein: http://www.talentplus.de/lexikon/L/leistungen_zur_teilhabe_am_arbeitsleben_html

    https://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation

    wie genau das mit der LTA funktioniert, dazu müssten sich evtl. noch andere hier melden. davon hab ich keine ahnung, musste mich noch nicht damit befassen.
    oder du suchst mal im netz, da gibt es sich auch foren für...

    LG

    übrigends ist das von dem arzt nicht unbedingt nett. er hätte nur ein bissl mehr arbeit, und der MdK tangiert ihn überhaupt nicht, nur dich. und nur weil die DRV-klinik dich arbeitsfähig schreibt, heisst das nicht, das du es auch bist. damit wird nur verhindert, das die DRV rente zahlen soll/muss oder der reha-aufenthalt als rentenantrag umgedeutet wird.
    sieht man bei mir, MDK, klinik, ärzte, gutachter sehen mich als nicht erwerbsfähig, nur die DRV meint, ich kann vollschichtig arbeiten.

    da gehts nur drum, das niemand aus seinem töpfchen zahlen muss...

    und einige ärzte spielen das mit weil sie zu bequem sind, sich mal bissl für ihre patienten einzusetzen... schade...
     
    #4 26. Januar 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Januar 2017
  5. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    Na in der reha Klinik war niemand zur reha Beratung da...
    Nun steht im Abschluss Bericht, ich soll mich selbst drum kümmern...
    Ich war auch bei der rv, die haben Ei fax weg geschickt, das ich gerne einen Termin zur reha Beratung hätte...

    Nächste Woche muss ich zum Arbeitsamt und soll meinen reha Bericht mitnehmen und die Unterlagen die ich ausfüllen sollte, das mich eventuell ein Gutachter vom Arbeitsamt begutachten kann ...

    Aber der Bearbeiter ist sich nicht sicher, ob er mich begutachten lässt oder ob er wartet was die rv sagt ...
    Das will er mit mir besprechen ...

    Bis jetzt hab ich auch noch kein Arbeitslosengeld bekommen...
    Werde ich ihn aber fragen, was nun damit ist ...
     
  6. roco

    roco Guest

    also der rehabericht geht deinen SB ja mal garnichts an... ist er med. ausgebildet?
    welche unterlagen sollst du denn noch mitbringen? so einen gesundheitsfragebogen? attest usw.?

    das alles hat dein SB nicht einzusehen. diese unterlagen gehen wenn, dann nur den gutachter der AfA etwas an. und dazu muss er diesen eben beuaftragen.
     
  7. Strippe-HH

    Strippe-HH Aktives Mitglied

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    Da stimmt aber was nicht.
    In der Regel wirst du aus der Reha noch weiterhin als Arbeitsunfähig entlassen und wenn der Arzt den Reha-Bericht erhält entscheidet sich es je nach verlauf des Fortschrittes in der Reha.
    In deinen Fall also wo es heist, dass du bis zu 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist dann musst du dir einen Job suchen wo das möglich ist aber ob der Arbeitsmarkt das hergibt, das ist die zweite Frage.
     
  8. roco

    roco Guest

    was sollte da nicht stimmen?

    erstens kann eine rehaklinik nur dann arbeitsunfähig entlassen, wenn man bereits arbeitsunfähig eingewiesen wurde (also nicht in der regel- so wie du schreibst).
    zweitens entscheidet die klinik, ob arbeitsfähig oder nicht entlassen wird.

    und warum muss TE sich jetzt einen 6 stunden-job suchen? das hat die reha-klinik doch nicht zu bestimmen...

    TE sollte, wenn sie es denn will, versuchen, die LTA zu bekommen, auf jeden fall sich dem arbeitsmarkt voll zur verfügung stellen, da sie sonst nur ein gekürztes ALG1 erhält.

    krankschreibung geht ja immernoch, wenn ihr das arbeiten nicht möglich ist. übrigends geht krankschrift auch, wenn das ALG1 erst mal durch ist. dann gibts 6 wochen weiter ALG1 und danach wieder krankengeld.

    @ frieda: ruf bei der RV an und frag, was für ein fax das war und ob man dir eine kopie geben könnte. das legst du bei der AfA vor.

