Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umwandlung Rentenantrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Biene41, 6. Oktober 2016.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    denk auch daran evtl. deine damalige Krankenkasse um eine Bescheinigung zu bitten, meine konnte das erste halbe Jahr meiner Ausbildung nachreichen, da dann schon Beiträge seitens des Arbeitgebers geflossen waren. Die haben das im Archiv, auch wenns schon länger her ist.



    LG Kukana
     
  2. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    vieleicht weiss jemand hierzu weiter.

    Ich laufe über Grundsicherung Jobcenter bin Erwerbsgemindert DRV.

    Das Jobcenter will nun eine Eingliederungsvereinbarung von mir unterschrieben.?
    Ausserdem möchten die ein neues Gutachten von Ärzte. Naja, die Drv kann alle 4 Jahre Reha anordnen, das wäre 2017 nun möglich. Blos das kann ich doch nicht selbst Entscheiden was die tun oder nicht und mein Hausarzt kann so etwas nicht, dazu hält er mich für nicht Arbeitsfähig.
    Laufe auf dem normalen Arbeitsmarkt.

    Die Überprüfung DRV wegen Kontozeiten läuft noch, da wohl 3Monate fehlen wegen EMR.

    Grüssle Biene
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Biene,

    erstmal blöde Frage?? was ist EMR?

    wurde alles ruíchtig berechnet - sind es Amtsfehler , dass dir die 3 Monate fehlen?? dann kannst du einen" sozialrechtlichen Herstellungsantrag" stellen...
    Das läuft gerade bei meiner Tochter....

    Hast du bei der DRV einen Antrag auf Weitergewährung der Rente gestellt?? Wenn nicht, mache das SOFORT!!!!
    dann kommen die ins Spiel und werden dich ggf. in die Reha schicken - damit geprüft wird, ob du weiter Erwerbsunfähig bist.....

    verstehe ich richtig - du erhältst von der DRV keine Rente??? -

    Wurdest du denn vom Jobcenter nicht als " nicht vermittelbar" eingestuft???
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Emr= Erwerbsminderungsrente
     
  5. roco

    roco Guest

    @ biene:

    du bist laut DRV erwerbsgemindert ohne rentenanspruch (3 monate fehlen)? wie lange noch? also erwerbsgemindert...

    wie hoch ist die erwerbsminderung, voll- oder teilerwerbsgemindert?

    du "läufst über den normalen arbeitsmarkt" - was heisst das?

    bist du von deinem arzt krankgeschrieben? bei teilerwerbsminderung ist das fürs jobcenter nötig, jedenfalls wenn dein arzt dich als "nicht arbeitsfähig einschätzt.

    normal hat der bescheid der DRV für ALLE bindende wirkung, da brauchts kein gutachten vom jobcenter. aber eben nur bei voller erwerbsminderung...
     
    #25 25. Januar 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2017
  6. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    ich bin wohl voll Erwerbsgemindert und beziehe keine Erwerbsminderungsrente, weil dazu wohl diese 3 Monate laut DRV fehlen.
    Habe mich bisher nicht Krank schreiben lassen.

    In der Grundsicherung bin ich, weil mein Mann im Krankenstand ist und die Krankenkasse das Krankengeld komplett verweigert.( Klageverfahren läuft noch)
    Mein Mann musste Grundsicherung mit mir zusammen stellen. Er hat Alg1 Anspruch dies greift aber erst wenn er aus dem Krankenstand ist.

    Kein Weiterbewilligung Antrag Rente gestellt.
    Die LTA von DRV Abgelehnt und Umgewandelt in Rentenantrag.

    Eingliedungsvereinbarung das steht da drin.
    Ziele
    Versorgungsamt, Weiter Ärztliche Behandlung nach gehen sowie soll mich bei DRV Informieren über eine neue weitere Reha, neues Ärztliches Gutachten.
    Arbeit und Bewerbung.
    Hab das noch nicht unterschrieben.
    Mein Vermittler ist selbst unsicher.


