Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Flocke_79, 17. Dezember 2015.

  1. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Und während des ganzen Widerspruchs muss ich doll aufpassen das meine AU fortlaufend ist richtig?

    Die AOK muckt nämlich auf wg des Krankengelds.

    Danke für die Tips!!!
     
  2. delphin

    delphin Guest

    @ hallo Flocke

    Mir ging damals ähnlich , der Psychologe hatte mich auch arbeitsfähig für 6 Std geschrieben , das Gutachten habe ich nie in die Hände bekommen. Heute weiß ich , das man es Dir aushändigen muss. Ich habe resigniert , hatte keine Kraft zum kämpfen. Mein Arbeitgeber hat mich vernünftig gehen lassen , mit Abfindung und krankheitshalber . So war ich nach 2 Jahren Arbeitsamt nicht mehr neu vermittelbar und wurde Hausfrau. Das war 2006 . EWR wurde abgelehnt , ich habe nicht gekämpft. 2010 kam dann CP dazu , da wurde mir von meiner Rentenberaterin und meiner Familie angeraten noch mal einen Antrag zu stellen . Gesagt getan , der wurde wieder abgelehnt , mit der Begründung , ich müsste nachweisen , das ich das Rheuma schon vor 2010 gehabt hätte. Wie sollte ich das machen , aber hier ging es um Zeiten die eingehalten werden müssen. Ich überließ alles meiner Anwältin , VDK wollte oder konnte mir nicht helfen , lag wohl alles etwas verzwickt bei mir. Meine Gutachterin war sehr genau , war Rheumatologin , 3 Stunden hat das Prozedere gedauert. Ich hatte Angst , das sie mir auch nicht glaubt.Sie hatte einiges heraus gefunden , das Reha Berichte nicht ordentlich geschrieben wurden , so auch der vom Psycho . Ich hatte meinen Mann damals mit , was sich auch als gut heraus stellte. Ich habe dieses Gutachten damals zu geschickt bekommen , ( vielleicht weil es über den Anwalt lief) aber das Recht hat jeder auf Einsicht. Ich war damals über den Bericht selbst erschrocken , wusste ich damals nicht wie krank ich eigentlich war. Nach 3 jährigen Kampf habe ich dann die Rente mit einem Vergleich befristet bis 2016 erhalten . Ich denke mir ohne Anwalt hätte ich es nicht so geschafft . man versucht einen mürbe zu machen. So gibst du alles ab und der Anwalt macht das. Die RV versucht es aber immer wieder den Leuten die Rente abzusprechen . So ging es mir dieses Jahr nach der AHB , die Ärztin dort sollte mich wieder in Brot und Arbeit bringen und das mit fast 61 jahren. Man hat aber festgestellt , geht nicht , so stand es im Rehabericht. Nach der Reha habe ich sofort die Verlängerung der EWR beantragt , nach nicht mal 4 Wochen kam jetzt die Bewilligung auf Dauer bis zum Rentenantritt.

    Entschuldige Flocke das ich alles so ausführlich geschrieben habe , ich wollte Dir damit Mut machen zu kämpfen es lohnt sich , auch wenn es bei mir erst beim 2 Anlauf klappte. Nimm Dir einen Anwalt , wenn es nicht anders geht über VDK.

    Denke in kleinen Schritten , dazu brauch man einen langen Atem . Zuerst Widerspruch , dann Einsicht in das Gutachten und dagegen auch Widerspruch legen und lasse Dich beraten.

    Alles Gute und viel Kraft
    wünscht delphin
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Genau so ist es.....
    So wie es aussieht ,bekommt meine Tochter nun wohl doch die volle EU RENTE.
    Nach 2 jährigen Kampf.
    Die berufliche Reha wird wohl abgebrochen...es entscheidet sich wohl schon im Januar. ..
     
  4. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Am Montag rufe ich drei verschiedene Docs an wg kurzfristiger Termine im Januar. Zwei davon werden mir Befundberichte pro Rente orientiert ausstellen. Das hatte ich schon so besprochen.

    Und dann halt noch zur Hausärztin.

    Aber vor Weihnachten setze ich mich in keine Arztpraxis. Keine Lust mir noch auf die letzten Tage in diesem Jahr einen Infekt abzuholen. Außerdem komme ich innerlich nicht zur Ruhe. So macht Weihnachten keinen Spaß. Werde mich kümmern-aber Piano ;)

    Danke für eure Tips!
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Flocke: bedenke die Fristen für einen Widerspruch, schreib also bitte schon mal formlos einen und dass du neue Befunde etc. nachreichst. Sonst musst du wieder von vorn anfangen.

    Gruß KUkana
     
  6. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ok. Das mache ich.
     
