Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung/ Betreuungsverfügung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Talea, 24. November 2016.

  1. Talea

    Talea Mitglied

    Registriert seit:
    2. September 2006
    Beiträge:
    130
    Hallo liebe Leute ,

    gestern war ich zu einer Infoveranstaltung zum Thema selbstbestimmte Vorsorge. Ich würde gerne darüber berichten,was ich dort erfahren habe. Vielleicht könnt ihr ja zu dem Thema etwas ergänzen oder berichtigen und davon erzählen,wie ihr damit umgeht,wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selber entscheiden kann.

    Es wird unterschieden zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht wird in der Regel so entworfen,dass sie die Regelung von Entscheidungen bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers und Entscheidungen, die den persönlichen Bereich betreffen,umfaßt,z.B.:

    Gesundheitsfürsorge
    Vermögensverwaltung
    Regelung des Aufenthaltortes
    Bevollmächtigung zur Einsichtnahme in die Krankenakte
    Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung

    Es ist natürlich jedem überlassen,wie weitgehend er die Vollmacht erteilt.
    Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig. Es ist also sehr gut zu überlegen,wem man diese erteilt,auch wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. In dem Fall muss dann aber die Urkunde von dem Bevollmächtigten zurückgefordert werden.


    Mit der Betreuungsverfügung kann man Einfluss nehmen auf die Entscheidung des Gerichts,welche Person Betreuer werden soll,denn mit einer Vorsorgevollmacht wird erstmal nur ein Bevollmächtigter jedoch kein Betreuer festgelegt. Ein Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt,wenn die Vorsorgevollmacht für bestimmte Punkte nicht ausreicht,weil diese z.B. in der Vollmacht nicht berücksichtigt wurden. Um zu verhindern,dass ein Fremder zum Betreuer durch das Gericht eingesetzt wird,kann man bestimmen,dass der Vorsorgebevollmächtigte zum Betreuer bestellt werden soll.

    Mit der Patientenverfügung werden Anweisungen zur medizinischen Behandlung für dem Fall getroffen,in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit,etwa aufgrund von Bewußtlosigkeit vorliegt,dabei müssen alle Maßnahmen,die getroffen bzw. unterlassen werden sollen detailliert aufgeführt werden, wie z.B. das Unterlassen künstlicher Ernährung usw.
    Die Umsetzung dieses Patientenwillens überwacht der Vorsorgebevollmächtigte,wenn keiner vorliegt , der gesetzliche Betreuer.
    Deshalb ist es sinnvoll,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung in einer Vollmachtsurkunde zu kombinieren,anderenfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.Sicher rechtlich bindend sind alle Verfügungen und Vollmachten nur,wenn sie notariell beglaubigt sind. So können z.B. Immobiliengeschäfte und Bankangelegenheiten nur mit notariell beglaubigter Vollmacht durchgeführt werden.
    Außerdem macht ein Eintrag im zentralen Vorsorgeregister Sinn,damit öffentliche Stellen und Krankenhäuser jederzeit Zugriff darauf haben.

    Ich hoffe,ich hab nichts vergessen :D

    Liebe Grüße von Talea
     
    #1 24. November 2016
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2016
  2. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Beiträge:
    709
    Hallo,
    habe seit mehr als zehn Jahren eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und falls die nicht ausreicht, eine Betreungsvorsorge
     
  3. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Hallo!

    Ich habe auch alle oben genannten Sachen seit vielen Jahren. Ebenso habe ich schon vor 20 Jahren oder so ein Testament gemacht.

    LG, Inge
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Ich habe alle Verfügungen schon 10 Jahre und brauchte die leider schon
    als mein Mann krank wurde und starb. Die Ärtzte haben die Verfügungen
    sehr ernst genommen, was leider nicht immer so ist.

    Die Verfügungen sollten alle 2 Jahre kontrolliert und mit aktuellem Datum
    neu unterschrieben werden, sonst läuft man Gefahr, dass die nicht
    anerkannt werden weil sich der "Wille" ja geändert haben könnte.
    Einen solchen Kampf hatte eine Nachbarin zu führen für ihre Schwester.

    LG Heidesand
     
  5. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Danke Talea ;)
     
  6. Marly

    Marly Guest

    Ich finde diese Verfügungen usw. sehr gut.
    Mein Mann und ich wollen uns im kommenden Jahr darum kümmern.

    Habt ihr die Menschen gefragt, die ihr in die Verfügungen eingetragen habt, auch gefragt?

    Vermutlich habt ihr das.

    Mir ist es nämlich passiert, dass ich von meinen Eltern ungefragt eingetragen wurde und ein Schreiben erhielt und fertig.
    Ich habe kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern und möchte auch keine Entscheidungen für sie treffen.

    Wir werden unsere Kinder fragen, ob sie das wollen. Wenn nicht, müssen wir uns was überlegen.
     
  7. Nudelmonster

    Nudelmonster Mitglied

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    16. Oktober 2007
    Beiträge:
    78
    Hallo,
    wir machen uns zur Zeit auch Gedanken darüber. Wohin wendet man sich da? Anwalt für Familienrecht? (Sind nicht verheiratet). Später Notar?
    Wie habt ihr das gemacht? Wir haben zwar schon einige Formulare aus dem Internet ausgedruckt, aber irgendwie hätten wir trotzdem gerne noch ne persönliche Beratung.

