Haushaltshilfe

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von bise, 22. Oktober 2015.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    @ nutella,
    bei lohnfortzahlung gibt es 80 % von der job zentrale,
    20 % muss arbeitgeber tragen.

    urlaub:
    1 x die woche wird gearbeitet.
    4 wochen stehen arbeitnehmer zu, oder irre ich mich?
    also an 4 tagen wird nicht gearbeitet, doch bezahlt.
    anders habe ich das nicht verstehen können oder stehe ich auf der leitung?

    nix für ungut
    lg
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    auf welcher basis arbeitest du denn?
    auf eigene rechnung?
    auf vertrag ?
    oder ohne vertrag?

    lg
     
  3. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo,

    viele Arbeitgeber, auch richtige Firmen, handhaben es so, dass Minijobber keinen Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung bekommen, sondern nur Lohn, wenn auch Arbeit geleistet wurde. Korrekt ist das aber nicht!

    Nun stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er seine Rechte einfordert und damit riskiert, den Job zu verlieren oder nicht.
     
  4. Nutella

    Nutella Mitglied

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    mit der lohnfortzahlug hatte ich noch nie.. also mir egal....


    und mit den 4 wochen nicht arbeiten... naja..... es sind 30 arbeitstage urlaub bei einer 5 tagewoche sprich bei einer 1 tage woche sind es 6 wochen ;) ... aber das ist verhandlungssache...

    wie schon .... (name nicht gemerkt geschrieben hat) musste ned.. macht ned jeder..... ;)ich machs weil ich froh um meine perle bin
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    mieze, da hast du völlig recht. das ist nicht nur nicht korrekt sondern auch noch schadensersatzpflichtiges handeln. das sollte sich arbeitnehmer nun nicht gefallen lassen. immerhin verstösst dieser standpunkt des arbeitgebers gegen das gültige arbeitsrecht. die aussehenden beträge kann der betr. arbeitnehmer auch noch später einfordern. der arbeitgeber muss dann nachzahlen.
    der mindestlohn oder der niedrigste lohn, der in der betr. branche üblich ist, ist nicht üppig.

    andererseits gibt es natürlich auch die fälle, in denen der jobber so eine art feuerwehr im betrieb spielt. er wird je nach bedarf tätig, auf abruf eingesetzt. manchmal 1 x in der woche oder 2 x oder 3 x im monat für einige stunden, bis der laden wieder läuft. der arbeitgeber weiss, was er an ihm hat, ihm ist die arbeit des jobbers viel, sehr viel wert und er honoriert sie grosszügigst im jeweiligen einzelfalle. warum sollte der jobber diese honorierung als richtwert nehmen, um noch urlaubsgeld zu fordern.

    die arbeit ist niemals gleichwertig. zahlt ein arbeitgeber grosszügig, wird der jobber höchst zufrieden sein.

    ich wundere mich immer wieder, welche stundenlohnvorstellungen manche leute entwickeln können.
    der mindestlohn ist 8,50 € und für manche tätigkeiten der tariflohn 9 € oder bis zu knapp 10 €. das ist wenig, das ist mir sehr bewusst. ein minijobber kann in so einem fall kaum fast das doppelte erhoffen/erwarten. ja, auch das gibt es und gar nicht mal so selten - gerade im privathaushalt wird das gerne versucht.
    das ist dann die andere seite der medaille.

    hat ein arbeitgeber in solch einem falle zu mehr als diesem üblichen minimallohn eingewilligt, dabei meine ich keine centbeträge sondern schon einige euronen mehr, fragt der sich natürlich, warum soll ich für eine leistung, die nicht erfolgt ist, noch teures geld zahlen? das ist sicherlich auch nachzuvollziehen, zumal dann, wenn es sich nur um sporadische einsätze handelt.
    diese gedankengänge werden nicht immer als korrekt angesehen werden können. doch arbeitnehmer und arbeitgeber können darüber sprechen und der arbeitnehmer darf/kann sich dann ausrechnen, was er gerne lieber hätte.
    auch nicht korrekt, aber menschlich.

