Schwerbehindertenabteilung - Ist die ortsnahe Abteilung zwingend ?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sternentraum, 27. November 2013.

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  1. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Hallo,

    meine Frage, ist die Schwerbehindertenabteilung zwingend? Oder kann man in einer anderen Stadt
    (bei mir wäre das ein anderer Kreis) auch einen Antrag stellen?

    Bei mir ist es so, das die Schwerbehindertenabteilung meinem Arbeitgeber unterliegt.
    Ihr müsst mir jetzt nicht schreiben, er darf das nicht lesen - das weiß ich - er macht es trotzdem -
    das weiß ich auch!
     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    Wenn du deinen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellst, bekommt dein Arbeitgeber keine Kenntnis davon!
     
  3. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Du hast nicht richtig gelesen, die Schwerbehindertenabteilung (Versorgungsamt heißt es nicht mehr)
    unterliegt meinem Arbeitgeber.
    Um genauer zu sein, sie unterliegt unserem Personalamt!!
     
  4. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    334
    Hallo,
    vielleicht kannst du beim zuständigen Integrationsamt einreichen- frage doch dort mal nach.
    Viele GRüße
    Kröti
     
  5. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hallo sternentraum,

    ich gehe davon aus, dass immer das amt/schwerbehindertenabteilung des jeweiligen
    wohnortes zuständig ist. anderenfalls gäbe es ein ziemliches kuddelmuddel.
    man mag mich bitte umgehend korrigieren, wenn ich falsch liege!
    zur sicherheit empfehle ich dir bei einem amt in einem anderen kreis
    anzurufen, ich denke, das hättest du auch so gemacht ;-)
    wenn es so ist wie ich denke, dann, tja, dumm gelaufen, oder umziehen ;-)

    übrigens, es mag bei dir, in deinem bundesland so heissen, das bedeutet nicht automatisch, dass es in allen bundesländern so ist. bei uns heisst es immernoch versorgungsamt.

    viel erfolg, marie
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo sternentraum,
    erst mal herzlich willkommen hier im forum!

    verstehe ich deine frage so, dass du nicht
    möchtest, dass die schwerbehindertenabteilung deines kreises wo du
    den antrag auf sb stellen müsstest, kenntnis von deinem antrag erhält?

    habe ich das richtig verstanden?
    wenn nein, dann schreibe doch bitte noch einmal um was es dir hier ganz
    konkret geht.
    ich antworte dir aber auf alle fälle noch einmal.

    @wieso unterliegt
    die schwerbehindertenabteilung dem personalamt?

    da bin ich jetzt etwa ratlos, weil ich derart verknüpfung eines amtes
    für schwerbehindertenangelegenheiten, nicht kenne.

    oder meinst du die schwerbehindertenvertreung deines amtes, sprich
    deines arbeitgebers, das genauso wie der betriebsrat in der firma agiert?

    kannst du das beantworten?
    Danke sehr!

    sauri
     
    #6 27. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  7. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    Ort:
    Bayern/ am grünen Fluss
    Sternentraum,
    richtig gelesen habe ich schon - allerdings heisst das zuständige Amt in meinem Bundesland bis dato Versorgungsamt.
     
  8. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Ja Marie genau so und danke - also bei uns heißt es nicht mehr so - aber ich lasse mich gerne korregieren, wenn es anders ist in anderen Bundesländern
    in NRW jedenfalls nicht mehr.

    Umziehen .. super Idee! Mache ich gleich Morgen :top:
     
  9. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Hm, habe gerade nach Versorgungsamt NRW gegoogelt und gefunden
     
  10. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Mal langsam zum mitschreiben und kapieren ;).
    Versorgungsämter (Schwerbehindertenabt. :confused:) sind - zumindest in Bayern - dem Sozialministerium zu geordnet. http://www.zbfs.bayern.de/
    Ausgehend von Deiner Frage, arbeitest Du somit in einem Versorgungsamt (Schwerbehindertenabt.) eines Landesministeriums.

