gdb von 30 - widerspruch und gleichstellung parallel betreiben?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Brini, 28. Januar 2008.

  1. Brini

    Brini Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. Juli 2007
    Beiträge:
    161
    Ort:
    Baden
    hallo liebe ro`ler,

    habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 30. heute habe ich widerspruch eingelegt.
    würdet ihr trotz eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder würdet ihr das widerspruchsverfahren abwarten? können mir daraus nachteile entstehen, wenn ich beide verfahren gleichzeitig betreibe?
    über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen.
    vielen lieben dank, alles gute und bis bald
    brini
     
  2. Witty

    Witty Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Dezember 2006
    Beiträge:
    1.810
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo Brini,

    Frage doch mal den netten Herrn von der Schwerbehindertenvertretung, den
    ich dir schon mal empfohlen habe. Der kann dir da bestimmt helfen.
    LG
     
  3. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2005
    Beiträge:
    334
    Hallo,
    ich habe beides gleichzeitig "betrieben", Gleichstellung von 40 mit 50 GdB hatte sich in ein paar Wochen erledigt (dank meiner Personalvertretung), Widerspruch bis hin zur Klage hat 3 Jahre gedauert, kurz vor dem Gericht wurde mir dann ein VErgleich angeboten, habe jetzt 50 % unbefristet.
    Gruß Kröti
     
  4. chareen

    chareen Sei immer Du Selbst

    Registriert seit:
    19. August 2005
    Beiträge:
    64
    Ort:
    Berlin
    Hallo Brini

    die Gleichstellung ist für Deine Arbeitsstelle wichtig, also beides gleichzeitig veranlassen. Habe letztes Jahr auch nach Widerspruch dann Anerkennung der Gdb von 50 vor dem Sozialgericht erreicht.
    Liebe Grüße aus Berlin





     
  5. Joe61

    Joe61 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2015
    Beiträge:
    4
    Antrag auf Gleichstellung während des Widerspruchverfahrens gegen GdB20

    Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings bisher nur GdB20 zuerkannt. Gegen den Bescheid vom Versorgungsamt habe ich Widerspruch eingelegt.

    Kann ich mit dem GdB 20 und dem Widerspruch die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit während des Widerspruchverfahrens gegen GdB20 beantragen oder muss ich das Ergebnis des Widerspruchsverfahren abwarten?

    Danke für eine Antwort oder eure Erfahrungen

    Joe
     
  6. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2005
    Beiträge:
    334
    Hallo,

    die Gleichstellung kann man erst ab einem GdB 30 beantragen, ich denke ein Widerspruch gegen GdB 20 reicht da nicht.
    Viele Grüße
    Kröti
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden