widerspruch erfolgreich

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Petzi1, 19. April 2014.

  1. sd121

    sd121 Mitglied

    Registriert seit:
    16. Juni 2012
    Beiträge:
    78
    Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Nachricht. Ich bin selber auch gerade im Widerspruchsverfahren und warte auf meinen neuen Bescheid. Hab zwar nicht allzuviel Hoffnung aber abwarten.
    Ich denke auch, wenn man sich schon mit Krankheiten egal welcher Art plagen muss, dann sollte man dafür wenigstens in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen bekommen. Meine Schwester meinte mal zu mir, warum ich denn unbedingt Schwerbehindert sein möchte. Ich habe nur gesagt, dass ich es nicht sein möchte aber womöglich schon bin. Wir sind ja alle krank, der Bescheid macht es ja nur schriftlich. Also ruhig einen GdB beantragen und damit auch gewisse Rechte durchsetzen!

    LG Sandra
     
  2. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

    Registriert seit:
    16. September 2011
    Beiträge:
    130
    Ort:
    Worms
    Guten Abend allerseits,

    ich hatte heute den Behindertenausweis im Briefkasten. So ich hätte da auch gleich ein paar Fragen. Vieleicht kann mir da jemand weiterhelfen? Also wie weit kann ich mit dem Ausweis kostenlos mit der Bahn fahren? Wieviele Kilometer? Gibt es bei Bahnreisen auch vergünstigungen? Wenn der Ausweis abläuft wird man dann automatisch wegen der Verlängerung angeschrieben? Oder muss man da selbst aktiv werden? So das wäre es fürs erste gewesen. Vielen Dank schon mal für die Antworten.
    Wünsche euch einen schönen Abend.

    Liebe Grüße

    Petzi1
     
  3. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

    Registriert seit:
    7. November 2011
    Beiträge:
    1.003
    Ort:
    ... am Bodden
    Hallo Petzi,
    So ganz kostenlos sind die Bahnfahrten nicht. Du musst dafür eine Wertmarke kaufen, kostet für ein Jahr 72 Euro, für ein halbes Jahr 36 Euro.
    Ne Kilometerbegrenzung gibt es nicht.
    Schau mal hier: http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html


    Ich wurde damals angeschrieben, kurz vorm Ablauf... Ist aber schon etliche Jahre her, mein Ausweis ist seitdem unbefristet.
    Irgendwo habe ich gelesen, dass man sich jetzt selber kümmern muss um eine Verlängerung. Aber da weiß vielleicht jemand anderes mehr. ;)

    Liebe Grüße,
    Mona
     
  4. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

    Registriert seit:
    16. September 2011
    Beiträge:
    130
    Ort:
    Worms
    Hallo Mona-Lisa,


    vielen Dank für deine Antwort. Die Wertmarke habe ich schon. Mir ging es eigentlich darum wie weit ich damit fahren kann. Also wieviele Kilometer ich damit fahren kann. Und ob es bei städtereisen mit der Bahn eventuell rabatt gibt. Ich will nämlich dieses jahr noch eine Städtereise machen und überlege ob mit der Bahn oder Auto. Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

    Gruß

    Petzi1
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo Petzi1

    die Wertmarke gilt für ganz deutschland und du kannst inclusive
    Regio und Interregio die Züge der DB Bahn benutzen.

    Aussen vor sind private Anbieter, wenn sie kein Rabatt gewähren,
    denn das dürfen sie selbst entscheiden.

    IC und ICE dürfen wir benutzen, müssen aber auf alle fälle zu
    zahlen, also können diese nicht frei benutzen.
    m.e.n. ist sitzplatzreservierung dafür kostenlos.
    hilft dir das?

    liebe grüße sauri
     
    #25 13. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2014
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    hm, sind iC und intercity nicht dasselbe??

    mal blöd frag
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hihi...:top:

    ducky, danke für den kleinen hinweis

    ich meinte natürlich IR....Interregio

    sauri
     
  8. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

    Registriert seit:
    16. September 2011
    Beiträge:
    130
    Ort:
    Worms
    Hallo Saurier,


    vielen Dank für deine Antwort. Es hilft mir sehr geholfen.

    schönen Abend

    gruß

    Petzi1
     
  9. Blonder Brummer

    Blonder Brummer Mitglied

    Registriert seit:
    20. Januar 2012
    Beiträge:
    151
    Ort:
    Auf'm Berg in Lübeck
    Hallo ihr Lieben,
    ich habe da etwas nicht ganz verstanden.

