Festellung des GdB

Dieses Thema im Forum "Behinderung" wurde erstellt von Monsti, 31. März 2011.

  1. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo zusammen,

    da hier noch gar nichts steht, möchte ich kurz vom Prozedere meiner Einstufung berichten.

    Wegen des mich schon seit ca. 1985 plagenden Rheumas hatte ich nie einen Antrag gestellt, da es über 10 Jahre lang auch keine Diagnose gab. Anfang 2004 hatte ich zwei große Darm-OPs, nach der zweiten OP wurde mir ein endständiges Ileostoma verpasst. Nun stellte ich einen Antrag und bekam sofort einen auf zwei Jahre befristeten GdB von 70.

    Einige Wochen vor Ablauf der Frist stellte ich einen Neuantrag. Mit dem GdB von 70 und zwei Vermerken (Verkehrsmittel betreffend) wäre ich eigentlich vollauf zufrieden gewesen, doch wollte ich ihn unbefristet, da eine Verbesserung meines Zustands nicht zu erwarten ist.

    Wochen später musste ich zum Gutachter, der mich eine knappe Stunde lang untersuchte und befragte. Wieder Wochen später erhielt ich den Bescheid und meinen neuen Behindertenpass: GdB 90, unbefristet plus zweier Vermerke. Das war mehr als erwartet.

    Meine Psoriasis-Polyarthritis blieb bei der Einstufung allerdings vollkommen unberücksichtigt, obwohl sie mich in mehr oder weniger lang andauernden Schubphasen 100%ig lahmlegt. In den Jahren 2009 und 2010 waren es immerhin jeweils ca. 15 Wochen. Das heurige Jahr scheint besser zu verlaufen, denn ich habe schon seit Mitte Jänner keinen Schub mehr.

    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere gemacht haben.

    Liebe Grüße
    Angie
     
  2. roco

    roco Guest

    hallo monsti,

    hab noch keine erfahrungen, mein erstantrag läuft...

    aber ich gratuliere dir zu diesem ergebnis... is ja nicht immer leicht, zu bekommen, was einem zusteht.

    ich wünsch dir, das du auch weiterhin in diesem jahr krankheitsmäßig glück hast.

    ich drück dir die daumen...

    lg roco:)
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Feststellung gdb

    @monsti

    was heisst"zwei vermerke verkerhsmittel betreffend???"
    ist es nicht das gleiche nicht laufen zu können und man hat zwie beine und nicht laufen können, weil ein unetrschenkel amputiert ist (versorgung mit guter prothese-kann das uu.gut ausgleichen)

    trotzdem ist der der den us noch hat, beschissner dran, weil er nicht "gleichgestellt"wird...das ist schilichtweg und ergeifend ungerecht!

    es geht doch um die auswirkung der behinderungen und um die teilhabe!
    dennoch sind behinderte, obwohl sie das selbe nicht machne können hier menschen zweiter klasse! ich komme mit meinem beschissnen knie keine treppe rauf und runter und werde trotzdem"minderwertig"eingestuift. habe keien vorteile kann zu sehn wie ich von a nach b komme usw..... was sind das für menschen, dei gesetze duurchsetzen, ohne sich gedaken zu machen, wie es den einzelnen geht???

    ich find das beschämend!

    sauri:(:mad::confused::eek:
     
    #3 1. April 2011
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2011
  4. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo Angie

    Wenn deine Psoriasis-Polyarthritis weniger als 90% betreffen würde wird sie deshalb nicht berücksichtigt da ja nicht aufgerechnet wird.
    Schön das es so gut für Dich ausging.

    Mein Erstantrag brachte auch 40% ohne Befristung was mich gewundert hat.Erstanträge werden in der Regel befristet ausgestellt.............
    Widerspruch läuft aber noch.


    Liebe Grüße Andi
     
  5. walküre

    walküre Aktives Mitglied

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    Einstufung

    Grüß dich Monsti,

    Also, bei mir lief das so....