    ALG1 muss dir aber tzrotzdem gezahlt werden, da kann man nicht warten, bis evtl. bei der RV entscheidungen getroffen wurden. du hast anspruch drauf und evtl. gezahlte leistungen kann sich die AfA später von der RV erstatten lassen. und die RV zahlt ja auch erst, wenn die LTA anläuft...
    du hast anspruch auf dein ALG1, du hast dafür beiträge gezahlt.
     
  9. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    Also ich war heute beim Arbeitsamt und er sagte ich soll bei der drv Teilhabe am Arbeitsleben beantragen und falls das abgelehnt wird, übernimmt wahrscheinlich das Arbeitsamt die Umschulung...

    Ich kann mir aber jetzt einen Job suchen, wenn ich einen finde sollte und muss dann keine Umschulung machen ...

    Ich bin damals Arbeitsunfähig in die reha gegangen, wurde aber arbeitsfähig entlassen und mein Arzt schrieb mich auch erst mal nicht weiter krank ...

    Arbeitslosengeld bekomme ich, hab heute extra noch mal nachgefragt ...

    Danke für eure Antworten
     
  10. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo rocco...

    Ich habe eine lta genehmigt bekommen und muss bald zur berufsfindungs Maßnahme...
    Eventuell hab ich Aussicht auf einen anderen Job, kann man die lta jeder Zeit abbrechen?
    Der Job wäre eine berufsbegleitende Ausbildung...
    Weil über die lta kann ich nur was Umschulen was mich nicht interessiert, somit hab ich mir selbst was Gesicht und bekomme eventuell eine Zusage....
     
  11. roco

    roco Guest

    wie gesagt, über LTA weiss ich nicht bescheid.

    da wäre die DRV ansprechpartner. oder ein sozialverband. evtl. weiss hier noch wer anders bescheid.

    LTA kann aber auch für einen job genutzt werden, wenn dort evtl. erleichterungen "angeschafft" werden müsste, die der AG nicht übernehmen will...in dem callcenter, in dem ich mal arbeitet gab es für den betreffenden einen speziellen stuhl und einen höhenverstellbaren schreibtisch, den die RV bezahlt hat.

    LTA gibts meines wissen nach auch für berufsbegleitende ausbildungen, also für das, was du gefunden hast. es sind ja unterstützende maßnahmen, damit du trotz deiner einschränkungen (wieder) arbeiten kannst...

    frag doch in dem servicecenter der RV, in dem du schon mal warst nach, was du mit der LTA machen sollst.

    die frage wäre ja auch noch... was ist, wenn du den neuen job gesundheitlich nicht schaffst? kann es dann ärger geben, wenn du die LTA jetzt ablehnst?
    sowas sollte vorher immer genau in erfahrung gebracht werden.
    am besten fragst du sowas schriftlich an, damit man dir auch schriftlich (und so verbindlich) antworten muss...

    hinterher kann sich nämlich niemand an gemachte zusagen erinnern ...
     
  12. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    Ich hatte letztens schon meiner reha Beraterin diese Fragen gestellt ...
    Und sie sagte, wenn man einen neuen Job hat, kann man jederzeit die lta abbrechen ..,
    Da bin ich mir aber nicht sicher, weil ich muss jetzt eine berufsfindungs Maßnahme machen und dann wollen sie mich Umschulen...
    Aber in Büro Jobs...
    Und wenn sie erst mal anfangen Geld für mich auszugeben , bin ich mir nicht sicher ob man da einfach aufhören, wegen einem Job ..,
    Nein die berufsbegleitende Ausbildung würde nicht unterstützt werden, weil sie den Job nicht gut findet ...
    Meine Ärzte haben aber das ok gegeben...
    Ist ja noch nicht sicher ob ich den Job bekommen würde ...

    Ich habe mir jetzt auch selbst einen Termin gemacht mit einem privaten Bildungswerk in meiner Nähe, wegen eventuell Umschulung..,
    Weil meine Beraterin bot mir erst mal nur ihre Bildungswerke an, die weit weg sind von mir und ich müsste dann dort schlafen....
     
  13. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    Wenn es dichter geht ist es natürlich schöner.
    Würde der private Bildungsprogramm denn bezahlt werden?

    Ich musste vor fast 20 Jahren eine Umschulung machen.
    Das ging damals an meinem Heimatort leider auch nicht.
    Ich habe dann 3 jahre 100te von km entfernt gewohnt.
    War eine schwierige Zeit aber möchte sie nicht missen.

    Alles Gute und viel glück
     
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