    Grüssle Biene
     
  7. roco

    roco Guest

    biene, warum hast du dich nicht krankschreiben lassen?

    dann ist, weil du nicht krankgeschrieben bist, das amt verpflichtet, mit dir eine EGV abzuschliessen. du musst aber nicht unterschreiben, die EGV ist ein vertrag und in deutschland herrscht vertragsfreiheit. aber dann kann die sache als VA kommen... und dann bist du dran gebunden, es sei denn, du klagst dagegen...
    gesundheitliche sachen haben in einer EGV aber nichts zu suchen. ausserdem könnte dein SB dich auch begutachten lassen, ob du überhaupt erwerbsfähig bist. bei unklarer erwerbsfähigkeit wäre er sogar dazu verpflichtet, weil du dich nur dorthin bewerben musst, wo du nicht eingeschränkt bist... und solange unklar, also bis zum gutachten, darf auch keine EGV abgeschlossen werden...
    also zb. laut gutachter keine schichten, dann kannst du stellen ablehnen...

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/eingliederungsvereinbarung-und-erwerbsfaehigkeit-90016064.php

    auch für die rente wäre es eher von vorteil, wenn du krank geschrieben wärest. wennd ein arzt dich arbeitsunfähig sieht ist das ein zeichen, das evtl. die rente weiter gezahlt werden "müsste". jedenfalls lehnt die RV gerne die erwerbsminderung (und mehr bekommst du von denen ja scheinbar nicht, weil zeiten fehlen) ab wenn du nicht mal ne längere, oder fortlaufende krankschreibung hast.
     
    #27 3. Februar 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Februar 2017
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    wennn ich oben richtig gelesen habe, bekommt sie diese ja auch nicht weil die Voraussetzungen nicht da sind.

    ***
    Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:

    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
    • Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).
    [h=3]Für die Wartezeit zählen mit:[/h]
    • Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,
    • Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
    • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
    • Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
    • Zeiten aus einem Rentensplitting.
    • ****

    Allerdings würde ich da nochmal alles umwälzen und Belege nachgucken ob es nicht doch hinkommt. Gerade weil es nur um 3 Monate geht, die da fehlen?

    LG Kukana
     
  9. roco

    roco Guest

    kukana... ich schrieb von erwerbsminderung (letzte zeile) ... nicht von rente wegen erwerbsminderung... das sind 2 verschieden schuhe...

    erwerbsminderung kann nur die RV feststellen ... auch wenn keine rente gezahlt wird.

    wenn die RV erwerbsinderung voll feststellt, unabhängig davon, ob auch anspruch auf eine rentenzahlung besteht, dann kann das jobcenter auch keine EGV mehr abschliessen, da EGV nur mit erwerbsfähigen abgeschlossen werden darf, da es dabei um eingliederung in den arbeitsmarkt geht.
    wenn die RV teilerwerbsminderung feststellt, dann darf das jobcenter EGV abschliessen und der erwerbsgeminderte muss sich um teilzeitstellen bemühen...

    solange die erwerbsminderung (auch ohne rentenzahlung) nicht feststeht, muss biene, wenn sie krank ist, nen krankenschein haben, ansonsten muss sie sich um arbeit bemühen...
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    ..und ich bezog mich auf diesen Satz von Biene:

    ***...voll Erwerbsgemindert und beziehe keine Erwerbsminderungsrente, weil dazu wohl diese 3 Monate laut DRV fehlen...***

    Die Erwerbsminderung hat sie demnach ja, aber leider nicht die nötige Rente.

    Somit also kein Eingliederungsvertrag?
     
  11. roco

    roco Guest

    @ kukana... biene schrieb aber:

    das heisst, bienes erwerbsfähigkeit ist noch nicht geklärt... der (umgewandelte) rentenantrag läuft grade und deshalb kann das amt versuchen, eine EGV von ihr zu kriegen, wenn sie keinen krankenschein liefert...
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Kann man jetzt so und so lesen, wenn sie wie ich oben zitierte schreibt dass sie voll erwerbsgemindert ist, dann lese ich das, als ob es von der drv so festgestellt wurde. Wer sonst stellt eine Erwerbsminderung fest?

