Antrag auf GdB-Erhöhung

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Katharina B, 18. November 2014.

  1. Drück dir die Daumen. Bin grade genauso weit wie du. Habe auch 40% Heute geht Widerspruch zur Post. Habe zu meinen eigen Begründung und Auflistung noch Fotos von meiner Hauterkrankung in Aktutphase mit reingelegt. Dann auch noch ein Bericht von mein Rheumaarzt. Hatte Ihm beim letzten Termin drum geben dafür den Bericht zu schreiben. Schreibt sonst ehr kurze Berichte. Jetzt hat er viel zu mein Einschränkungen Geschrieben und Beschwerden. Ständig Schübe und auch das Alltägliche Anforderung nur mit großere mühe bewältigt werden können. Durch die Medikament und auch die Schübe mit stärke Verschlechterung des Allgemeinzustand und Fieber, schmerzen. Wenig Belastbar. Ulzeration an der Haut
    Steht bzw. mit drin
    Hatte bei ein Früher Widerspruch mal erfolg gehabt. Erstantrag 30% bekommen, nach Widerspruch und eigentlich nur ein Kurzbericht von Arzt 40% bekommen. Hoffe es läuft dieses mal genauso und wird dieses mal auch um 10% erhöht. Letztes mal hat es 4 Wochen gedauert.
    Jetzt hatte ich beim Widerspruch auch noch ein aktuellen Bericht von Lungenarzt mit bei. Wo drin geht das ich häufiger Anfälle habe und auch neue Medis. Immundefekt und auch gehäuft Infekte.
    Ich habe die 40 % alleine durch die Rheuma Erkrankung bekommen. Aufgeführt, aber kein % habe ich Asthma, Immundefekt, Trigeminusneuralgie, Hashimoto.
     
  2. Wie lange hat bei euch eigentlich ein Widerspruch ca. gedauert? Habe hier bestimmt schon eine durch.
     
  3. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Ich kann es vom Handy aus nicht einfügen aber es gibt verschiedene Möglichkeiten das g zu bekommen und vom amputierten Unterschenkel stand da nichts.

    Ich habe bei Google folgendes eingegeben.
    Wann habe ich Anspruch auf das merkzeichen g
    Da kommt unter anderem eine Seite von betanet,
    da ist es gut erklärt, wie ich finde.

    Habe selber das g aber nicht wegen einer gehbehinderung.
     
  4. general

    general Bekanntes Mitglied

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    hallo!

    @ Ducky

    natürlich kannst du ein g auch anders bekommen, z.b. wegen der lunge, dem herz. wenn sich das auf deine leistungsfähigkeit / gehfähigkeit auswirkt, kannst du auch ein g bekommen. die AUSWIRKUNGEN sollten aber den von mir ausgeführten beeinträchtigungen gleich kommen. falls du das g bekommen hast und trotzdem durch die gegend flitzen kannst, dann hast du GLÜCK gehabt und solltest das aber nicht als massstab anführen ;-)

    hier nochmal im wortlaut:

    [h=1][/h]

    [h=1][/h] Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung.

    [h=1]2. Voraussetzungen[​IMG][/h]Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil D, Nr. 1):

    • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bei einem GdB von mindestens 50
    • Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden, dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion oder chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
    • Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder bei Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
    • Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
    • Geistige Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100

    Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

    • Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
    • Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
    • Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90


    gruß
     
  5. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Ich kenne den wortlaut
    Aber man kann auch flitzen und trotzdem krankheitsbedingt orientierungsprobleme haben, die eben dann zum g berechtigen.
    Flitzen kann ich allerdings auch nicht mehr aber dafür habe nie ein g bekommen.

    Letztendlich ging es mir auch nur um Aussage die Nachtigalls Sachbearbeiter getätigt hat.
     
  6. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo Ducky,

    nun kann man nur Abwarten, ich drück Dir auch ganz feste die Daumen.

    Erster Verschlechterungsantrag nach 3 Jahren auf ärztlichen Anraten gestellt.
    Weiss nicht ob da was raus kommt bei einen Widerspruch, ist mein erster.