    So und davon ausgehend, hat ein Versorgungsamt sicherlich ein Personalamt zur Verwaltung seines Personal. Das hat aber überhaupt nichts mit der Problematik einer Schwerbehinderungsprüfung nach dem SGB zu tun. Das eine ist Tarifvertrag und/oder Beamtenrecht; das andere ist Sozialrecht. Und für das Sozialrecht gelten die lex spezialis Datenschutzbestimmungen aus dem SGB. Sollte also - was ich mir nicht vorstellen kann - Dein AG über die "Personalschiene" Kenntnisse aus dem SGB "abfischen", dann stellt das einen massiven Datenschutzverstoß dar. Also ist der erste Ansprechpartner der Landesbeauftragte für Datenschutz und es wird eine saftige Rüge gegenüber Deinem AG erfolgen. Ebenso wird die Frage nach dem strafrechtlichen Verstoß des Schutzes von Sozialdaten zu prüfen sein. Auch ist es organisatorisch nicht haltbar, eine nach dem Bundesrecht geregelte Sache (SGB), einem "Personalamt" zuzuordnen.

    Das was Du hier schilderst - bzw. so wie ich es verstehe - würde ich jetzt mal so ungeprüft sagen, gibt es nicht ;). Sollte es doch passieren, möchte ich nicht in der Haut Eures Behördenleiters sein. Denn ein derartiges Verhalten eröffnet neben der strafrechtlichen Prüfung, auch ein Kündigungsverfahren der verantwortlichen Personen. Erinnert irgendwie an die amerikanische Datenkralle :D.

    Kann aber auch sein, dass ich ebenso wie Saurier nicht ganz schlau aus der Sache werde. Kannst mir ja eine PN mit mehr Info schicken wenn Du willst.
     
  11. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    Bayern:
    Also es nennt sich bei uns jetzt auch nicht mehr Versorgungsamt, da gab es tatsächlich Änderungen.
    http://www.zbfs.bayern.de/aemter/index.html

    Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern:
    http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/versorgungsamt.php


    NRW scheint es sich nun Kommunalverwaltung zu nennen, scheinbar gibt es jetzt in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Bezeichnungen..
     
    #11 28. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  12. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Es ist richtig, dass in NRW die Aufgaben des Versorgungsamtes gewechselt haben, z.B. zur Kreisverwaltung. Sollte ich also genau bei dieser Kreisverwaltung arbeiten, ist es also tatsächlich meinem Arbeitgeber zugeordnet. Heißt, mein oberster Personalchef ist auch Personalchef des Bereiches für die Schwerbehindertenangelegenheiten.
    Und ich verstehe gut Sternentraums Problem damit...
    Selbstverständlich gibts den Datenschutz. Aber ein wenig Bauchgrummeln verbleibt.
    Ehrlich gesagt, mich stört es z.B., dass mein Arbeitgeber meine Arztrechnungen mit Diagnosen sieht/bekommt, hat da ja auch eingetlich nix zu suchen, muss ich mit leben. Der Leiter der Beihilfestelle ist der beste Kumpel meines ehemaligen Vorgesetzten...

    P.S. ich wusste oft genug "Dinge" die ich nicht hätte wissen dürfen/können und da ich immer dicht gehalten habe, wusste das keiner, dass ich solche Infos hatte. So gehts halt manchmal im "Verwaltungsklüngel"...
     
    #12 28. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2013
  13. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Wenn es so sein sollte, dann haben wir aber ein massives Problem. Würde dann sagen, "die spinnen die NRW´ler" ;)

    Man beachte § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB I

    http://dejure.org/gesetze/SGB_I/35.html
     
  14. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Heike ich danke Dir! Genau so ist es .. ich habe mich inzwischen bei einer anderen Kreisverwaltung erkundigt und
    es gibt definitiv keine Möglichkeit zu wechseln. Der Wohnort ist bindend!

    In der Verwaltung ist jede Abteilung zugeordnet z.B. das Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt hier unterliegt z.B. das Straßenverkehrsamt dem Ordnungsamt.
    Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt gehören zusammen und das Gesundheitsamt unterliegt dem Veterinäramt.

    Je nach Unterordnung ist es dann kein Amt mehr sondern lediglich eine Abteilung! Das kann von Kreis zur Kreisverwaltung unterschiedlich sein.
    So gehört zum Beispiel, wie Heike schreibt, die Beihilfestelle, die für die Arztrechnungen der Beamten zuständig ist, untergeordnet zur Personalverwaltung.
    Und genau so verhält es sich mit der Schwerbehindertenabteilung, sie wurde ebenfalls der Personalverwaltung zugeordnet. Fazit: Eine ganz bestimmte Person ist
    zum Datenschutz der Kollegen alleine dafür zuständig. Das heißt aber nicht, dass angeforderte Unterlagen direkt auf den Tisch des jeweiligen Kollegen landen,
    sie können getrost trotzdem durch das ganze Haus wandern, denn welcher Arzt schreibt schon den genauen Namen der Sachbearbeiterin darauf und schwupps ...
    ist es passiert .. und glaubt mir, es passiert!
     