    Vielleicht kann sie sich dazu ja nochmal genauer melden.
     
  13. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,die Erwerbsminderung wurde von der DRV Rückwirkend festgestellt.Das wurde Entschieden auf Grundlage Berichte Klinik und Rehaklinik 2013.Warte zurzeit noch auf Rückantwort wegen Kontenklärung.Das Jobcenter möchte gerne ein neues ärztliches Leistungsgutachten.Deshalb steht in der EGV, Informieren bei der DRV wegen Reha und LTA. Blos das legt doch die DRV selbst fest, ob die nochmal eine Reha machen wegen neuen Leistungsgutachten oder nicht. Ich muss wahrscheinlich noch mal in eine Klinik zur Diagnostik stationär rein. ( Rheumaarzt, Hausarzt). Die EGV kriegen die halt unterschrieben dann zurück.Grüssle Biene
     
  14. roco

    roco Guest

    so, wenn die DRV volle erwerbsminderung (auch ohne rentenbezug) festgestellt hat... rückwirkend... dann muss da auch stehen, BIS WANN diese volle erwerbsminderung festgestellt wird...

    diese aussage ist fürs amt bindend.

    wenn da steht zb. bis 6/2018 ... dann darf das jobcenter bis zu diesem zeitpunkt keine EGV abschliessen, da:

    § 15 SGB II – Eingliederungsvereinbarung




    wenn die DRV also eine VOLLE erwerbsminderung bis (wie in meinem beispiel) 6/2018 festgestellt hat, dann bist du bis dahin nicht erwerbsfähig, ergo darf auch keine EGV abgeschlossen werden. die Bescheide der DRV sind für alle leistungsträger BINDEND!!!

    das schreibt man dann auch so (mit anganbe des paragrafen) dem amt, wenn man die EGV NICHT unterschrieben zurückschickt...

    kommt dann ein VA kann man dagegen klagen.

    ist der termin abgelaufen, bis zu dem die DRV die erwerbsunfähigkeit bescheinigt, oder die erwerbsminderung durch die DRV nur noch teilweise bescheinigt, muss ein längerfristiger krankenschein her, wenn man ne EGV verhindern will.
     
  15. Biene41

    Biene41 Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo,

    danke für die Information.
    Der Vermittler will die EGV unterschieben, obwohl der Bescheid von der DRV vorliegt.

    Es ist nicht Abgelaufen, die DRV hat es festgesetzt bis
    Juni 2017.

    Grüssle Biene
     
  16. roco

    roco Guest

    dann schreibst du ihm, das du bis einschl. 06/2017 voll erwerbsgemindert bist und verweist auf vorliegenden bescheid der DRV.

    dann kommt er dir evtl. damit, das man ja schon vorbereitend bewerbungen schreiben könnte und dies in einer EGV bla bla bla...

    dann antwortest du ihm, das du bis 06/2017 keinerlei pflichten diesbezüglich hast, erst recht nicht, da ja die weitere erwerbsfähigkeit in prüfung ist...

    der SB hat keine ahnung und will seine fleisspünktchen... aber bitte nur bei denen, die es auch betrifft...

    viel glück
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Roco,

    mein Reden - der größte Teil an Sachbearbeitern von der ganzen Arbeitslosenbehörde -egal ob I oder II - haben 0 Ahnung, und mach en die Leute nur noch bekloppter- da sieht eh schon keiner richtig durch - und dann verunsichern die einen noch mit solch blöden Schreiben....
    Anstatt Ämterübergreifend mal einen Stand der Bearbeitung zu erfragen---

    Sehe ich ja bei uns---- nun Klage wegen fehlenden RV Zeiten - dabei hätten die damals nur sagen brauchen- ihre Tochter bleibt hier mit Grundsicherung bis über Rente entschieden wurde!!!
     
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