    wo kein kläger, da kein richter. solange alle happy sind, kein schaden vorliegt müsste doch alles okay sein?

    nix für ungut
    sind so meine überlegungen,
    lg
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich schieb das jetzt mal hoch, in der hoffnung, dass eine/r von euch doch noch nen klugen gedanken hat, wie ich das mit vom job center geforderten arbeitsvertag zu machen habe.

    ich kann nur flexible arbeitszeiten anbieten, d.h., wenn ich daheim bin. ich muss sehr häufig zum arzt - immer wieder zu kontrollen und grösseren untersuchungen. ihr wisst doch, rheuma greift auch die inneren organe an, das ist jetzt bei mir der fall. die fach docs wohnen hier nicht gerade um die ecke. ich kann froh sein, wenn das radiologie-zentrum mir immer wieder - durch vermittlung des betr. fachdocs - kurzfristig einen termin einräumt. ich weiss genau, wie wichtig diese jetzt sehr engmaschigen kontrollen für mich sind. auch sind immer kurzfristige aufenthalte im kh notwendig. nach diesen mediz. notwendigkeiten muss ich mich richten.
    wie soll ich dann in einem arbeitsvertrag schon im voraus wochentage und uhrzeit angeben können oder die anzahl der stunden?
    bezahlung geht klar und die anderen punkte wie urlaub und lohnfortzahlung im krankeitsfall auch.

    bitte helft mir mal aus?
    lg
     
  7. Judy_Tiger

    Judy_Tiger Mitglied

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    ich arbeite als aushilfe im Krankenhaus (Blutentnahmen), auch stundenweise je nach dem wie viel eben abgenommen werden muss. Bei mir im Arbeitsvertrag steht. Die Arbeitszeit erfolgt im gegenseitigen Einverständnis ( Klartext ich komme an den vereinbarten Wochentagen und nehme so lange Blut ab, bis die Stationen fertig sind bzw. ich zur Uni muss) . Ich gebe dann Stundenzettel ab ud bekomme das Geld im darauffolgenden Monat.
     
  8. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo bise,

    nimm den Vertrag der Minijobzentrale als Muster. Fast alle Punkte kannst Du eins zu eins übernehmen.
    http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/2_Formulare_und_Antraege/2_privathaushalte/Arbeitsvertrag.pdf;jsessionid=089DF1C3FAC0047E31DEA95AB3EC2C80?__blob=publicationFile&v=3

    Unter Arbeitszeit schreibst Du statt:
    einfach:
    Wenn sich sehr unterschiedliche Arbeitszeiten ergeben, kannst Du zur Berechnung des Urlaubs und der Lohnfortzahlung (sofern nötig) den Durchschnitt der letzten drei Monate nehmen oder die wöchentlich vereinbarte Zeit.
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    danke für diese auskunft. ich hoffe, dass das so akzeptiert wird. die urlaubsberechnung? wenn die dame urlaub nehmen will, dann kommt sie nicht. da werde ich sehr tolerant sein (müssen). urlaubsgeld lässt sich errechnen.
    na dann bin ich mal gespannt, was auf mich zukommen wird.
    lg
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Bise ,
    Ich hatte eine Haushaltshilfe über eine Firma gehabt.
    Sie kam putzen und ich erhielt eine Rechnung.

    Gibt es so was nicht in deiner nähe?
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    habe vorhin die hotline in berlin angerufen.

    WICHTIG:
    flexible arbeitszeit ist okay, doch es muss unbedingt die vereinbarte mindeststundenzahl im monat angegeben werden.
    wird keine stundenzahl fixiert, gilt automatisch 10 stunden in der woche als vereinbart.
    falle ich wg kh oder urlaub aus, muss ich immer die monatl. mindeststundenzahl löhnen.
    urlaub in solchen fällen vorschlagen, ist natürl. möglich; doch wenn der arbeitnehmer nicht mitmacht, muss ich zahlen.
    lg
     
  12. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hamburg
    Jedenfalls einmal eine Auskunft vom Amt, das ist doch schon einmal etwas Wert.

    Gruss aus Hamburg von Joe
     
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