  7. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Hab den Widerspruch gestern per Einschreiben mit Rückschein versendet. Den Befundbericht des Rheumatologen beigefügt.

    Das Versorgungsamt braucht leider noch etwas mit der Bearbeitung meines Verschlimmerungsantrag. Den Bescheid, sofern eine Erhöhung der Prozente, kann ich ja dann auch noch zur RV senden.

    Habe vorhin meine Fallmanager beim Jobcenter angerufen weil ich einen Termin verschieben musste und er meinte, mein Widerspruch gegen den Ablehnubgsbescheid der RV wäre so nicht richtig aber da sprechen wir am Donnerstag drüber. Keine Ahnung was er meint...

    Ich werde ja wohl noch für meine Rechte kämpfen dürfen :confused:
     
  8. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hallo Flocke,
    ich möchte Dir gerne erstmal zwei Grundregeln ans Herz legen:
    - man telefoniert nicht mit dem JC (alles per Einschreiben/Rückschein,denn im Zweifel hat man nichts in der Hand).
    - bis auf den Bescheid zur Rentengewährung/Ablehnung und die AU'en geht die das Verfahren nichts an,und JC-Mitarbeiter sind keine Fachanwälte für Sozialrecht.

    Spätestens jetzt,zur Widerspruchbegründung ist es angebracht,einen Rechtsbeistand mit ins Boot zu holen.Man kann so viel falsch machen...auch könnte die RV das so interpretieren,daß wenn man das noch selbst kann,auch erwerbsfähig ist.

    Bei den Sozialverbänden kann man auf die Nase fallen (mir mit dem VDK passiert),und wenn dann Fristen verpasst werden,ist die Sache gelaufen.
    Ich bekam zum Glück noch zeitig einen Termin bei meinem Anwalt,und fühle mich da sehr gut aufgehoben.
    Zu bedenken ist auch,daß man bei Widersprüchen und Klagen über einen Sozialverband zusätzlich zu den Beiträgen noch zuzahlen muß.Das staffelt sich je nach Verfahren von 18,- bis um 200,-.

    Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zahlt man einmalig beim Anwalt 15,-.
    Kommt es zur Klage wird Prozesskostenhilfe beantragt,ob da nochmal 15,- fällig werden weiß ich nicht,da mein Anwalt die prinzipiell nicht verlangt.

    Die Berichte Deiner Ärzte interessieren die RV nicht (Nachtrag: ich meine die Aussagen pro EM-Rente)für die sind die parteiisch,deren Gutachter bilden sich ihr eigenes Urteil.Ob das dann alle Deine Eischränkungen erfasst und angemessen würdigt,bleibt erstmal dahingestellt....

    Guck daß Du durch das ganze Verfahren hindurch AU bist.Möglich daß der MDK versuchen wird die zu kippen,aber das bleibt abzuwarten.Dagegen kannst Du dann auch (möglichst mit Rechtsbeistand) Widerspruch einlegen.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg!

    LG,
    Diana ;- ))
     
    #28 11. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2016
  9. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Moin Diana.

    Also bei ersterem habe ich noch nie Probleme gehabt. Habe allerdings auch noch nie einen Termin versäumt. Mein Fallmanager ist bisher mehr als ok und ich bin noch nie auf die Schnute gefallen. Dennoch danke für den Hinweis :)

    Ich versuche immer einen Mittelweg zu finden zwischen "auf mein Recht beharren" (in dem Falle das es meinen Fallmanager nix angeht das ich in Widerspruch gehe) und mir mein Gegenüber nicht säuerlich zu machen. Mit Offenheit fahre ich persönlich ganz gut. Allerdings ändert das natürlich nichts daran, das ich meine Rechte ausschöpfe.

    Kann der Fallmanager eigentlich verlangen, das er sich von meinen Diagnosen sowie den Ablehnungsbescheid Kopien macht?

    LG
    Flocke
     
  10. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Guten morgen Flocke,
    das halte auch ich für richtig,denn ich suche auch immer den goldenen Mittelweg.
    Bei der Erstanmeldung beim JC habe ich auf die Frage,wie ich erreichbar bin,allerdings von vornherein nur dem postalischen Weg zugestimmt.Ich hatte mich schon vorher schlau gemacht und kann so gar nicht erst in Verlegenheit kommen.

    Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist allerdings auch im nachhinein eine Forderung auf Löschung nicht leistungsrelevanter Daten (so auch die Tel-Nr) legitim.

    Den Ablehnungsbescheid kannst Du kopieren und dabei teilweise abdecken/oder danach schwärzen,nur leistungsrelevante Angaben müssen lesbar bleiben.
    Das wäre dann lediglich der Satz der Rentenablehnung,und evtl noch ein aufgeführtes Restleistungsvermögen und die Einschränkungen.
    Letzteres ist ja die Grundlage zur Vermittlung für einen leidengerechten Arbeitsplatz.

    Ärztliche Befunde haben in den Händen eines SB nichts zu suchen,das ist nicht leistungsrelevant und SB's sind keine Ärzte.Diese schickt man nach schriftlicher Aufforderung allenfalls direkt an den ärztlichen Dienst,oder man nimmt sie direkt mit dorthin.

    Bisher habe ich mit dem hiesigen JC auch noch keine schlechten Erfahrungen machen müssen.Auf die Frage nach meiner Erkrankung habe ich auch ehrlich geantwortet,da ich offen gestanden auch selbst nicht einsehe,warum ich mich da verleugnen bzw ein Geheimnis daraus machen soll.
    Das ist für mich aber auch das höchste der Gefühle,alles schriftliche hierzu geht im Rahmen der Mitwirkungspflicht nur und direkt an die befugten Stellen.

    Jc's fordern gerne viele Dinge im Rahmen ihrer oftmals zum Teil selbst geschusterten Mitwirkungspflicht,und man tut gut daran,dies immer zu hinterfragen.

    Zur Zeit lassen die mich allerdings in Ruhe,da ich mich im Klageverfahren gegen die DRV befinde und seit 2014 durchgehend AU bin.

    LG,
    Diana ;- ))
     
  11. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hallo Flocke,
    heute morgen hatte ich nicht soviel Zeit,daher will ich nochmals auf einige Dinge eingehen.

    Dein FM hat kein Problem mit Deinem Widerspruch,im Gegenteil.
    Der wird bemüht sein Dir zu helfen wo er kann,damit Du eine Rente bekommst.
    Bei einer Rentengewährung braucht das JC ja nicht mehr für Dich zu zahlen.

    Daß Du Deinen Widerspruch mitgeteilt hast ist gut und richtig,denn dadurch fällst Du wieder in den Status,daß Deine Erwerbsfähigkeit nicht abschließend geklärt ist.
    Da man sich für den ALG II-Bezug aber mit seinem (Rest)Leistungsvermögen zur Verfügung stellen muß,hilft hier eine fortlaufende AU beiden Seiten.
    Das JC braucht sich nicht um die Vermittlung eines LE zu kümmern,dessen Erwerbsfähigkeit und/oder Einschränkungen nicht geklärt ist,und LE muß sich damit auch erstmal nicht abgeben.
    Hinzu kommt,daß die AU dem Rentenantrag Nachdruck verleiht,ohne AU stellt man sich in den Augen der RV der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und ist somit erwerbsfähig.Wieso sollten die also eine Rente gewähren - Du verstehst wie ich meine?

    Hast Du dem FM eine Abschrift Deines Widerspruchs zukommen lassen?
    Das ist ok und unschädlich,und ich vermute,daß er einen Formfehler moniert.
    Wobei man bei einem formlosen Widerspruch eigentlich nicht viel falsch machen kann,sofern er sich auf die Ablehnung der Rente bezieht,nicht aber direkt auf die Gutachten (das geht nicht).

    Laienwissen haben ja viele,ein wenig habe ich sicher auch,das gibt aber keine Rechtssicherheit.Du bist auch nicht verpflichtet mit dem FM über die Details Deines Widerspruchs zu sprechen,denn gibt der Dir evtl doch einen falschen Rat,hast Du nachher den Schaden.
    Suche Dir besser einen kompetenten Rechtsbeistand,der sich auch so nennen darf,dann bist Du auf der sicheren Seite ;)

    Ich drücke Dir die Daumen!

    LG,
    Diana ;- ))
     
  12. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Übermorgen bin ich beim Jobcenter. Kann ja berichten :)
    Danke dir auf jeden Fall :top:
     
  13. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    meine Tochter befindet sich ja zur Zeit in der beruflichen Reha bzgl. Widerspruchsverfahren Rente.

    Wie hier schon erwähnt wurde der DRV interessieren nur die Hausbackenen Gutachten....

    Das Jobcenter hat meine Tochtere auch als nicht " Vermittelbar" unter 3 Stdunden per Amtzärztliches Gutachten betitelt...darauf hin stellte sie ja au´f Anraten des Amtsarztes des Jobs´centers den Rentenantrag... Ablehnung -> Widerspruch->Gutachten von 2 Ärzten der DRV -> ruhendes Verfahren bis Reha abgeschlossen.
    Meine Tochter ist ständig krank....darauf hin wurde ein Antrag auf eine orthopädische Reha durch ihren Orthopäden beantragt bei der DRV, damit sich ihr Zustand bessert, und sie beschwerdefreier/arnmer die berufliche Reha beenden kann....dieses wurde von der DRV abgelehnt - mit einer Begründung , da raufen sich einem die Haare zu Berge.... Ich glaube die Abteilung weiß gar nicht, dass meine Tochter einen Antrag auf Rente zu laufen hat....

    Nun ist sie wieder krank.... hält es vor Schmerzen und auch psychisch nicht aus.... im April wäre die reha zu Ende, mal sehen wie die Entscheidung dann ist....angedeutet wurde ja bereits, dass sie unter 3 Stunden arbeitsfähig ist....
     
  14. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Am Freitag habe ich einen Termin bei der DRV zur Akteneinsicht.Und am 11. April bin ich in Düsseldorf bei einem Gutachter (Dr. Proll; Orthopäde mit Zusatzausbildung orthopädische Rheumatologie).Kennt den jemand von euch?
     
  15. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Stand der Dinge

    Der Gutachtertermin war so lala. Er hat zwar in seiner Untersuchung alle betroffenen Stellen was die Schmerzhaftigkeit betrifft bestätigt. Aber er hat mir nicht eine Frage zu meiner undifferenzierten Kollagenose gestellt :confused: Hat Hände, Füße und ISG geröngt. Ich sagte ihm dann, das ich keinerlei Auffälligkeiten an den Händen habe aber halt trotzdem Rheuma. Ich hatte den Eindruck der hat sich voll drauf eingeschossen.

    Ich sehe bei meinem Rheumatologen in der Praxis viele Patienten mit augenscheinlich normalen Händen. Trotzdem können die doch sehr krank sein.

    Uuuuaaaahhh. Der wird mich 100 % als gesund einstufen gegenüber der Rentenversicherung.

    Am 17. Mai habe ich MRT der Schulter und kommenden Donnerstag nochmal Termin beim Einlagenspezi. Möchte mal Frage ob ich so ne Dehnungsschiene für nachts bekommen kann...
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Meine Tochter bekommt die Rente.
    Bis 9/2019.

    Ein Glück wir haben nicht aufgegeben.

    Nun können wir uns alle zurück lehnen.
     
  17. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Widerspruchsstelle gibt meine Akte an RV zurück...

    Mit dem Auftrag eines 3. Gutachtens.

    Zur Erinnerung:

    Antragsstellung September 2015
    Gutachten beim Psychiater/ Neurologie
    Ablehnung Dezember 2015

    Widerspruch Januar 2016
    Gutachten April 2016 Orthopädie mit rheumatologischer Zusatzausbildung

    Ist ein 3. Gutachten ungewöhnlich?
     
  18. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Flocke,

    ohne Zweifel ist das für dich höchst unbefriedigend und beim Rententräger ungewöhnlich.

    Bei mehrfachen Diagnosen und zum Teil ungeklärten Diagnosen ist es nicht einfach, den Verlauf vorauszuahnen. Wenn die Art des Rheumas noch nicht ausreichend geklärt ist, Arztbefunde vielleicht fehlen, Untersuchungen noch nicht stattgefunden haben, überhaupt nicht klar ist, wie therapiert werden kann, man nicht weiß in wie weit eine seelische Beeinträchtigung vom Rheuma herrührt oder den Umgang mit der Rheuma-Symptomatik erschwert ... ja Himmel, wer soll da entscheiden? Selbst Gott müsste würfeln. - Ich, als Betroffene und Laia würde dem Rententräger empfehlen: Auf 6 Monate befristete Rente, dann neu entscheiden.

    Liebe Grüße und kräftiges Daumendrücken
    Clara
     
    #38 9. September 2016
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2016
  19. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ich habe folgende Diagnose :

    Seropositive Polyathritis
    Undifferenzierte Kollagenose

    Und mehrere Diagnosen im psychiatrischen Bereich, welche aber schon vor dem Rheuma da waren.

    Die Asperger Diagnostik startet Ende November.
     
  20. Blonder Brummer

    Blonder Brummer Mitglied

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    Ort:
    Auf'm Berg in Lübeck
    Emr

    Huhu Kukana,
    du hast unter 14 geschrieben, dass man dir die volle EMR angeboten hat. Du dich aber für die Teilzeit EMR entschieden hast, weil du trotz schlechtem AZ weiter arbeiten wolltest. Beim beziehen der vollen EMR darf man doch auch weiter arbeiten. Monatlich 450€, zweimal jährlich das Doppelte.

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Wäre ja nicht das erste Mal!:confused::confused::confused:

    Liebe Grüße
    BB

     
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