    Ich habe mich jahrelang gewehrt diesen Antrag zu stellen.... Ich bin ja schließlich nicht Behindert... :rolleyes:.... ich hab nur Rheuma. Aber seit gut über einem Jahren hat sich eben dieses besonders auf meine Beine verlegt, das heißt Sprungelenke, Vorfüße und Zehen.
    Kurz , ich bin niemals Schmerzfrei und kann den Alltag nur mehr humpelnd bewältigen.... trotzdem empfinde ich mich nicht als "BEHINDERT" würde eher "EINGESCHRÄNKT" dazu sagen.
    Mein Doc und mein Orthopäde haben wehement darauf bestanden, dass ich endlich in die Gänge komme und einen Antrag einreiche.
    Nach langem warten war es im Jänner soweit... ich musste zum Gutachter..... lol.... was für ein Desaster.... Er hat in der Stunde die ich bei ihm war Termine für seine Praxis fixiert, getelt, SMS geschrieben, Rezepte ausgestellt, seine Post aufgearbeitet.... und sich nur nebenher mit mir beschäftigt. Das er keine Ahnung vom Rheuma hatte erwähne ich eh nicht mehr extra.....lol.
    Also, ich hatte ehrlich keine Erwartungen bezüglich der Höhe der Einstufung, aber nach diesem Termin war sie gleich Null. Um so erstaunter war ich, als ich den Ausweis zugeschickt bekam.... 60% unbefristet mit schwerer Gehbehinderung und Unzumutbarkeit für die Benützung des öffentlichen Verkehrs.
    Du kannst dir sicher vorstellen, wie groß mein Erstaunen und meine Freude drüber waren, denn damit hätt ich in meinen kühnsten Träumen nicht gerechnet.

    Liebe Grüße

    WALKÜRE:vb_redface:
     
  6. Monsti

    Monsti das Monster

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    @saurier

    Ich habe u.a. den Vermerk "Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel". Dies hat nichts mit laufen können zu tun, sondern damit, dass ich sehr häufig ein WC benötige, um meinen Stomabeutel zu entleeren.

    LG Angie
     
  7. Monsti

    Monsti das Monster

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    Nachtrag: Verschiedene Behinderungsgrade werden selbstverständlich nicht addiert. Aber Behinderungen, die sich gegenseitig beeinflussen, werden sehr wohl berücksichtigt, so dass man auch auf einen höheren Grad als dem der stärksten Beeinträchtigung kommen kann. Wer z.B. stärker sehbehindert ist, ein Stoma und durch Rheuma eingeschränkte Hand-/Fingerfunktionen hat, wird sicher einen GdB von 100 bekommen, denn eine Selbstversorgung des Stomas ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich.

    Bei mir war ausschlaggebend, dass ich nicht nur ein Ileostoma (macht 60%), sondern auch noch einen schweren Verwachsungsbauch mit rezidivierenden Subileuszuständen habe, der allein nur einen GbB von 40-50 ergäbe. Zusätzlich habe ich aber auch starkes Untergewicht, permanenten Nährstoffmangel und Cur pulmonale. All dies floss in die Gesamtbewertung ein. Außen vor blieben das Rheuma und eine chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung.

    Liebe Grüße
    Angie
     
  8. ana.t

    ana.t Mitglied

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    ich habe chronische Polyarthritis und wurde als 30 Gdb.. eingestuft. Ist das normal? Überlag das anzufechten... :mad:
     
  9. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Es kommt drauf an, was du durch die Erkrankung für Einschränkungen hast oder bleibende Schäden hast.
     
    #9 5. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2017
  10. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    ana. du kannst jederzeit in Wiederspruch gehen , daei wünsche ich dir sehr viel Erfolg.

    Johanna
     
  11. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

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    Hallo!
    In 2004 wurde mir aufgrund meines Sjögren-Syndroms ein GdB von 50 anerkannt. Der war noch befristet.
    In 2013 hatte ich einen Verschlechterungsantrag gestellt, weil die Einschränkungen immer mehr wurden- aber da wurde mir bescheinigt, dass es bei der Erkrankung keine höhere Einstufung gäbe, egal wie groß die Einschränkungen und Schmerzen sind.
    Im Sept. 2014 hatte ich eine Lungenembolie. In diesem Jahr habe ich nun einen neuen Verschlechterungsantrag auf Betreiben meines Orthopäden gestellt. Der war der Meinung, dass da ein anderer Grad bei rauskommt.
    Mein Erstaunen war sehr groß, daß ich nun einen GdB von 80 mit Kennzeichen G bekommen habe. Und das allein aufgrund der Lungenfunktionsminderung. Damit hatte ich nicht gerechnet. Aber ich kann ja in der Tat keine 500m mehr am Stück laufen, wenn es zB. so nasskalt ist.
    Mein Orthopäde und Rheumatologe sind gar nicht befragt worden. Aber wie es ja schon hieß: es wird nicht addiert.