    Viele Grüße
    Nudelmoster
     
  8. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo,
    will nur anmerken, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Patientenwillen (Durchführung der Patientenverfügung) überwacht -es sei denn, er ist in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich dazu befugt. Zuständig ist der Patientenanwalt. Der selbstverständlich auch Vorsorgebevollmächtigter sein kann .

    Die Patientenverfügung sollte möglichst genaue Handlungsanweisung für bestimmte Situationen sein, damit kein Raum für Interpretationen -sei es von Seiten der Ärzte oder des Patientenanwalts- bleibt. Dabei soll man auch Wachkoma, Locked in Sysndrom und was soll mit mir im Falle von (eintretener) Demenz passieren, erwähnt werden. Frage könnte auch sein: darf der Patientenanwalt oder Erbe Zahlungen verweigern, wenn von Ärzten Maßnahmen getroffen werden, die gegen die Verfügung verstoßen.

    Die Vorsorgevollmacht sollte auch so etwas wie Vertretung vor Gericht, bei Behörden, Verträge kündigen und abschließen, z.B. Telefonanbieter oder Versicherungen, die Wohnungskündigung und -auflösung.Postvollmacht erteilen. Auch beachten: soll Untervollmacht erteilt werden können, und gilt die Bevollmächtigung über den Tod hinaus. Das Bestimmsrecht zum Aufenthalt nicht vergessen. Zur Vermögenssorge: Hier haben Sparkassen und Banken ihre eigenen Formulare und nehmen sich nichts von der Vollmacht an. Ansonsten kann hier alles rein, was einem wichtig ist, z.B. was soll mit dem Kater, dem Papagei passieren.

    Ganz wichtig natürlich, wenn man es sich aussuchen kann: das Vertrauensverhältnis, sonst evtl. eine Kontrollperson einsetzen...(??)
    Für eine notarielle Fertigung gibt es eigentlich nur wenige geregelte Notwendigkeiten, z.B. Hausverkauf innerhalb der Vermögensvorsorge.

    Ich persönlich habe die Patientenverfügung getrennt von der Vorsorgevollmacht, diese wiederum unterteilt in Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und sonstige Angelegenheiten. Hab meine Patientenverfügung von der DGHS und persönlich noch etwas ergänzt, sie dort hinterlegt und ebenfalls bei der Dt-Gesellsch. für Patientenschutz (fr. HospizStiftung). Bei beiden Stellen erhalten die Bevollmächtigten Rechtsschutz bzw. Unterstützung.

    Genauso wichtig ist eine Patientenverfügung für den Pflegefall. Daran arbeite ich noch.
    Na ja, ich bin so ausführlich geworden (was ursprünglich nicht so gedacht war), weil ich keine unmittelbaren Verwandten habe und trotzdem den größtmöglichen Schutz, wenn ich zu krank, zu schwach und/oder ohne Bewußtsein bin. Vielleicht findet der/die ein oder andere noch etwas, was er/sie nicht im Fokus hatte.
    LG
     
  9. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Nudelmonster,
    man kann sich gegen eine Schutzgebühr von der DGHS (Dt. Gesellschaft für Humanes Sterben) eine ausführliche Patientenschutz- und Vorsogemappe zuschicken lassen. In der aktuellen Auflage ist immer auch die Rechtslage/Rechtsprechung eingearbeitet. Man kann sich auch Infos der Dt.Gesellsch. für Patientenschutz schicken lassen.
    LG o-häsin
     
  10. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Einige Ärzte beraten zur patientenverfügung.
     
  11. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Als mein Mann 2011 an Krebs erkrankte, haben wir uns um alle Dinge gekümmert, 2006 kam mein Mann in die Hospitz, ich nahm umgehend Kontakt mit dem Artzt dort in der Hospitz auf hatte absolut keinerlei Schwierigkeiten.
    Leider verstarb er recht schnell Mitte Januar 2007.

    Danke das dieses Thema hier zur Sprache kam es gibt nie genug Informationen Talea , viele stehen dann da und wissen nicht was sie zu berücksichtigen haben.
    Wir haben es jetzt wieder so gehandhabt in dem jeder für jeden Verantwortung über nimmt.
    Euch allen einen angenehmen Abend.

    Kommt gut in ein friedliches Neues Jahr

    Johanna
     
  12. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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  13. Solde

    Solde Neues Mitglied

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    Wir haben auch das volle Programm, was letztlich bedeutet, dass man sich gegenseitig vertrauen muss. Sprich er kann auch über meine Finanzen verfügen. Wir haben das direkt beim Notar machen lassen - einem, der in diesem Bereich sehr aktiv ist und viele Stolpersteine kennt. Er meinte auch, dass es leider immer wieder gesetzliche Anpassungen gibt und deshalb Überprüfungen erforderlich sind. Etliche Formulierungen stehen in den Dokumenten nur, weil es der Gesetzgeber / die Rechtsprechung erfordert. Also am beste alle paar Jahre prüfen lassen. Außerdem: Die Dokumente gut aufbewahren, damit sie im Ernstfall zur Verfügung stehen.

    Im Alltag lässt sich die Vollmacht auch anderweitig nutzen, um z.B. Kaufverträge abzuschließen oder Behördengänge zu erledigen. Allerdings habe ich damit auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, die Leute auf unserem Bürgerbüro (die offensichtlich von deutschem Recht keine Ahnung haben) stellten sich queer.
     
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