  15. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Zentralbayern

    OK, ab zum Staatsanwalt, Anzeige gegen Unbekannt nach § 203 Abs. 2 StGB. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

    Massives Organisationsproblem in Eurer Behörde die Straftaten Tür und Tor öffnet. Sollten die Dinge so organisatorisch aufgebaut sein, dann müssen Unterlagen im verschlossenen Umschlag "Vertrauliche Personalangelegenheiten" laufen. Ansonsten, beim obersten Chef beschweren, oder gleich an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. https://www.ldi.nrw.de/. Und hier die Aufsichtsbehörde über allem: http://www.lbb.nrw.de/info_betroffene/faq/index.php
    http://www.lbb.nrw.de/info_betroffene/aktuelles/index.php

    Du merkst, meine "Seele" als Beamter und Datenschutzbeauftragter einer Kommune tobt :mad:
     
  16. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    -verschlossenen Umschlag "Vertrauliche Personalangelegenheiten" laufen-

    Das passiert auch genau so. Aber wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Und ich würde doch niemals erfahren, wenn ein "Unzuständiger" "versehentlich" etwas gesehen/gelesen hat... wie bemerkt, wenn alle Beteiligten dicht halten...
     
  17. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    na du bist gut .. es geht ja erst einmal darum, dass die angeforderten Gutachten bei den Ärzten entsprechend zur Behörde
    geschickt werden - ich will - kann und werde mich hier jetzt nicht weiter zu äußern ..
    brauche meinen Job noch bzw. muss ich ja da vielleicht mal wieder hin und die Angst und Mobbing ist groß
     
  18. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Das passiert nur solange, solange von "oben" nicht eine Nachfrage kommt. Wenn mal ein Landesbeauftragter "amtlich" zu den Zuständen nachfrägt oder ein Staatsanwalt mal eine Vorermittlung macht, dann werden die Herrschaften schnell vorsichtig. Und auch ein Hinweis an die zuständigen Behörden könnte anonym oder unter Schutz der Information erfolgen.

    Man kann ja sich auch mal an die Aufsichtsbehörden wie folgt wenden: ".... ich bitte um Auskunft wie ich mich zu verhalten habe. Die Organisationsstruktur ist wie folgt.... Ich möchte jetzt einen GdB-Antrag stellen, befürchte aber, dass aufgrund der Organisationsstruktur meine Kollegen und Chef´s hier was mitbekommen. Können Sie mir sagen, wie ich mich zu verhalten habe".

    Dann kommt voraussichtlich schon eine Anfrage an die Behördenspitze, was das soll. Und der Warnschuss ist gesetzt. Ahhhhhhhh... :mad:
     
  19. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Du brauchst Dich ja auch nicht mehr dazu äußern. Ich rege mich ja nur über Eure Struktur auf und nicht über Dich. Vielleicht hilft es Dir trotzdem, wenn Du mal die geschilderten Aufsichtsbehörden frägst.

    Bedenke einfach, was Du nicht nur in diesem einen Fall alles schluckst um keine Probleme zu bekommen. So wie Du die Lage schilderst, geht es ja anscheinend generell recht wild bei Euch zu. Du musst Dir dann auch i-wann mal die Frage stellen "Die oder ich?". I-wann heißt es dann sonst "Burnout". Ist es das alles wert?
     
  20. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    -ich bitte um Auskunft wie ich mich zu verhalten habe. Die Organisationsstruktur ist wie folgt.... Ich möchte jetzt einen GdB-Antrag stellen, befürchte aber, dass aufgrund der Organisationsstruktur meine Kollegen und Chef´s hier was mitbekommen. Können Sie mir sagen, wie ich mich zu verhalten habe".-

    Das allerdings gefällt mir. Aber würde auch da lieber anonym bleiben. Und selbst dann hätte ich Sorge, dass Rückschluss auf meine Person gezogen wird, weil ich vielleicht derzeit die Einzige bin, die das betrifft...
     
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