    Ich kann mit meinem B.-Ausweis von z.B. Lübeck nach Köln fahren, ohne etwas dazu zubezahlen?

    Mir hatte man bei Erstgenehmigung einen Zettel mit in den Bescheid gelegt, dass ich bis zu 50 km von meinem Wohnort aus kostenlos fahren dürfte, alles was drüber ist, müsste ich bezahlen.

    Sprich z.B.: Von HL bis HH kostenlos, von HH bis Köln bezahlen.

    Aber: In jeder Stadt Deutschlands darf ich die öffentlichen Verkehrmittel kostenlos nutzen.

    Bin total verwirrt, oder bin ich einfach nur blond?

    Liebe Grüße
    Brummi Wurst
     
  10. sd121

    sd121 Mitglied

    Registriert seit:
    16. Juni 2012
    Beiträge:
    78
  11. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    31. Juli 2011
    Beiträge:
    10.313
    Ort:
    Bayern
    Nicht nur mit dem RE.

    Bahnfahrten mit Interregio-Express, (IRE) Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), und S-Bahn in der 2. Klasse .
     
  12. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    31. Juli 2011
    Beiträge:
    10.313
    Ort:
    Bayern
    Ja weiss ich das es schon geschrieben wurde, verstehe nicht warum du dann nur RE schreibst, wenn du es schon gelesen hattest.
     
  13. Blonder Brummer

    Blonder Brummer Mitglied

    Registriert seit:
    20. Januar 2012
    Beiträge:
    151
    Ort:
    Auf'm Berg in Lübeck
    Hallo sd121,
    danke, habs mir durchgelesen. Tja, bei mir war das nocht nicht angekommen.

    Was mich aber auch ein bissl verwirrt, ist dieser Satz:

    ............. benötigen für ihre ''Freifahrt'' zusätzlich zum grün-orangen SB-Ausweis.......

    Mein SB-Ausweis ist nur grün, und den habe ich 11/2013 neu erhalten!

    MMMhhhmmm, gar nicht so einfach.

    @all: Danke für eure Tipps.

    Liebe Grüße
    Brummi
     
    #33 14. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo brummerchen

    dann hilft nur beim amt nachfragen.

    liebe grüße vom sauri
     
  15. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    3.234
    @Petzi

    schau mal hier:

    http://www.oepnv-info.de/?seitenID=32



    Zitat:
    Die unentgeltliche Beförderung des schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.

    Zu den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zählen

    Straßenbahnen,
    Busse des Nahverkehrs,
    Stadtbahnen,
    U-Bahnen,
    S-Bahnen,
    Nahverkehrszüge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
    sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn
    Regionalbahn (RB)
    Regionalexpress (RE)
    Interregioexpress (IRE)

    Eine unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten in Zügen oder Bussen des Fernverkehrs findet nicht statt. Es bestehen jedoch einzelne Ausnahmen innerhalb von Verkehrsverbünden oder tariflichen Regelungen.
    Zitat-Ende

    -------------------

    Ferner gibt es einige Strecken, die auch mit Fernverkehrszügen genutzt werden können.

    Hier die Strecken (Links befinden sich auf der o.g. Seite)

    Freigegebene Streckenabschnitte im angrenzenden Ausland
    Freigegebene Fernverkehrszüge im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
    Freigegebene Fernverkehrszüge mit dem Schwerbehindertenausweis





    @ Blonder Brummer,


    schau mal hier:

    http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12732/der_schwerbehindertenausweis_fortsetzung

    Zitat:
    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

    Den Ausweis in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können.

    Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis" genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

    Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.
    Zitat-Ende

    ------------

    Hast Du ein Merkzeichen in Deinem Ausweis?
     
  16. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

    Registriert seit:
    16. September 2011
    Beiträge:
    130
    Ort:
    Worms
    Guten Abend,


    vielen Dank für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Sorry das ich erst jetzt antworte. Ich habe zur Zeit viele Arzttermine und bin deshalb nicht so oft online. Da ich nach den Terminen ziemlich fertig bin.
    Wünsche noch einen schönen Abend.

    Liebe Grüße

    Petzi1
     
  17. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Ich möchte auch einmal widerlegen, dass ein Schwerbehindertenausweis "nichts bringt", wenn es auch Kleinigkeiten sind:

    der ADAC mindert z. B. den Mitgieldsbeitrag und mein Mobilfunkanbieter bietet seine 2-Jahresverträge um 120 Euro günstiger an bei Nachweis. So gibt es sicher noch viele andere Angebote, die sicher die Einschränkungen nicht wett machen, aber die Mehrkosten und Mühen etwas mildern können.
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @nachteilsausgleiche für schwerbehinderte personen

    hier findet ihr eine weitere übersicht über die nachteilsausgleiche, die unter anderem
    bereits ab einen GdB von 20 u.U. gewährt werden

    link Gesetzliche Regelungen
    http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/126.html und ff

    link steuerliche Nachteilsausgleiche
    http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/behinderte_menschen/nachteilsausgleiche/steuerliche-nachteilsausgleiche-340.html

    link Gleichstellung-Arbeitsleben
    http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/BildungundArbeit/Arbeit/Nachteilsausgleiche/Nachteilsausgleiche_node.html

    link Rabatte-Pauschbeträge (Bahn, KFZ,GEZ)
    http://www.myhandicap.de/behinderung-rabatte-sparen.html?gclid=CjwKEAjw9-CfBRD8lt_w86zJiDUSJAADZA38D_R3oWfByvbWW9pxWPfas4BzY7E0Eg2b7KGiaVMIfRoCdwHw_wcB

    die palette ist weitgreifend. nur leider gibt es eben hier oft die formulierung, "kann" nicht "muss"
    was soviel heisst, dass es oftmals am betreiber liegt ob er eine vergünstigung gewährt oder nicht.

    z.bsp.
    -eintritt zu veranstaltungen, kino, zooparks, schwimmbäder etc.
    -ausserdem gewährt so mancher versicherer vergünstigungen

    die tabellen geben einen guten überblick

    link
    Merkzeichenabhängig Nachteilsausgleiche
    http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

    link GdB abhängige Nachteilsausgleiche
    http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf


    @noch mal zum Schwerbehindertenausweis - grün


    somit wird die eigenschaft als schwerbehinderter dokumentiert jedoch nicht grundsätzlich
    auch die freifahrt
    oder möglichkeit des parkens auf gekennzeichneten parkflächen für
    schwerbehinderte menschen


    parken auf gekennzeichneten flächen dürfen nur personen die im besitz eines
    blauen parkausweises,
    der für das merkzeichen "aG" auf antrag bundesweit
    ausgestellt wird.


    dieser ist mit einem rollstuhlfahrerabzeichen sowie ein hologramm, passbild und
    unterschrift des inhaber versehen.

    manche länder gewähren im ausnahmefall personen ohne dem merkzeichen "aG"
    aber mit einer gehbehinderung "G" und/-oder mobilen einschrenkung
    trotzdem eine ausnahmegenehmigun zum parken. diese ist "orange" und hat
    zum "blauen" ausweis eingeschrenkte berechtigungen zum parken

    generell darf man mit dem organgenen ausweis "nicht" auf einen ausgewiesenen
    behindertenparkplatz parken! aber man kann an anderen orten parken, die sonst
    nicht genutzt werden dürfen.


    link: organgene behindertenausweis
    http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=9e8f03e8-4bbb-4170-a5e0-1a2203eefb60


    saurier
     
    #38 23. August 2014
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2014
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden