Gleichstellung beim AA

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von sternchen42, 8. April 2014.

  1. sternchen42

    sternchen42 Mitglied

    Registriert seit:
    9. Oktober 2011
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    89
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    Dresden
    Hallo an alle,

    wer hat schon beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag gestellt?
    Habe GdB von 30 erhalten.
    Kann mann diesen Antrag formlos stellen?Was ist event.zu beachten?
    Danke schon mal für Antworten.
    Viele Grüße von Hasen
     
  2. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Upps,

    ist schon lange her. Aber bei meinem Bescheid stand es drunter, wo ich das beantragen kann.

    Ich würde eine Kopie vom Bescheid machen. Dabei würde ich die Diagnosen abdecken. Die gehen das Arbeitsamt nichts an. Dazu ein kurzes Anschreiben mit "Ich bitte um Gleichstellung". Und ab die Post.

    Gleichzeiti würde ich den Betriebsrat meiner Firma darüber informieren.

    LG
    Clara
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.schwbv.de/text/gleichstellung/antrag_zur_gleichstellung.pdf

    Hier ist mal ein Antrag als Muster, der ist aus München, aber ich glaube die Anträge sind überall gleich, auch in Dresden. Dein Arbeitgeber und der Schwerbehindertenbetreibsrat (falls vorhanden) bekommen dann ein Schriftstück zur Befragung dazu. Danach wird entschieden ob du die Gleichstellung bekommst oder auch nicht, weil z.B. dein Chef dir bestätigt dass du trotz Einschränkungen nicht von Kündigung bedroht bist.

    Gruß Kukana
     
  4. Joe61

    Joe61 Neues Mitglied

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    4
    Gleichstellung während der Dauer des Antragswiderspruchs

    ich habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 20. ich habe widerspruch eingelegt.
    Kann ich mit dem gdb20 und eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder muss ich das widerspruchsverfahren abwarten?
    über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen.
    vielen lieben dank, alles gute und bis bald
    Joe
     
  5. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hamburg
    Hallo Joe schön das du zu uns gefunden hast.
    Ich kann dir leider keine Antwort auf deine Frage geben, aber ich bin sicher das es User gibt die antworten siehe oben schon geschehen.

    Viel Freude hier

    Gruss von Johanna
     
  6. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    17. Juni 2009
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    232
    Ort:
    an der Küste, wo es wunderschön ist
    @ Joe 61

    Nein, du hast weiterhin einen GdB von 20 , während des Widerspruchzeitraums. Erst nach einer Erhöhung des GdB auf mindestens 30 kann die Gleichstellung bei der BA beantragt werden.
    Die BA schreibt den Arbeitgeber i.d.R. an und fragt an, ob die Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllt sind.
     
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