Antrag wegen JIA und ein paar Fragen zum SBA

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von annie02, 2. September 2013.

  1. annie02

    annie02 Neues Mitglied

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    Hallo,
    wir haben seit ca. 4 - 6 Wochen die Diagnose JIA bei unserer 13jährigen
    Tochter und möchten einen SBA beantragen.

    Jetzt ist unsere Frage, sollen wir diesen jetzt schon beantragen? Derzeit
    hat unsere Tochter einen Schub und sie ist massiv auf Hilfe angewiesen,
    bzw. geht an Krücken. Weite Strecken gehen funktioniert gar nicht und die
    Treppe ist eine Qual, falls es überhaupt geht. Auf Medis wird sie seit 4 Wochen
    eingestellt und wir hoffen auf baldige Wirkung.

    Noch etwas, soll man direkt die Merkzeichen beim Zusatzschreiben angeben, oder
    abwarten was man bekommt?

    Sollen wir noch warten mit dem Antrag oder diesen direkt mit dem vorläufigen
    Entlasungsbericht aus der Klinik stellen.

    Vielen DANK für Eure Antwroten.

    Susanne
     
  2. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Hi,

    euch hat ja noch niemand geantwortet.

    Also eigentlich stellt man den Antrag, wenn mehr als 6 Monate die Einschränkungen bestehen. So kenne ich das. Andererseits: Versuch macht kluch.

    Vielleicht vorher mal mit dem behandelnden Arzt reden, wie er die Situation einschätzt. Ihr müßt eh alle behandelnden Ärzte angeben und von der Schweigepflicht entbinden.

    Wie lange hat eure Tochter denn schon die Schmerzen und Einschränkungen? Wenn sie die schon lange hat (mehrere Monate), dann stellt den Antrag jetzt. Ich persönlich habe immer auf ein Extrablatt in Stichpunkten meine Einschränkungen aufgeschrieben. Ob es was gebracht hat oder nicht, weiß ich nicht. Aber es geht ja um die Einschränkungen, die man im tgl Leben hat und nicht nur um reine Diagnosen.

    Viel Erfolg
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo anni02

    das stellen eines antrages auf schwerbehinderung bedarf einiger
    voraussetzungen. u.a sollte die die erkrankung, die zu mehr oder
    weniger beeinträchtigungen führt seit mind.6 monaten bestehen.

    entscheidend bei einem solchen antrag sind dann nicht eine oder
    mehrere erkrankungen, sondern die behinderungen,die bestehen.
    also wie ist das mädchen in ihrem täglichen leben eingeschränkt.
    das problem, man bekommt das nicht vorausschauend, sondern auf
    grund einer bereits bestehenden behinderung.

    zum merkzeichen solltest ihr wissen, dass es schon sehr schwierig ist,
    ein solches zu begehren. da können etliche user hier ihre erfahrungen
    beisteuern. eine gehbehinderung muss schon sehr massiv sein, bevor
    man das MZ "G" genehmigt bekommt. vom "aG" (aussergewöhnlich
    gehbehindert" ganz zu schweigen.

    ich würde euch raten, dass ihr erst einmal die sechs monate abwartet
    und dann mit der behandelnden ärzten sprecht, in wieweit sie den
    erfolg einens solchen antrages sieht. sollten die behinderungen so starka
    sein, könnt ihr beim zuständigen LaGeSoz einen solchen sb antrag stellen.
    dort führt ihr die bestehenden behinderungen und seinschränkungen auf.
    wenn ihr aktuelle befunde habt, fügt diese dem antrag bei. ggf. werden
    die behandelnden ärzte vom lagesoz angeschrieben, wenn befunde nicht
    ausreichen oder noch fragen sind. habt ihr keine berichte, fordert das
    amt beim jeweiligen arzt diese auch ab.

    ihr solltet geduld mitbringen, da ein solcher antrag einige wo benötigt
    um bearbeitet zu werden. das können 4 wochen oder auch einige monate
    sein. sollte eure tochter einen GdB (grad der behinderung)zuerkannt
    bekommen, so ist das ein anfang.
    gerade bei der juvenilen form des rheuma, kann dieses später durchaus
    abgemindert oder sogar, wenn ihr grosses glück habt und eine gute
    medikamentöse und therapeutische behandlung bekommt, gar nicht mehr
    auftreten.
    remission wäre das beste was ihr passieren könnte!
    als junges mädel eingeschränkt sein, wer möchte das schon auf dauer?

    drück euch die daumen!

    sauri
     
  4. annie02

    annie02 Neues Mitglied

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    Süd/West
    Hallo,
    und vielen DANK für Eure Antworten.
    Genau diese habe ich benötigt, also werden wir mit dem Antrag warten.-
    Derzeit sehen wir keine Besserung, und sie quält sich mit den Krücken ab.
    In der Schule kommt jetzt auch noch Stress mit einem Lehrer dazu.
    Wenn sie ohne die Krücken und Handstützen gehen
    könnte würde sie es tun.... aber ohne kommt sie keine 20 m weit.

    Ich bin froh, dass ihr mir den Tipp mit den 6 Monaten gegeben habt, irgendwo habe
    ich dies im Forum auch gelesen, nur habe ich es nicht mehr gefunden.

    Vielen DANK nochmals und einen schönen Abend Susanne
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo

    lasst euch nichts gefallen, was gegen eure tochter aufgrund der
    erkrankung geht!
    gerade bei chronisch krank und rheuma kann man so manches
    für die kinder an erleichterung in den schulen erbitten.
    das solltet ihr nutzen! und schon gar nicht von lehrern traktieren
    lassen.

    meld mich mal per pn

    sauri
     
  6. Morgan

    Morgan Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    30
    Hallo Susanne,

    bei meiner Tochter wurde im Frühjahr 2011 JIA diagnostiziert. Ende letzten Jahres habe ich den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Jetzt haben wir Antwort bekommen : GdB 50. Ich versuche noch "H" zu bekommen. Der Ausweis ist auf das Datum der Antragstellung ausgestellt. Wie ich jetzt erfahren habe, kann man ihn aus steuerlichen Gründen auf das Datum der Diagnosestellung schreiben lassen. Das ist auch in Arbeit.

    Google mal dies: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Besonderheiten bei Kindern, allgemeine Grundsätze, Teil A, Punkt 5, pp
    vielleicht ist das hilfreich.

    Ich habe keine Ahnung wie das mit den 6 Monaten ist, aber du kannst ja warten und es dann versuchen.
    Mit der Diagnose JIA steht euch auf jeden Fall ein GdB zu. Rheumakinder sind im rechtlichen Sinne "behindert".
    Und allein aus steuerlichen Gründen ist die Antragsstellung sinnvoll, sieh es so: eine Steuervergünstigung ist eine Anerkennug vom Staat für die besondere Lebenssituation.
    Hier habe ich auch mal reingeschaut: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Mensche e.V.

    Viel Erfolg und alles Gute!
    Morgan
     
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