    Mein Mann hatte in 2015 einen Trümmerbruch im Handgelenk und bekam anschließend das Schmerzsyndrom. Ihm wurde ein GdBvon 30 anerkannt. Mittlerweile hat er eine 2. Operation hinter sich- aber drei Finger sind immer noch steif. Und der kleine Finger läßt sich überhaupt nicht mehr strecken. Er wird jetzt einen Neuantrag stellen, denn es ist wohl nicht mehr damit zu rechnen, dass das wieder weg geht....
     
  12. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Also jederzeit kann mann nicht in Widerspruch gehen, denn dafür gibt es Fristen und wenn die Frist abgelaufen ist geht das nicht mehr! Bitte Johanna pass doch mal besser auf was du hier von dir gibst! Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel vier Wochen. Ansonsten kann man nur nach einer gewissen Zeit einen Verschlimmerungsantrag stellen (Zeitraum Zeitabstand weiss ich gerade nicht auf Anhieb auswendig), der hat aber in der Regel nur dann Erfolg, wenn auch tatsächlich eine Verschlimmerung vorliegt und nachweisbar ist.
     
  13. ana.t

    ana.t Mitglied

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    das mit der frist stimmt.

    ich finde es sowieso bedenklich, wie sie zum grad kommen, ehrlich gesagt. das ist für die ärzte, die das gutachten schreiben, nur
    eine momentaufnahme. (sie wissen genau dass die erkrankung schubförmig verläuft) und nach dieser einschätzung folgt die beurteilung. letztens ist mir der brief zugeflattert, dass ich nur mäßige einschränkungen hätte. der befund war nicht mal ansatzweise so ähnlich wie der von meinem rheumatologen.:confused:
     
  14. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    ana.ich denke du hast mich schon recht gut wahr genommen , und du bist dir auch dessen bewusst das gewisse Fristen eingehalten werden müssen.

    Es tut mit leid das du diesen Ton hier gerade lesen musstest es ist nicht meine Art auf diese Art und Weise zu diskutieren , deswegen entschuldige ich mich für die Art und Weise und ich bin mir keinerlei Schuld bewusst.

    Was ich dir damit mitteilen wollte liebe ana. hast du ganz sicher verstanden.

    Lieben Gruß aus Hamburg aus Hamburg
     
  15. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Wenn die Befundung so viel anders aussieht, als bei deinem Rheumatologen, dann würde ich Widerspruch einlegen, falls die Frist noch nicht abgelaufen ist.

    Dabei würde ich dann nicht nur Arztbefunde beilegen, sondern aus meiner Sicht die Einschränkungen, wie ich sie im Alltag erlebe dazu schreiben. Dazu gehört zB. auch die Erschöpfung, diese Müdigkeit die durch meine entzündlich rheumatische Erkrankung vohanden ist und auch die psychische Belastung, die eine chronische Erkrankung mit sich bringen kann etc. .
     
  16. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

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    Ich hatte im Sommer auch einen Erstantrag für meine PSA gestellt. Nach 5 Monaten kam der Bescheid mit einem GdB von 20. Ich hatte alles ausführlich geschrieben und meine dauerhaften Einschränkungen aufgezählt. Nützte nix. Das Versorgungsamt blieb stur.
    Nun bin ich Mitglied beim VDK und hoffe, dass sie noch was retten können. Wie ich diese Woche erfahren habe, wurde meine Rheumatologin überhaupt nicht angeschrieben. Und sie ist die wichtigste Ärztin für mich.
    Ich verstehe es nicht. Ist es so schwierig den Menschen eine Grad von 30 zu geben? Das ist doch nicht viel und ich kann den Staat damit doch nicht schaden.
     
  17. eve60

    eve60 PMR Fibro

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    Liebe Ana,

    ich denke, wenn man mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, ist es immer ratsam, in den Widerspruch/Einspruch zu gehen, kostet ja nichts.

    Bei mir war es so, daß ich einen Verschlechterungsantrag gestellt hatte. Der wurde abgelehnt. Ich hatte Einspruch erhoben und bekam dann eine Unbefristung (war vorher befristet, 50%).

    LG Eve
     
    saurier gefällt das.
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @mh,
    das hier ist doch die länderecke österreich?
    da gelten m.w.n andere bedingungen zur schwerbehinderun.
    den VdK (Sozialverband in Deutschland) gibt es nicht in Ö.
    sauri
     
    kanalratte gefällt das.
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