    Habe die Unterlagen mal angeschaut, bei mir wurden eine Rheumatische Erkrankung-da Diagnose fehlt, LWS- Chronische Lumboischialgie ( gesicherte Diagnose), Knie, Hüfte, Hauterkrankungen nicht gewertet.
    Die 40 hatte ich schon vorher,
    nur mit weniger Krankheiten als jetzt Aufgelistet.


    So setzen sich die 40 bei mir zusammen.

    Operierter Bandscheibenschaden, Spinalkanalstenose, Schulter Arm Syndrom
    30
    Funktionielle Organbeschwerden, Chronisches Schmerzsyndrom, Depression, Migräne
    20
    Bluthochdruck, Harnblase
    10

    Grüssle Biene
     
  7. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hallo Biene,

    drücke dir auch die daumen.
    Für mich brauchst du keine drücken.
    Ich habe meinen Ausweis ja und bin zufrieden.

    Dir alles gute
     
  8. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    heute kam Post vom Versorgungsamt wegen meinen selbst geschriebenen Widerspruch.

    Ich habe nun 50 Rückwirkend seid 30.5.2016 bekommen und Entzündliche Rheuma Erkrankung ist jetzt mit dabei. :top:

    Danke an Euch für die Hilfe.:)

    Grüssle Biene
     
  9. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Super, Biene! Na endlich! Das freut mich sehr für dich! :top::):vb_cool:
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Glückwunsch! Und super, dass du das alleine hingekriegt hast :top:
     
  11. Bolli

    Bolli Mitglied

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    Hallo, bin auch gerade dabei meinen Erstantrag zu machen, ihr hattet ja schon gute Erfolge.

    Könnte mir eine von euch ein Beispiel schicken mit den Formulierungen der Einschränkungen?
    Habe schon angefangen, aber das gibt bei mir einen riesen Roman :confused:
    Muss sowieso noch etwas abwarten, bin noch am Befunde Sammeln, bzw. müssen noch Symtome abgeklärt werden.

    Habe noch eine Frage, leide auch an Depression, nehme dagegen Medikamente ein, war auch in Therapie, habe ich aber vor ca. 1 1/2 Jahren aufgehört, hatte keine Zeit dafür weil ich beruflich sehr eingespannt war. Nun geht es mir wieder schlechter, soll ich schauen ob ich neue Termine bekomme um auch davon eine Beurteilung zu bekommen, da ich dadurch auch sozial eingeschränkt bin.
     
  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ob du dir wieder Termine holen sollst, musst du selbst entscheiden, für den Ausweis spielt das keine Rolle. Wichtig wäre das eher im Falle eines Rentenantrags.
    Macht nix, wenns ein Roman wird. Wichtig ist, dass die Sachbearbeiter einen Eindruck davon bekommen, wie sehr du in deinem Leben eingeschränkt bist, sowohl beruflich als auch privat.
    Ich hatte damals auch 6 oder 7 DinA4-Seiten eingereicht. Ich weiß ja nicht, ob sich überhaupt Einer die Mühe macht, das alles wirklich durchzulesen, aber zumindest schadet es nicht.
     
  13. Bolli

    Bolli Mitglied

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    Na ja, nötig wäre es schon, fragt sich nur ob mich die letzte Therapeutin wieder nimmt, oder ob ich ne neue suchen muss, und wie lange das dauert.
    Ich denke nur, wenn ich meine Einschränkungen beschreibe und die Sachbearbeiter sehen, dass ich das letzte mal im Juli 2015 zur Therapie war, ob es dann berücksichtigt wird?

    Ich hab halt alles mal aufgelistet was mir eingefallen ist, ist das ok so?
     
  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich denke nicht, dass es von Bedeutung ist, wann du die letzte Therapie hattest. Es ist ja auch vollkommen normal, dass man Therapiepausen macht.
    Ansonsten ist das okay, dass du alles aufgeschrieben hast. Es ist ja so, dass die Sachbearbeiter mit den Diagnosen alleine nicht viel anfangen können. Und es ist bei Jedem anders, wie sich die Krankheiten/Behinderungen im Leben auswirken. Die Einen kommen gut klar, die Anderen nicht. Deshalb ist es eben wichtig, alles aufzuschreiben.
     
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